Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die jüdische Gemeinde in der Johanniterordensstadt Friedland
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 2)
- Language
- German
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Gerhard Krüger. Die jüdische Gemeinde in der Johanniterordensstadt Friedland treiben, doch konnten sie das Bürgerrecht nicht erwerben. Das bedeutete z. B., daß sie keine Häuser an sich bringen durften, sondern zur Miete wohnen mußten. Jeder Schutzjude hatte halbjährlich bei der Lübbener Ober-Amtsregierung gegen Zahlung von 4 Talern einen Paß zu lösen. Von diesem Gelde erhielt der Landeshauptmann 1 Taler und dessen Schreiber 8 Groschen. Ein Beispiel von Großmut gab der Landeshauptmann von Burgsdorf, der 1733 der Regierung berichtete, daß er auf diese Einnahme verzichte, da er von den Leuten, die sich kümmerlich durch das Leben schlügen, nichts haben wolle. Vielen fiel es in der Tat bitter schwer, die hohen Abgaben zu entrichten. Einige versuchten, wenigstens die landesherrliche Abgabe zu sparen, indem sie keine Pässe lösten. Der Ordensmeister befürchtete aber, daß die Regierung unter diesen Umständen den Aufenthalt der Juden in Friedland gänzlich untersagen würde. Er ordnete daher im Mai 1724 an, daß diejenigen, die keine Pässe hätten und auch zur Akzise nichts beitrügen, die Stadt verlassen müßten. Eine Prüfung ergab, daß alsdann 15 Familien in Friedland bleiben dürften und sieben abziehen müßten. Diese letzteren besorgten sich nun eiligst Pässe vom Landeshauptmann. Inzwischen hatte die sächsische Regierung verfügt, daß die zurzeit in Friedland ansässigen 23 Familien auch weiterhin dort wohnen dürften. Jedoch sollte die Zahl nicht vermehrt, sondern vielmehr nach und nach verringert werden. Das Lübbener Konsistorium wurde angewiesen, aufzupassen, ob diese Verfügung auch vom Ordensamt beachtet würde. Eine Liste vom Juli 1725 überliefert uns die Namen dieser 23 Familien wie folgt3): Ascher Salomon, Abraham David, Moses Aaron, Joseph Moses, Bendix Moses, Abraham Jochen, Salomon Abraham, Isaac Samuel, Marcus Jacob, Samuel Pincus, Abraham Jochen, Samuel Hirsch, Manasse Gabriel, Israel Jacob, David Jacob, Levin Simon, Pinkus Levin, Lazarus Philipp, Israel Jacob, Jochen Aaron, Lazarus Mendell, Jacob Seeligmann und Levin Manasse. Die Gesamtzahl der jüdischen Einwohner in Friedland betrug damals 101 Personen, die sich in 23 Männer, 22 Frauen, 46 Kinder und 10 Knechte gliederten. Für die Kinder war mit obrigkeitlicher Genehmigung eine jüdische Schule eingerichtet, an der sich ein Schulmeister, zeitweilig auch eine Lehrerin bemühte, die Jugend in die Geheimnisse des Lesens und Schreibens einzuweihen. Die Friedländer Juden trieben vor allem Hausierhandel, der ihnen allerdings mehrfach — z. B. 1678, 1687 und 1719 — verboten wurde. 1724 beschwerten sich die Luckauer und Lübbener Krämer über das „Tempo“ der Friedländer jüdischen Händler, die etliche Tage vor den Jahrmärkten auf den herumliegenden Dörfern hausierten und auch während des Marktes ihre Ware von Haus zu Haus feilböten, während die Beschwerdeführer in ihren Buden auf Käufer warteten. Sie baten, dieses „höchstschädiiche und landverderbliche Hausieren, durch das ihnen das Brot vor dem Maule weggenommen“ würde, nochmals zu verbieten4). So weit ging die Regierung zunächst zwar nicht, aber sie befahl den Juden, sich in „geziemenden Schranken zu halten“. Als jedoch die Vorstellungen der Krämer immer dringender wurden, erging am 18. März 1729 ein Edikt, wonach der jüdische Hausierhandel in Sachsen gänzlich verboten wurde, da er den Kaufleuten und Fabrikanten zum Schaden gereiche. Die Friedländer Juden wiesen in einer Eingabe darauf hin, daß sie ja gerade den Absatz der Fabriken durch ihren Handel förderten, da sie zumeist inländische Waren verkauften. Bürgermeister und Rat der Stadt Friedland setzten sich für sie ein und bescheinigten, daß sie 11 Taler Kontribution beitrügen, jährlich für 500—700 Taler Lebensmittel konsumierten und etwa 115 Taler Miete entrich- 3) Prov. Br., Rep. 9, O. d. F., Pack 871, Lit. 7, Bd. 2. 4) Ebenda. 65