Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 5)
- Language
- German
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Arno Kapp. Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung „anjetzo gnädigst anbefohlen, daß diejenigen Juden, welche unter französischer Botmäßigkeit stehen, gleiche Redite mit den christlichen Kaufleuten haben sollen, bekanntermaßen aber die französischen Juden dem hiesigen Lande und besonders der Stadt Leipzig nicht soviel einbringen als die russischen, preußischen und überhaupt die deutschen Juden/4 Der Akzisinspektor, der ja täglich mit den Meßjuden der Steuer wegen verhandeln mußte, konnte dies am ehesten beurteilen. Er verweist dabei auf folgenden Vorgang5): Der französische Minister Talleyrand hatte auf die Beschwerde der Pariser Handelsjuden Elias Mardochai und Gerson Mardochai, die im Jahre 1800 die Leipziger Herbstmesse erstmalig besucht hatten, wo sie vom Rate aber nicht als französische Bürger, sondern als gewöhnliche Juden besteuert wurden, vom sächsischen Ministerium verlangt, daß alle französischen Juden ohne Ansehen der Religion in erster Linie als französische Staatsbürger zu behandeln seien. Der Kurfürst hatte auf dieses Verlangen des damals allmächtigen Staatsmannes am 6. April 1806 verordnet, „daß alle zur bevorstehenden Leipziger Jubilatemesse (nach Leipzig) kommenden französischen Juden mit Leibzoll, Gleite und anderen Abgaben, welche fremde Juden zu entrichten hätten, gänzlich verschont bleiben sollten44. Der Rat der Meßstadt mußte sich dieser Anordnung seines Fürsten fügen, ja der Dresdner Hof dehnte am 9. September 1800 die Befreiung französischer Juden von allen jüdischen Sonderabgaben auf alle Messen aus. Die russischen, polnischen und deutschen Juden aber blieben nachwievor der Willkür des Rates ausgesetzt. Den nächsten Vorstoß, die Gleichberechtigung mit den christlichen Handelsleuten zu erringen, machte im Jahre 1811 der auf den Messen und besonders in Leipzig angesehene „Königlich Preußische Chabraquen- und Reitzeug-Fabrikant44 und jüdische Handelsmann Samuel Bendix (Bentheim) aus Berlin. Am 24. Oktober 1811 schrieb er an den Leipziger Rat6): „Es sind nunmehr 22 Jahre, daß ich ununterbrochen die Leipziger Messen mit Chabraquen, Sätteln und anderen zum Reitzeug gehörigen Artikeln beziehe, und ich habe mich während dieser ganzen Zeit gewiß immer so verhalten, wie es einem rechtschaffenen und reellen Kaufmanne zukommt, als weshalb ich mich vorzüglich auf die Obermeister der hiesigen Sattler- und Riemerinnungen beziehen kann. Nun hat man mir . . . zwar auf mein gehorsamstes Ansuchen erlaubt, meine Waaren während der Messen in Auerbachs Hofe in einer Stube feil zu halten, allein, da ich bey meinem jetzigen Meßstande meine Rechnung nicht mehr finde, so wünsche ich mir ein Gewölbe auf der Grimmaischen Gasse oder in der Petersstraße miethen und darinnen meine Waaren verkaufen zu dürfen. Ob mir nun schon wissend ist, daß Kaufleute von meinem Glaubensbekenntnisse, wenn sie ein Meßgewölbe beziehen wollen, an einen gewißen District der Stadt gewiesen werden, und die genannten beyden Straßen in diesem Districte nicht mit begriffen sind, so hoffe ich doch, daß diese harte Maßregel in den jetzigen Zeiten nicht auf mich angewendet werden wird, denn 1. sind überhaupt in Sachsen seit einigen Jahren, und besonders, seit dem es zum Rheinbunde getreten, liebevollere Gesinnungen gegen Kaufleute jüdischer Nation angenommen worden, und besonders ist 2. die Kaufmannschaft zu Leipzig, welche sich seit einer so langen Reihe von Jahren von meiner Reellität und Solidität überzeugt hat, zu human, als daß sie alte Verordnungen, die von Religionshaß und Intoleranz dictirt werden und dem jetzigen Zeitgeiste ganz entgegen sind, gegen mich angewendet wissen wollte. Außerdem handelt 3. kein Leipziger Kramer oder Kaufmann mit solchen Waaren, wie ich führe, ausschließlich, vielmehr haben nur einige diese Waaren als Nebenartikel, mithin kann auch ein kleinlicher Neid oder eine Furcht, daß ich einem hiesigen Kaufmanne Abbruch thun möchte, hier nicht eintreten. 5) Gemeindeblatt 1929, Nr. 9. 6) L. R.-Archiv, II. Sekt B/1391. 54