Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Landshuter Judeneid aus dem 14. Jahrhundert
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 7)
- Language
- German
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Raphael Straus. Ein Landshuter Judeneid aus dem 14. Jahrhundert den Juden verbotenen Fleischteile an christliche Metzger ist die wirtschaftliche Wurzel ebenfalls deutlich, aber weniger eindeutig. Das Verbot (L 4) schloß praktisch den Verkauf des Fleischs zu Marktpreisen überhaupt aus. Denn daß die Bürger Neigung hatten, an der Judenfleischbank selbst einzukaufen, ist wenig wahrscheinlich. Es kamen also als Käufer höchstens die Armen in Frage, die die Bloßstellung durch den Einkauf an der Judenfleischbank nicht fürchteten10). Aus R 6 tritt uns hinsichtlich der jüdischen Armen die Absicht des sozialen Schutzes unmittelbar entgegen. Es ist daher nicht unmöglich, daß auch L 4 von einer ähnlichen Absicht zugunsten der christlichen Armen mitbestimmt wurde. Ausgesprochen ist diese Absicht nicht. Daß sie vorherrschend war, ist unwahrscheinlich, weil das wirtschaftliche Interesse der Metzgerzunft maßgeblich hervortritt. Aus demselben Grunde dürften auch gesundheitspolizeiliche Rücksichten, verstärkt und aktiviert durch die Vorstellung, daß von den Juden verschmähtes Fleisch für Christen nicht vollwertig sein könne11), kaum mitgesprochen haben, zumal das von den Juden abgelehnte Fleisch keineswegs krank sein mußte. Es ist ja auch bekannt, daß finniges Fleisch verkauft werden durfte; in den Marktbestimmungen mancher Orte darf das von den Juden abgelehnte Fleisch nur mit diesem zusammen verkauft werden. L 2, 3 und 5 deuten darauf hin, daß der später als speziell jüdischer Wirtschaftszweig so bedeutende Viehhandel nicht in Betracht kam. Auf dem Lande scheint im allgemeinen der christliche Knecht des Judenfleischhackers eingekauft zu haben, in der Stadt aber auch dieser selbst. L 5 scheint darauf hinzudeuten, daß der Judenfleischhacker auch Geldverleiher war, also seine eigentlich kaufmännische und weniger gewerbliche Existenz gleichfalls zu bestätigen. In gleicher Richtung deutet auch L 6; diese Bestimmung zeigt, daß der Fleischverkauf die Funktion des Juden, die gewerbliche Hantierung die des christlichen Knechtes war. Es ist aber immerhin möglich, daß L 5 auch auf wirklichen Viehhandel hinweist, nämlich nicht Darlehnsgabe, sondern Bevorschussung des Viehs und Auftrieb nicht für den eigenen Bedarf, sondern zum Zweck des Verkaufs. Der Umstand, daß in R 5 ausdrücklich von Fleischimporteuren gesprochen wird, könnte das glaubhaft machen. Ein tatsächlicher jüdischer Gelegenheitsviehhandel ist bei dieser Sachlage schon aus wirtschaftlichen Erwägungen wahrscheinlich; aber sein Umfang bleibt durchaus zweifelhaft. kauften Fleisch aus der Oberpfalz (Rotz); vgl. Straus a.a.O., Nr. 845 zum Jahre 1516. Zu gleicher Zeit wird über sie geklagt, weil sie Vieh „allenthalb uf dem ga“ kaufen (das. Nr. 979). Aber schon 1477 winden in Regensburg zwei Juden in den Turm gelegt, „pro eo quod causa emendi bova intraverunt in stabulum“, d. h. offenbar, weil sie Schwarzkäufe zu machen versuchten (das. Nr. 425). 10) So wurde all dieses Fleisch ä tout prix an christliche Konsumenten verkauft. Adler 30. u) Eine scharf judenfeindliche Regensburger Aeußerung vom Jahre 1518 erwähnt den Brauch der Juden, nach dem Schächten einen Griff in das Fleisch zu tun zur Untersuchung der Lunge auf rituelle Brauchbarkeit und das nichtzusagende Stück dem Bauern gegen Reugeld zurückzugeben. Vgl. Straus a. a. O., Nr. 979. 48