Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Geistesgeschichtliche Grundlagen der Wissenschaft des Judentums
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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Siegfried Ucko. Geistesgeschichtliche Grandlagen der Wissenschaft des Judentums Mannigfaltigkeit der Ueberschneidungen von Einflüssen einzelner Denkerpersönlichkeiten, deren Hauptrichtung freilich einer vereinheitlichenden geistesgeschichtlichen Schau sich nicht entzieht. Im System Hegels fanden die neuen Blickpunkte und Denkmotive, die die Zeit gewann, den wirkungsvollsten synthetischen Ausdruck, aber auch außerhalb dieser grandiosen Zusammenfassung und Neugestaltung wirkten sie intensiv und in Vereinzelung fort14). Wir werden im Folgenden Dokumente zu betrachten haben, in denen die Gründer des Kulturvereins über den Sinn, den sie in ihre Gründung legten, sich aussprechen. Der Charakter dieser Dokumente, die gleichsam Gedankenskizzen von Gebildeten der Zeit darstellen, gibt die Veranlassung, nicht einem Hange zur Subtilität zu folgen und bis auf die einzelnen Sätze „Einflüsse“ dort feststellen zu wollen, wo im Grunde die Ganzheit einer Atmosphäre eine veränderte Grundhaltung wirkte. Drei Motive scheinen es vor allen Dingen zu sein, die zu betrachten sind und in denen sich zugleich die Abgrenzung der Zeit von der ihr vorhergehenden darstellt15), eine Abgrenzung, die wir hier besonders in ihren sozialphilosophischen Bezügen als wichtig erkennen und die die Stellung des Judenproblems in der zu betrachtenden Epoche erklärt. An Stelle der „ratio“, die in der Zeit der Aufklärung über der Realität zu Gericht saß, prüfend und aburteilend, hatte — von Montesquieu ausgehend — ein andrer Begriff sich durchgesetzt, ein umfassenderer und üb ergreifenderer: der Begriff des Geistes. Uebergreifender, weil er beides: ratio Denken und Gedachtes, den Gegenstand in sich birgt. Seinen letztlichen Ausdruck findet er in jenem Hegelschen Doppelsatz der Vorrede zur Rechtsphilosophie: „Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig.“ Nur was sich vor der Vernunft ausweisen kann, hat seine Geltung, aber jeder uns gegenüberstehenden Wirklichkeit muß auch ein innerer Bezug gegeben sein zur Vernünftigkeit; jede Wirklichkeit ist 14) Das was Hegel von der Romantik an neuer Art des Sehens und Denkens bekommen und verarbeitet hat, das wirkte in der Zeit doch auch noch außerhalb des Rahmens eines festen Systems fort in einer Weise, die Metzger (Gesellschaft, Recht und Staat in der Ethik des deutschen Idealismus, 1917, S. 194) als eine „Mode“ bezeichnet, „die sich über weite und werteste Kreise ausbreitete“. Vgl. auch Erich Rothacker, „Einleitung in die Geisteswissenschaften“, Tübingen 1920, der sogar von einer Ueberschätzung von Hegels geisteswissenschaftlichen Einfluß spricht. Es sind „gewisse Elemente der romantisch-historischen Gedankenmasse nicht zu verkennen, die nicht erst durch die Sprengung des Hegelschen Systems selbständig wurden, sondern bereits neben ihm eine nie überwundene und nicht zu unterschätzende Macht dargestellt hatten“. 15) Natürlich reicht die Geschichte der hier hervorgehobenen Motive bis weit in die Aufklärungszeit zurück; auf diese Entwicklung konnte in dem Rahmen unseres Aufsatzes nicht eingegangen werden, da es hier zunächst nur darauf ankam, den Hinteigrund zu skizzieren, der viele Tendenzen des Kulturvereins charakterisiert. Außer den eben zitierten Werken seien noch genannt: Friedrich Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat (2. Aufl. 1911); Franz Rosenzweig, Hegel und der Staat; Fritz Bamberger, Untersuchungen zur Entstehung des Wertproblems in der Philosophie des 19. Jahrhunderts, 1924; Brie, Der Volksgeist bei Hegel und in der historischen Rechtsschule. Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie, Bd. II. 7