Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die deutsche Judenfrage vor 100 Jahren
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 3)
- Language
- German
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Ismar Freund. Die deutsche Judenfrage vor 100 Jahren Brenn unter dem 3. April 1832 erteilte, verwies dieser auf den Entwurf einer neuen Judenordnung für die preußische Monarchie, der dem Staatsministerium zur Beratung bereits vorliege und dessen Ergebnis abzuwarten sei. Ende des Jahres ließ von Brenn, der mit größtem Nachdruck, wenn auch mit wenig Erfolg, innerhalb des Staatsministeriums auf Beschleunigung der Angelegenheit drängte, ein Mitglied des Aeltestenkollegiums der Berliner Jüdischen Gemeinde, Kommerzienrat Behrend, wissen, daß eine Neuregelung der Verhältnisse der Juden bevorstehe; und empfahl den Aeltesten, sich bereit zu halten, falls ihr Rat gewünscht werden sollte. Man wartete also mit brennender Ungeduld auf das neue Gesetz und erhoffte davon eine Besserung der Lage. Es läßt sich danach denken, welche Ueberraschung, ja Bestürzung es auslöste, als in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 15. Februar 1833 und den beiden folgenden Nummern eine Ankündigung der bevorstehenden neuen Judenordnung erschien, die mit den folgenden Ausführungen eingeleitet wurde: „Oeffentliche Blätter haben sehr recht, wenn es darin heißt, daß man von Seiten der preußischen Regierung beschäftigt ist, für die Juden eine Neuordnung als Gesetz zu erlassen. Es erschien notwendig, die bürgerlichen Verhältnisse sämtlicher Untertanen in der Monarchie nach gleichen Grundsätzen zu ordnen. Doch glaubte man, vielleicht Anstand finden zu müssen, das in den alten Provinzen gültige Edikt von 1812 bei dieser neuen Ordnung zu Grunde zu legen, da die Zeitverhältnisse Abänderung gebieten möchten. Besonders sollen die Stände aller Provinzen die Notwendigkeit einiger Beschränkungen der Juden dringend gewünscht haben. Gewiß eine sehr schwierige Aufgabe für den Gesetzgeber hierbei den richtigen Weg einzuschlagen! Die entworfene neue Judenordnung soll bereits bei allen Ministerien meistenteils Billigung gefunden haben. Ob sie aber nicht allein für die neuen Provinzen Anwendung finden wird, ist noch nicht mit Bestimmtheit ausgesprochen. Ein gemeinsames Gesetz für die ganze Monarchie wäre wünschenswerter und im Entwürfe scheint man diese Ansicht auch im Auge gehabt zu haben. Durch das ganze Gesetz, welches man beabsichtigt, blickt ein Geist der Milde und der Versöhnung durch, vorzüglich aber das Bestreben des Staates, die Juden wieder zu dem alten Satze zurückzuführen: ,1m Schweiße Deines Angesichts sollst du dein Brot essend Ihrer Scheu gegen die Feldarbeit mag das Geheimnis zum Grunde liegen, daß die Juden den europäischen Grund und Boden nicht als ihr Vaterland betrachten, sondern daß sie ihren Blick stets nach dem fernen, ihnen unbekannten Lande ihrer Väter richten. Diese Betrachtungen haben dem Gesetzgeber sicher vorgeschwebt, als dieser Gesetzentwurf gemacht ward. Tritt nun Preußen in dieser vielbewegten Zeit mit einer auf feste Basis fundirten Judenordnung auf, so beweist es nicht allein Mut und Festigkeit und Vertrauen, besonders in unserer Zeit, wo man alle entschiedenen Schritte so gern vermeidet, sondern ein. solches Gesetz erscheint auch eingreifend für alle christlichen Staaten. Daher wollen wir auf das Ausführlichste alles mitteilen, was wir von diesem Gesetzentwurf gehört.“ Diese Einleitung war nicht geeignet, die Bestürzung zu mildern, die die Mitteilung des Entwurfes hervorrufen mußte. Worte, wie der „Geist der Milde und der Versöhnung“ als Leitmotiv des Planes mußten nach dem Inhalt geradezu als Hohn empfunden werden. Der Einleitung folgte eine Darlegung der Grundzüge eines Gesetzentwurfes, der in fünf Abteilungen zerfiel und aus 64 Paragraphen bestand: Die Juden sollen hinsichtlich ihrer bürgerlichen Verhältnisse in zwei Kategorien geteilt werden: Jüdische Staatsbürger und Schutzjuden. „Um das Staatsbürgerrecht zu erhalten, welches jeder Schutzjucbe erlangen kann, sind folgende Bedingungen nötig: a) Unbescholtener Ruf, der selbst so strenge geprüft werden soll, daß, wenn ein Jude dreimal wegen eines Ver- 36