Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 2)
- Language
- German
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Arno Kapp. Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung meister der Kramerinnung, Christian Imanuel Schüßler, dem Rate der Meßstadt an, daß der jüdische Kaufmann Löb Hertz Fiersheim aus Frankfurt am Main sich ein Gewölbe unter dem Schmidtschen Hause am Markt, also im Zentrum der Stadt, für die Messe gemietet habe. Schüßler verlangte vom Rate, daß dieser dem Frankfurter Kaufmann verbiete, das Gewölbe zu beziehen, da die noch immer zu Recht bestehende Judenordnung dies verbiete. Fiersheim, dem der Rat die Eingabe der Kramerinnung bekannt machte, berief sich darauf, daß er die Judenordnung nicht kenne; denn er sei das erste Mal auf der Leipziger Messe, auch wäre er nicht nach Leipzig gekommen, wenn er nicht beim letzten unglücklichen Bombardement Frankfurts sein Haus verloren hätte, das eingeschossen worden sei, und woraus ihm ein Schaden von 10000 Reichstalern erwachsen wäre. Der Rat befragte nun noch die Handelsdeputierten der Stadt um ihre Meinung. Diese erstatteten folgendes Gutachten3): „Da der Handel der Juden noch ebenso, wie vor hundert Jahren mit den größten irregularitäten verbunden ist, und man sicherlich annehmen kann, daß von der großen Menge derselben gewiß zwei Drittel sich nebenher mit wucherlichen und gesetzwidrigen Handlungen beschäftigen, so ist es . . . der (christlichen) Handlung in aller Betracht äußerst nachtheilig, wenn die Juden auf wichtigen Handelsplätzen an den Geschäften des commercii allzuvielen Antheil nehmen, und also ist auch auf keine Weise ratsam, dieser Nation, solange selbige nicht erst ihre Handlungsart mit den Gesinnungen regulairer und guter Negotianten übereinstimmend einrichten, mehrere Handlungsvorth eile, als sie bisher genossen, zu gestatten...“ Auf dieses Gutachten hin verbot der Rat Fiersheim, das Gewölbe in späteren Messen etwa wieder zu mieten. Für diese Messe aber gestattete er ihm zwar den Verkauf seiner Waren, gebot ihm aber, „weder Schilder noch Zeichen auszuhängen und die Glasthüre des Gewölbes nach dem Markte zu stets zuzuhalten“. Kramer und Handelsdeputierte gaben sich mit dieser Anordnung des Rates zufrieden, verlangten aber weiter noch, daß der Rat auch den Juden Philipp Levi und Joachim Herz aus Dessau verbiete, ihre Waren weiter in offenen Gewölben auszulegen. Gegen ersteren aber schritt der Rat nicht ein, hatte dieser doch im Hause des Bürgermeisters meßgemietet. Er verkaufte nach wie vor in seinem nach der „Katharinenstraße zu gelegenen Laden englische Waaren und Leinwand.“ Herz, der im ehemaligen Richterschen Kaffeehause4) eingemietet und hier auch seine Firma aushängen hatte, gab beim Ratsschreiber zu Protokoll, daß er dieses Gewölbe schon seit 10 Jahren besitze, ohne daß jemals Widerspruch erhoben worden sei. Sein Kontrakt laufe übrigens noch vier Jahre. „Er müsse jährlich 200 Thaler Mietzins für dieses Gewölbe entrichten, auch sey es die ganze Messe hindurch dergestalt von Buden verbaut, daß es von der Katharinenstraße her fast unzugänglich wäre.“ Trotz aller Ratsverbote treffen wir immer wieder jüdische Handelsherren in offenen Gewölben an. In der Herbstmesse des Jahres 1798 finden wir den Hamburger Juden Joseph Labatt im Schlesischen Hause an der Ecke der Petersstraße und des Marktes in einem verbotenen Gewölbe, wo er „seidene und andere, auch englische Waaren“ verkauft. Der Rat verbot auch ihm das Aushängen seiner Firma. Labatt schrieb am 27. September an den Rat, „daß durch die Abnahme des Schildes die nachtheiligste Sensation gegen ihn entstehen würde. Man müsse denken, er sey banquerot. Dadurch aber werde sein ganzer Credit und seine ganze Ehre zerstört und er völlig zu Grunde gerichtet.“ Auch eine Beschwerde an den Kurfürsten blieb erfolglos. Die christlichen Krämer und Kaufleute begnügten sich aber mit diesem Verbot offener Gewölbe keineswegs, sondern sie trachteten darnach, die Juden allmählich wieder aus den Mauern der Stadt hinauszudrängen. So verlangten sie im Jahre 1798 vom Rate, daß er den Juden während der Messen verbiete, auf der Reichsstraße Verkaufsstände zu errichten. Der Rat schloß sich wie immer den 3) Ratsarchiv der Stadt Leipzig, II. Sekt. C/559. 4) Das heutige Romanushaus an der Ecke des Brühls und der Katharinenstraße. 4* 51