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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 1 · p. Seite 39

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 1
Article
Die deutsche Judenfrage vor 100 Jahren
Date
1935-01-01
Page
Seite 39 (sequence 6)
Language
German
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Ismar Freund. Die deutsche Judenfrage vor 100 Jahren „Inwiefern es zweckmäßig ist,“ bemerkte der Gesandte einleitend, „das größere Publikum vorläufig mit einer solchen Maßregel bekannt zu machen, darüber muß ich mich alles Urteils enthalten. Es scheint mir aber auf der anderen Seite umsomehr Pflicht, von dem Eindruck zu sprechen, welchen dieser im ganzen Süden von Deutschland hervorgebracht hat. Nicht nur, daß die wohlhabenderen Juden hier und anderwärts große Besorgnisse und Unzufriedenheit äußern, so gibt diese vorläufige Bekanntmachung einer Maßregel, welche noch nicht definitiv beschlossen scheint, unter den jetzigen Umständen unseren vielen Gegnern im südwestlichen Deutschland eine neue erwünschte Gelegenheit, Haß und Mißtrauen gegen unsere Regierung zu nähren und weiter zu verbreiten indem man diese preußischen Grundsätze mit denen in anderen, besonders in konstitutionellen Ländern geltenden oder gerade jetzt bevorstehenden Bestimmungen vergleicht. Wie bei der fast unglaublichen Antipathie gegen Preußen, welche sich überall vorfindet, namentlich auch die Zeitungen diese Gelegenheit mit Freuden ergreifen, um der Sache zu schaden, mögen Eure Excellenz aus dem Umstande geneigtest entnehmen, daß der angeregte Artikel aus der Augsburger Allgemeinen in fast alle süddeutschen Zeitungen mit mehr oder weniger hämischen Bemerkungen übergegangen ist.“ Nach einigen Beispielen, welche die Einstellung der Presse beleuchten sollen, fährt der Gesandte fort: „Ich selbst bin bereits von vielen Seiten, Juden und Christen, über die Authentizität jenes Artikels und der darin erwähnten Maßregeln angegangen worden, ohne eine andere Antwort geben zu können, als die, daß mir die ganze Angelegenheit ebenfalls nur aus den Zeitungen bekannt ist. Vielleicht dürfte es Eurer Exellenz, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, nicht unangemessen erscheinen, mich von dem eigentlichen Tatbestände desselben, der vielleicht imstande wäre, eine Beruhigung zu bewirken, geneigtest näher zu unterrichten.“ Drei Tage später folgte ein neuer Bericht mit einem Ueberblick über den Fortgang der Pressebewegung in den süddeutschen Staaten. „Man spricht hier davon, daß der Hofrat Dorow vor einiger Zeit in Frankfurt gewesen und als Agent der Preußischen Regierung in Süddeutschland umhergereist sei, um Verbindungen mit Zeitungsredaktionen anzuknüpfen. Von ihm sollen verschiedene seit kurzem in süddeutschen Blättern über die Judenordnung enthaltende Artikel herrühren. Was Wahres an diesem Gerede sein möge, kann ich nicht beurteilen.“ Wieder drei Tage später übersendet der Gesandte unter Bezugnahme auf seine früheren Berichte, verschiedene Zeitungsartikel, „welche die projektierte Judenordnung zum Gegenstand ihrer Betrachtung machen und es zum Teil nicht an bitteren Bemerkungen haben fehlen lassen.“ „Obenan“, so berichtet der Gesandte, „steht in dieser Beziehung ein Artikel, Stuttgart, 24. 2., der in der beigehenden Extrabeilage zu Nr. 117 der hiesigen Rhein- und Mainzeitung enthalten und in dieselbe aus der Württembergischen Zeitung aufgenommen ist. Die in demselben gemachten Voraussetzungen und Folgerungen zeugen auf das Deutlichste von der üblen Gesinnung. welche in Süddeutschland gegen unser Vaterland vorwaltet.“ In dem angezogenen Artikel heißt es: „Sollte es wirklich der Preußischen Regierung darum zu tun sein, über diesen eher dem zwölften als dem neunzehnten Jahrhundert angehörenden Entwurf die öffentliche Stimme zu vernehmen, so fordern wir im Namen der Humanität und Gerechtigkeit alle unsere Kollegen sowie Publizisten, die sich der Sache des Rechts und der Wahrheit gewidmet haben, hiermit auf, diesen Vorschlag zu würdigen, wie er es verdient. Wir wollen hier nur eine Bemerkung zu bedenken geben: Kann in einem Staate der jüdische Staatsbürger nicht weiter als bis zum Feldwebel steigen, so ist der allernächste Schritt der, daß der christliche, nicht adlige Bürger, nicht über den Hauptmanns Rang hinaus darf.“ 39

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