Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die deutsche Judenfrage vor 100 Jahren
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Ismar Freund. Die deutsche Judenfrage vor 100 Jahren tragen, besonders bei Landwirten, sind ihre Rechte sehr beschränkt. Ihre Handelsbücher haben keine rechtliche Beweiskraft. Ausführliche Bestimmungen enthält der Entwurf über alle Wechsel- und sonstige Forderungen der Schutzjuden, „um jeden möglichen Betrug, jede Uebervorteilung zu verhindern, damit die umherziehenden Schacherjuden den Landmann nicht aussaugen“. Auch als Collecteurs der Lotterie sollen Schutzjuden nicht ferner gebraucht werden und schwere Strafen sind darauf gesetzt, wenn es heimlicherweise geschieht. Neue Konzessionen zum Betriebe des Pfandleih- und Hausiergewerbes sind fortan an Juden nicht mehr zu erteilen. Will ein Schutz jude seinen Wohnort verändern, so muß die Gemeinde, in der er sich niederzulassen gedenkt, ihre Zustimmung dazu geben. Neue Niederlassungen auf dem Lande werden den Schutzjuden nicht ferner bewilligt, selbst wenn sie Kinder dort ansässiger jüdischer Einwohner sind. Gestattet soll ihnen jedoch die Ansiedlung werden, wenn sie ererbte ländliche Grundstücke selbst bewirtschaften. Doch dürfen sie dabei keines derjenigen Gewerbe betreiben, welch vom Staatsbürgerrechte ausschließen. Keinem Juden ist es erlaubt, diejenigen seiner Kinder, welche bei Erlaß des Gesetzes das zehnte Jahr noch nicht überschritten haben, einem der Berufe zuzuführen, welche von der Erlangung des Staatsbürgerrechtes ausschließen. Juden, welche zum Christentum übertreten, bleiben auch nach dem Uebertritte in Beziehung auf ihre Kinder und Enkel dieser Bestimmung unterworfen.“ Soweit die Bestimmungen des Entwurfes über die bürgerlichen Verhältnisse, an die sich solche für die Regelung der Unterrichts- und der Gemeindeverhältnisse anschließen. Die dargelegten Grundzüge des Entwurfs kündigten eine Regelung an, die, weit entfernt davon, die Verheißung einer Verbesserung einzulösen, einen Rückschritt bedeutete, der die preußischen Juden in das Mittelalter zurück warf, dem sie seit zwei Jahrzehnten glücklich entronnen zu sein glaubten. Was die Erregung und Beunruhigung noch zu steigern geeignet war, war die Form, in der die Veröffentlichung erfolgte. Fast gleichzeitig brachte die Frankfurter Oberpostamtszeitung die gleiche Veröffentlichung und eine redaktionelle Anmerkung besagte dazu: „Wir sind von Berlin aus um Aufnahme dieses Artikels mit dem Bemerken ersucht worden, man wünsche, es möge sich zur allseitigen Beleuchtung dieser so wichtigen Angelegenheit eine Diskussion darüber ergeben/4 Diese und ähnliche Bemerkungen in anderen Zeitungen zusammen mit dem offiziösen Anstrich, den die Veröffentlichung sich gab, konnten keinen Augenblick daran zweifeln lassen, daß es sich um eine auf die Regierung selbst zurückgehende Verlautbarung handelte. Das Aufsehen, das die Veröffentlichung hervorrief, war denn auch ungeheuer. Nicht nur in den Kreisen der Juden, sondern in der gesamten Oeffentlichkeit, und nicht nur im Inland, sondern über die Grenzen des preußischen Staates hinaus. Fast sämtliche süddeutschen Zeitungen übernahmen den Artikel und begleiteten ihn mit entsprechenden, meist für Preußen nicht schmeichelhaften Kommentaren. Die Anteilnahme des Auslandes und die Erregung weiter Kreise nahm ein solches Ausmaß an, daß der preußische Gesandte am Bundestag zu Frankfurt, Generalpostmeister Exellenz von Nagler, sich veranlaßt sah, in fast täglichen Berichten dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Ancillon über diese Stimmung und ihre Rückwirkung auf die gesamte Einstellung des Auslandes Preußen gegenüber zu informieren. Schon am 20. Februar ging der erste Bericht von Frankfurt nach Berlin ab. 38