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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 1 · p. Seite 30

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 1
Article
Geistesgeschichtliche Grundlagen der Wissenschaft des Judentums
Date
1935-01-01
Page
Seite 30 (sequence 30)
Language
German
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Siegfried Ucko. Geistesgeschichtliche Grundlagen der Wissenschaft des Judentums „Aufgehen ist nicht untergehen. Nur die störende und bloß auf sich reflektierende Selbständigkeit soll vernichtet werden, nicht die dem Ganzen untergeordnete; der Totalität dienend, soll es sein Substanzielles nicht zu verlieren brauchen. Das, worin es (d. h. das Judentum) aufgeht, soll reicher werden um das Aufgegangene, nicht bloß ärmer um den verlorenen Gegensatz“54). Erst eine spätere Zeit hatte eine begriffliche Handhabe, einen Lösungsweg vorzuschlagen. Der religiöse Liberalismus, der seiner Idee nach das Judentum bloß auf den Gedanken der Religion stellte, durfte von sich aus aussagen, daß der jüdische Mensch als Hüter reiner ethisch-monotheistischer Religiosität das Recht einer gewissen Sonderexistenz habe. Das Recht dieser Sonderexistenz war inhaltlich bestimmt. Diese Antwort konnten die Kulturvereinler nicht geben; sie waren wieder von der Ganzheit des jüdischen Menschen ausgegangen, und diese Ganzheit war für sie keine religiöse. Der Ausgang von der Realität des jüdischen Menschen drängte geradezu zu jener zweiten Lösung, die die Nachzeit vorgeschlagen hat. Will man den jüdischen Menschen in seiner Ganzheit retten, scheut sich, seine Besonderheit aber in dem Leben einer Religion allein zu sehen, dann sollte seine Existenzform die der Nationalität sein. Der Blick für die Substanzialität des jüdischen Menschen, die Neigung zur kulturellen Volksarbeit in der eigenen Gemeinschaft, dies und manches andere, was in den Dokumenten des Vereins sichtbar wurde, brachte die Bestrebungen des Vereins in große Nähe zu dem Gedanken eines ethischen Nationalismus, gegründet auf den Willen zur menschlichen Tat55). Dieser Gedanke konnte aber erst in dem Augenblick erfaßt werden, in dem der Staat nicht mehr Korrelatbegriff der Nationalität war, nicht mehr beherrschender Ausdruck eben der menschheitlichen Tat. Das aber gerade war er im Zeitalter Hegels, bei dem der Staat „die Wirklichkeit der sittlichen Idee“ ist56). Gans war für die Beantwortung der Judenfrage von der Identität von wahrhaftem Leben und Wollen ausgegangen. Aber gerade der Staat repräsentierte die „Wirklichkeit des substantiellen Willens“57) in dem System Hegels, das für das Judentum nur den Platz einer Kirchengemeinschaft freilassen konnte58). Darum sollte das Judentum „in die große Bewegung des Ganzen untergegangen scheinen und dennoch fortleben, wie der Strom fortlebt in dem Ocean“. Will man diesen Ausruf rational interpretieren, so kann man nur annehmen, in ihm liege der Gedanke der Transposition der jüdischen Wirklichkeit in die Wissenschaft vom Judentum ver- 541 a. a. O. 55) Wir denken hier an die Forderung eines ethischen Nationalismus, wie er innerhalb der jüdisch-nationalen Bewegung auftritt — den Nationalismus aus dem konkreten Tatwillen begründend, als absolute menschliche Forderung. Man lese etwa Hugo Bergmanns „Jawne und Jerusalem“. In die Nähe dieses Zusammenhanges rückt unter geistesgeschichtlichem Aspekt auch die Stellung des späteren Cohen. Für Cohen ist Nation Korrelatbegriff des Staates, der ja bei ihm eine an Hegel erinnernde Stellung einnimmt. Dafür betont er aber in einer durchaus modernen Teilung den Unterschied von Nation und Nationalität und bekommt so den Nationalitätsbegriff für das Judentum frei. Vgl. Religion der Vernunft, 2. Aufl., ed. Bruno Strauss, S. 418 f. 56) Hegel, Philosophie des Rechts, § 257. 57) ebenda, § 258. 58) ebenda, § 270. BO

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