Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 1)
- Language
- German
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Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung Nach Quellen des Leipziger Ratsarchives Von Arno Kapp Die Zeit nach dem 30jährigen Kriege brachte in Leipzig einen ungeahnten Aufschwung des jüdischen Meßhandels. Vor allem waren es russische und polnische Juden, die sich in von Jahr zu Jahr steigender Zahl auf der Messe einfanden und hier kauften und verkauften. Die Leipziger Kramerinnung und die christlichen Kaufleute verfolgten diesen Aufstieg mit besonderer Aufmerksamkeit, fürchteten sie doch, daß ihre Geschäfte darunter zu leiden hätten. In dieser Erkenntnis ruhten sie nicht eher, als bis der Rat der Stadt am 7. März des Jahres 1687 eine Judenordnung publizierte, in der die Bestimmung aufgenommen war, „daß von nun an hiesiges Orts kein Jude, er handle mit was für Waaren er wolle, . . ein Gewölbe gegen die Gasse hin noch dergleichen ganz oder zum Theil öffnen, sondern die ihnen verstatteten Waaren vormaligem Brauche nach, anders nicht, als in ihren Stuben und Kammern zuläßiger Weise verkauften möge . . . bey 100 Rthlr. und nach Befindung anderer höheren Straffe“1). Trotz dieser den jüdischen Handel empfindlich schädigenden Bestimmungen, entwickelte sich das jüdische Meßgeschäft im 18. Jahrhundert in ungeahnter Weise. Der 16. August 1746 brachte zwar auf Betreiben der Leipziger Handelsdeputierten das Mandat über „die Einschränkung der Juden und deren Handel“, in welchem verboten wurde, an die auf die Messe kommenden jüdischen Kaufleute Gewölbe an den Hauptstraßen und Plätzen der Stadt zu vermieten, in der Praxis aber bestand diese Verordnung in Leipzig am Ausgang des 18. Jahrhunderts nicht mehr. So hatte z. B. der Leipziger Bürgermeister und Hofrat Dr. Wendler sein Haus in der Katharinenstraße 20 Jahre lang — vom 28. März 1791 bis zur Neujahrsmesse des Jahres 1811 — an den Dessauer Juden Philipp Levi meßvermietet, und kein christlicher Kaufmann wagte es, gegen den Bürgermeister deswegen Beschwerde zu erheben! (Der umfängliche Meßkontrakt zwischen Wendler und Levi ist in den Akten des Leipziger Ratsarchives noch vorhanden.) Neben dem Herrn Bürgermeister waren es in der Hauptsache die Geistlichen von St. Thomas, St. Nikolai und vom Georgenhause nebst Küstern und Lehrern, die ihre Wohnungen den jüdischen Kaufleuten meßvermieteten2). Im Jahre 1796 besannen sich die Leipziger christlichen Krämer und Kaufleute darauf, daß die Judenordnung von 1687 in Wirklichkeit gar nicht mehr eingehalten würde! Am 26. September dieses Jahres zeigte daher der Oberx) Der Stadt Leipzig Ordnunge, fol. 143. 2) Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, 1927, Nr. 26. 50