Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die jüdische Gemeinde in der Johanniterordensstadt Friedland
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 6)
- Language
- German
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Miszelle sollten sie künftig nicht von anderen Orten unbedingt ausgeschlossen sein. Offene Kramläden durften sie nicht halten, sondern sie hatten sich mit dem Hausierhandel und dem Verkauf auf Jahrmärkten zu begnügen. Schließlich verlangte die Ob er-Amts-Regierung, daß jeder von ihnen einen deutschen Familiennamen annehme und seinen bisherigen Namen nur als Vornamen behalte. Am 1. Juni 1811 ging das Ordensamt Friedland in den Besitz des sächsischen Staates über. Mit diesem Zeitpunkt endet denn auch die Geschichte der „Ordensstadt“ Friedland. Die drückenden Vorschriften der sächsischen Judenordnung von 1772 blieben für die Niederlausitz bestehen, selbst nachdem dieser Landesteil im Wiener Frieden an Preußen gefallen war. Das Edikt vom 11. März 1812, das den Juden in Preußen die Bürgerrechte verlieh, hatte nur an den Orten Geltung, an denen es bei seiner Erlassung veröffentlicht worden war. Erst die Gewerbeordnung von 1845 und das Judengesetz vom 23. Juli 1847 brachten den Niederlausitzer Juden größere Freiheit11). n) Dieser Absatz nach Posener, Geschichte der Juden in Cottbus, S. 26 u. 33. Miszelle Zum Anteil der Familie von Hirsch auf Gereuth am Kampfe um die bayerische Judenemanzipation. Von Josef Prys. In meiner „Familie von Hirsch auf Gereuth“1) konnte ich zu obigem Thema nur auf einen von Eckstein2) veröffentlichten Brief vom 9. Januar 1834 verweisen, in dem Jacob von Hirsch eine Versammlung von Vertretern der jüdischen Gemeinden in München vorschlägt. Des weiteren wäre an drei gleichfalls von Eckstein3) angeführte Dokumente aus den Jahren 1834 und 1835 zu erinnern, in denen die Tätigkeit Joel von Hirschs in Würzburg zugunsten der Revision des Judenediktes von 1813 hervorgehoben wird. Es ist nicht zweifelhaft, daß das knappe Quellenmaterial dem Umfang der Bemühungen der genannten beiden Mitglieder der Familie von Hirsch — Vater und Sohn — um die Emanzipation der bayerischen Juden nicht im ent¬!) München 1931, S. 83. 2) Der Kampf der Juden um ihre Emanzipation in Bayern. Fürth 1905, S. 45 ff. 3) Die israelitische Kultusgemeinde Bamberg von 1803—1853, Bamberg o.J. (1910), S. 88 ff. ferntesten entspricht. Allein die staatlichen Archive können über die internen Verhandlungen unter den Juden der einzelnen Kreise keinen Aufschluß geben; auch die gewiß zahlreichen inoffiziellen Besprechungen der fühden jüdischen Männer, darunter auch derer von Hirsch mit einflußreichen christlichen Persönlichkeiten haben keinerlei amtliche Niederschrift gefunden. Wie weit die Familie von Hirsch bei den Verhandlungen, insbesondere im jüdischen Kreise selbst, beteiligt war wäre dagegen zunächst aus den Archiven jüdischer Gemeinden zu ersehen, die jedoch bekanntlich nur in geringer Zahl vorhanden sind. Das Archiv der Familie von Hirsch auf Gereuth in Würzburg enthält über die sicher lebhafte Korrespondenz über diese Angelegenheit außer einem Brief des Reichsrats Grafen von Giech4) auffälligerweise nichts, und das der Familie von Hirsch in Planegg ist in den hier in Betracht kommenden Beständen noch nicht geordnet. Es ist unter diesen Umständen nicht unwichtig, wenn wir drei die Eman- 4) „Familie von Hirsch auf Gereuth“, S. 29 f. 69