Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 6)
- Language
- German
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Arno Kapp. Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung 1 4. Den Absatz meiner Waaren in den Messen muß ich vorzüglich von : Herrschaften, die Equipagen halten, erwarten. Keine Herrschaft aber sucht oder kauft dergleichen Waaren im Brühl oder dessen Nähe! Daher l bin ich genöthigt, wenn ich anders nur auf einigen Absatz rechnen will, mir ein Gewölbe in der Nähe des Marktes zu miethen. An Ew. Magnif. Wohl- und Hochedlgeb. auch Hochw. Herren ergehet meine gehorsamste Bitte: Dieselben wollen mir, daß ich ein Gewölbe auf der Grimmaischen Gaße miethen darf, zu verstatten hochgeneigtest geruhen." Wenn Bendix meinte, daß die Zeit die Ansicht des Rates und der christlichen Kaufleute und Krämer geändert habe, so sollte er sich darin gründlich getäuscht sehen. Die Kramerinnung verlangte vom Rate, daß er Bendix „mit seinem Suchen abweise". So geschah es auch. Bendix aber gab sich damit keineswegs zufrieden. Am 15. April 1812 beklagte er sich über den ablehnenden Beschluß des Rates beim sächsischen König in folgendem Schreiben: „Allergnädigster König und Herr! Ew. pp. geruhen . . . allergnädigst zu ersehen, daß ich bei dem Rathe der Stadt Leipzig um die Erlaubnis angesucht habe, mir ein Gewölbe auf der Petersstraße oder auf der Grimmischen Gasse miethen zu dürfen, um darinnen in denen Messen mit meinen Waaren . . . feilhalten zu können. Seit der Judenordnung vom 7. März 1687 sind in allen zivilisierten Staaten billigere Grundsätze angenommen worden, auch ist diese Ordnung durch den entgegengesetzten Gebrauch schon längst außer Wirkung gekommen, indem schon seit einer langen Reihe von Jahren jüdische Kaufleute offene auf die Gaße herausgehende Gewölbe innegehabt haben, welches doch in der Judenordnung ausdrücklich verboten ist. Höchst auffallend ist es aber, daß meine Gegner von einer Seltenheit der Meßgewölber sprechen, da doch sich jedermann in gegenwärtiger Hauptmesse überzeugen kann, wie viel Meßgewölbe in der besten Lage leer stehen und gar nicht vermietet werden! . . ." ' Der König aber beschied auf Vorschlag des Leipziger Rates Bendix am 26. September 1812 abermals abweisend. Nunmehr erbat dieser die Vermittlung des preußischen Geschäftsträgers am Dresdner Hofe, der sich mit nachfolgendem Schreiben an die sächsische Regierung wandte: „Der dermalige Berlinische Schutzjude Samuel Bendix, jetziger Preußischer * Staatsbürger Samuel Bentheim, hat in einer Eingabe vom 26. November 1812 der Preußischen Behörde vorgestellt, daß ... er seine Waaren zur Messe immer in Auerbachs Hofe ausgestellt habe. Dieser Hof habe indeß seit mehreren Jahren in der Art verloren, daß keine Käufer und Zahler sich dort mehr sehen ließen. . . Eine solche Beschränkung ist indeß der Meßfreyheit gerade entgegen, und sie ist auf den Bentheim umsoweniger anwendbar, als die Leipziger Galanteriewaarenhändler in den preußischen Staaten und namentlich zuFrankj furt an der Oder alle Meßfreyheiten genießen. Daß Bentheim ein jüdischer Glaubensgenosse ist, kann keinen Grund abgeben, ihm auf der Leipziger Messe weniger Freyheiten als den christlichen Kaufleuten genießen zu lassen,! indem derselbe jetzt ein Preuß. Staatsbürger ist und als solcher dieselben Rechte wie jeder christliche Kaufmann zu genießen hat. Da derselbe in dieser Eigenschaft künftig die Leipziger Meßen beziehen wird, so hat Unterzeichneter Köngl. Preuß. Legationsrath und Geschäftsträger . . . auf erhaltenen Befehl die Ehre, sich bey EW. KGL. SACHS. Cabinetts-Ministerium darüber ergebenst zu verwenden, daß man ihm, dem gedachten Bentheim zu Leipzig während der Messen diejenigen Freyheiten uneingeschränkt genießen lasse, welche jedem Kaufmanne ohne Unterschied der Religion zustehen, und also auch ihme insbesondere erlaubt werde, ein beliebiges Gewölbe zu seinem Handel zu miethen.“ Die sächsische Regierung ersuchte den Leipziger Rat nochmals um Prüfung der Angelegenheit. Jetzt aber traten sämtliche christlichen Kauf- und Handelsleute der Meßstadt zur Unterstützung der Kramerinnung in den Ring. In einem umfangreichen Schriftsätze wandten sie sich am 15. Januar 1813 an den Rat und verlangten Abweisung des Berliner jüdischen Kaufmannes. Wir lesen in dieser Eingabe u.a.: 55