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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 1 · p. Seite 35

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 1
Article
Die deutsche Judenfrage vor 100 Jahren
Date
1935-01-01
Page
Seite 35 (sequence 2)
Language
German
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Ismar Freund. Die deutsche Judenfrage vor 100 Jahren Gebietsteilen gehalten werden? Sollte die Buntscheckigkeit aufrechterhalten und in einem Teil des Staates der Jude als Vollbürger, im anderen als sozial und rechtlich minderwertiger Schutzjude behandelt oder sollten einheitliche Verhältnisse geschaffen werden und auf welcher Grundlage? Auf der Grundlage des Gesetzes von 1812 oder der des französischen Rechtes oder endlich auf der des Judenrechts der Zeit vor 1812? Sofort nach dem Friedensschluß hatten die verschiedenen Ministerien zu der Frage Stellung genommen, hatten Entwürfe einer Neuregelung angefertigt, ohne daß es zu einer Entscheidung gekommen war. Eine Reihe widerstreitender Beweggründe politischer und staatsrechtlicher Natur standen der Regelung entgegen. Auf der einen Seite hatte die Reaktion, die nach den Freiheitskriegen allenthalben in Deutschland und nicht zuletzt in Preußen eingesetzt hatte, auch die Beurteilung der Judenfrage entscheidend beeinflußt und jeder freiheitlichen Ausgestaltung der Gesetzgebung stimmungsgemäß einen unüberwindlichen Damm entgegengestellt. Auf der anderen Seite hatte die Wiener Bundesakte den Juden diejenigen Rechte, die ihnen von den Bundesstaaten einmal eingeräumt waren, von Bundeswegen garantiert, und Preußen hatte sich neben Oesterreich in erster Reihe für diese Garantie eingesetzt. Da man eine Neuregelung im freiheitlichen Sinne nicht wollte, in reaktionärem nicht durchführen konnte, so entschloß man sich, von einer gesetzgeberischen Neuregelung bis auf weiteres überhaupt abzuseheri. Als im Jahre 1824 die durch das Gesetz von 1823 neugeschaffenen Provinziallandtage zum ersten Mal zusammentreten sollten, hielt es die Regierung, um ihre Entschließungen auf eine breitere Grundlage zu stellen, für angezeigt, den Landtagen die Frage vorzulegen, „ob und welche Vorschläge sie hinsichtlich der bestehenden Gesetzgebung über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in ihrer Provinz vorzubringen hätten“. In den Jahren 1824 bis 1828 beschäftigten sich, teilweise in leidenschaftlichen Debatten, die Stände mit der Frage. Eine Reihe von Vorschlägen, die tief in die bürgerlichen Verhältnisse der Juden einschnitten, waren das Ergebnis. Sie führten zur Wiederaufnahme der Beratungen innerhalb der Regierung, ohne daß es jedoch auch jetzt zu greifbaren Resultaten kam. Der König drängte auf Beschleunigung. Drängte wiederholt. Mahnte ein drittes Mal. Ein Gesetzentwurf wurde im Ministerium des Innern ausgearbeitet und dem Staatsministerium unterbreitet, von diesem zunächst den einzelnen Ministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Allem Drängen des Königs und des Ressortministers von Brenn zum Trotz kam die Sache nicht vom Fleck. Von all diesen internen Vorgängen erfuhr die Oeffentlichkeit nichts. Die Beratungen der Provinzialstände hatten die Aufmerksamkeit weitester Kreise auf die Frage gelenkt Ueber die Auswirkungen der von den Landtagen gemachten Vorschläge erfuhr man jedoch nichts. Allmählich sickerte durch, daß eine gesetzliche Neuregelung der Verhältnisse der Juden im Gange sei. Im Aufträge der jüdischen Gemeinden der Rheinprovinz und Westphalens hatte der Arzt Dr. Fränkel zu Elberfeld sich an den Staatsminister von Lottum mit einer Eingabe gewandt, die um die Gleichstellung der Juden mit den Christen bat. In dem Bescheid, den der Ressortminister von 3* 35

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