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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 1 · p. Seite 53

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 1
Article
Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung
Date
1935-01-01
Page
Seite 53 (sequence 4)
Language
German
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Arno Kapp. Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung Steigern ihrer Waarenpreise verhindert zu werden, einzig und allein die wahren Ursachen sind, aus denen sie die ohnedem geringe Hamdelsfreyheit jüdischer Nation auf alle Weise zu beschränken, wo nicht gar zu vernichten sich bestreben, und dadurch die Bekenner des Mosaischen Glaubens zu ebenso häufigen als gerechten Klagen zu allen Zeiten . . veranlaßt haben . .“ Dieses Zeugnis eines ehrlich gesinnten christlichen Bankiers ist um so bedeutungsvoller, weil auch er dem Rate den Beweis liefert, daß seit Jahren die besten Verkaufsgewölbe in der Katharinenstraße angesehene jüdische Handelsleute „ohne die mindeste Anfechtung von Seiten ihrer christlichen Nachbarn besessen haben“. Der tolerante Bürger verweist in seinem Schreiben an den Rat auf die Behandlung der Juden in Preußen und führt aus: „Als dereinst sich die christlichen Kaufleute Berlins bey Friedrich dem Großen darüber beklagten, daß die Juden sich unter den Linden Boutiquen so gut als Christen machten, sie aber glaubten, allein das Recht zu haben dort feil zu halten, wies der große Monarch ihre ungerechten Vorstellungen auf folgende Art ab: Juden sind Kaufleute und Kaufleute sind.“ Die Leipziger Handelsdeputierten aber wiesen den Vorwurf der Intoleranz damit zurück, daß sie doch stillschweigend erlaubt hätten, *,daß eine Menge Juden im Brühl und in der untern Hälfte der Reichs-, Nicolai- und Ritterstraße ihre Waren in Gewölbem feilhalten dürften! Leider aber müßten sie diese ihre Güte und Nachsicht anjetzt bereuen, da sie sehen müßten, wie sehr die Juden solches mißbrauchten und sich nunmehro noch weiter auszubreiten und auch in den Hauptstraßen einzuschleichen bemühet wären. Dies aber würden sie nie gestatten, weil es nicht allein unschicklich, daß die Juden mitten unter den angesehendsten christlichen Kaufleuten ihre Gewölber haben, sondern auch ungerecht wäre, wenn die besten Gewölber der Hauptstraßen von den Juden weggenommen werden sollten.“ Oppenheimers Advokat, der Akzisinspektor Haase, führte zur Verteidigung der jüdischen Belange noch an, daß ja am 1. April 1806 folgende jüdischen Kaufleute ihre Waren in offenen Gewölben gehalten hätten: In der Katharinenstraße (Blatt 37 der obigen Akten): S. Herz jun. aus Dessau, Feibisch aus Dessau, Löb Herz Flörsheim aus Frankfurt a. M., B. Borchards Sohn und Boehme aus Halberstadt, S. L. Wertheimer jun. aus (?); im Böttchergäßchen: Isaac Jacoby aus Berlin, Baruch Levi Lindau (?), Alexander Fiesch (?); in der Reichsstraße: A. I. Arschard aus Berlin, Jonas Salomon Nauen’s Wwe. aus Berlin, S. I. Nauen sen. aus Berlin, David Veit aus Berlin, A. B. Lomnitz aus Berlin, M. Jonas Schlesinger aus Berlin, Ams. Theodor Oppenheimer aus Berlin, David Danziger aus (?), Salomon Spiro aus (?), Schlesinger Sohn & Co. aus (?), J. B. Lomnitz aus (?), Bernhard Seeligmann aus (?), Herz Löb Levi aus (?), David Hirsch aus (?), Gebr. Behrends aus (?), Gebr. Herz aus Hildesheim, und in Auerbachs Hof: Samuel Bendix (Bentheim) aus Berlin. Wie stellte sich nun der Rat zum Streitfall? In seinem Bericht an den Landesherrn vom 30. Juni 1806 schreibt er u. a.: „Was die Sache selbst betrifft, so scheint das, was Reichenbach und Oppenheim vorgebracht haben, von keynem sonderlichen Belange zu seyn, und wir würden gegen unsere Ueberzeugung handeln, wenn wir uns auf irgend eine Art für sie verwenden wollten. Die mehrmals angezogene Verordnung vom 7. März 1687 . . . hat ihre Existenz . . sehr guten Gründen zu verdanken, und die Vorspiegelung Reichenbachs und Oppenheims, daß solche lediglich aus einer intoleranten Denkungsart der damaligen Zeiten gegen die jüdische Nation entsprungen sey, verdienet umsoweniger einige Aufmerksamkeit, da aus derem ganzen Inhalte deutlich erscheinet, daß bloß den ungebührlichen Anmaßungen der Juden vorgebeuget werden solle.“ Gegen diese einseitige Parteinahme des Rates konnte auch ein nochmaliger Apell Reichenbachs an den Kurfürsten nichts erreichen. Am 27. August 1806 beschied letzterer Reichenbach und Oppenheim abschlägig, trotzdem in geschickter Weise der Advokat Haase die Regierung darauf verwiesen hatte, daß sie doch 53

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