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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 1 · p. Seite 68

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 1
Article
Die jüdische Gemeinde in der Johanniterordensstadt Friedland
Date
1935-01-01
Page
Seite 68 (sequence 5)
Language
German
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Gerhard Krüger. Die jüdische Gemeinde in der Johanniterordensstadt Friedland Beschwerde einlegte. Der Ordensmeister wagte nicht, offen Partei für die jüdische Gemeinde zu ergreifen, da diese in kirchlichen Angelegenheiten unmittelbar dem Landesherrn unterstand, und dieser hatte 1724 kategorisch den jüdischen Gottesdienst verboten. Auf Bitte der Gemeinde duldete das Amt gleichwohl, daß der Gottesdienst vorläufig weiter in der Schule abgehalten würde. Nun traf es sich aber, daß gerade zur Zeit des jüdischen Neujahrsfestes der Oberamtsrat Löscher, Mitglied des Lübbener Konsistoriums, die Stadt Friedland mit seinem Besuch beehrte. Den Ordensamtmann Schönhausen erfaßte gewaltige Angst, daß der hohe Herr vielleicht die „Judenkammer“ besichtigen könne. Er befahl daher, schleunigst alle Einrichtungsgegenstände daraus zu entfernen, damit der Ort nicht wie eine Synagoge aussehe. Erst 1726 erlaubte die sächsische Regierung der Friedländer Gemeinde, „private, stille, jedoch ohne Zuziehung fremder Personen“ ihren Gottesdienst abzuhalten. Als nun aber 1732 der Frankfurter Rabbiner das Ordensamt bat, ihn auch als Rabbiner der Friedländer Gemeinde zu bestätigen, lehnte das Amt ab, da dann die Juden sich in allen Klagesachen an den Rabbiner wenden würden. Wohl aber gestattete ihnen der Ordensmeister, Markgraf Carl, etwas später, in der Kammer, die nach dem Hof hinausging, Gottesdienst abzuhalten. Für diese Erlaubnis mußten sie dem Amt allerdings jährlich 87i/2 Taler Abgabe entrichten9). Als dieses Haus baufällig wurde, wollte ein Friedländer Bürger, Georg Krause, an sein Haus eine jüdische Schule anbauen. Hiergegen erhob ein Teil der Bürgerschaft lebhaften Protest bei dem Lübbener Konsistorium, das nun den Bau beanstandete. Die jüdische Gemeinde wandte sich 1763 an den neuen Ordensmeister, Prinz Ferdinand von Preußen, dem sie zu seinem Regierungsantritt Glück wünschten. Von dem Leiden und Ungemach, das sie wegen ihrer Gottesdienste erdulden mußten, wollten sie lieber schweigen, heißt es in dem Schriftstück. Sie wollten auf Gott hoffen und ihren mächtigen Beschützer, den Prinzen. Dieser versprach ihnen denn auch umgehend Schutz und wies sie an den Amtsrat Hubert. Aber erst nachdem sich der Ordensmeister persönlich in Dresden für seine Schützlinge eingesetzt hatte, und nachdem der Amtmann den Friedländern gedroht hatte, der Prinz würde selbst Wohnungen für die dortigen Juden bauen, wenn die Friedländer ihren Widerstand nicht aufgäben, konnte der Bau der Schule beendet werden. Um 1785 finden wir erstmalig einen Rabbiner, einen Kantor und einen Schulmeister in Friedland erwähnt. Auch erzählen unsere Akten etwas später von einer Synagoge, die 1823 dem großen Stadtbrand zum Opfer fiel. Die Zahl der Juden in der Niederlausitz ging in den folgenden Jahrzehnten zurück. 1810 zählte man hier nur noch 162 Personen jüdischen Glaubens. Die meisten von ihnen wohnten nach wie vor in Friedland. Sie gliederten sich in10): Schutzjuden mit landesherrlicher Konzession; graduierte Juden, Rabbiner und Vorsänger; zum Handel mit ausländischer Wolle und Gubener Tüchern konzessionierte Juden; konzessionierte Judenknechte; sog. Beiwohner, d.h.solche,die vom Ordensamt Friedland eine besondere Konzession hatten, dagegen oftmals keine vom Landesherrn, und daher ihre Abgaben an den Orden entrichteten. Eine Aufstellung nach der Beschäftigung zu jener Zeit ergab folgendes Bild: 19 handelten mit Schnittwaren, fünf mit Pferden, zwei mit Fellen, zwei mit Materialwaren, einer handelte mit Schnittwaren und Pferden, einer handelte mit Fellen, einer war Hauslehrer, eine wartete Wöchnerinnen, einer privatisierte und einer bettelte. Hierzu traten die oben erwähnten Rabbiner, Kantor und Schulmeister sowie ein Totengräber und ein Wirt. Die Lübbener Ober-Amts-Regierung schlug der sächsischen Regierung in Dresden damals vor, alle Juden ohne landesherrliche Konzession fortan gleich fremden Juden mit einem täglichen Leibzoll zu belegen. Grundsätzlich sollten sie alle in Friedland wohnen, doch 9) Prov. Brandbg. Rep. 9, Amt Friedl., Pack 871, Lit. J. 10) Rep. 139 C Nr. 1139 vol. VIII. 68

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