Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 4
- Article
- Elkan Herz, der Freund und Verwandte Moses Mendelssohns, der Vater der ersten Leipziger liberalen Judengemeinde
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 201 (sequence 4)
- Language
- German
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trieb errichtet". In ihm wünscht er, in dem Familienbegräbnis zu Dessau, in. welchem bereits seine Eltern und seine Ehefrau lägen, beigesetzt zu werden. Zu Universalerben seines Vermögens setzt er ein: seinen Sohn Eduard Heinrich Herz in Prag, seine Tochter Jette, verehl. Elias Goldschmidt, geb. Herz in Kassel und die Kinder seiner verstorbenen Tochter Fanny, verehelicht gewesenen Nathan Simon, geb. Herz. Letztere aber erhielten nur 20000 Reichstaler in barem Gelde, während alles übrige seinen noch lebenden beiden zuerst genannten Kindern zufiel. Das Testament bringt endlich die amtlich nicht auffindbare Erklärung über das Anwesen in der Reichsstraße. Wir lesen in demselben: „Da ich mein allhier auf der Reichsstraße sub. Nr. 503 gelegenes Haus an meinen Sohn Eduard Heinrich Herz in Prag bereits verkauft und mir nur die Administration sowie die Nutznießung desselben auf meine Lebenszeit vorbehalten habe: so will ich diesen Verkauf hiermit nochmals bestätigen und verordnen, daß genannter mein Sohn dieses zu meiner Verlassenschaft gehörige Haus kraft des mit mir geschlossenen Kauf-Kontracts sogleich nach meinem Tode als sein wohl erworbenes Eigentum administrieren und benutzen solle, ohne jemandem darüber Rechenschaft zu geben." Elkan Herz hatte in seinem Testament auch sein Gesinde bedacht. So erhielten „Demoiselle Jettchen Boas aus Drossen 5000 Taler, weil sie ihn in seinen kranken Tagen gepflegt und seinem Hauswesen vorgestanden", seine Köchin Friederike Levi 100 Taler, je die gleiche Summe die Leipziger Annenanstalt und die jüdischen Armen der Stadt, „nach dem Ermessen der Vorsteher der jüdischen Gemeinde zu verteilen, jedoch beide Vermächtnisse unter der ausdrücklichen Bedingung, daß gegen seine Verordnung in Ansehung seines Begräbnisses keins Schwierigkeiten gemacht würden". Noch eingehender über die Besitzverhältnisse des Herzschen Hauses unterrichtet uns das Ratsbuch der Stadt Leipzig15), aus ihm erfahren wir, „dass die Erben von Elkan Herz ... in Hinsicht des auf der Reichsstrasse mit Nr. 503 bezeichneten und vorgedachten Elkan Herz erb- und eigenthümlich zugehörig gewesenen Hauses, welches jedoch wegen stattgefundener Religionsverhältnisse Herr Christian Heinrich Seitmann, um den gesetzlichen, in Sachsen geltenden Vorschriften Genüge zu leisten, besage Kaufs d. d. Leipzig den 29. Oktober und konfirmiert den 16. November 1805 (seit welcher Zeit also Elkan Herz Besitzer war) von E. E. Hochw. Stadtrathe allhier in Lehen und Würden erhalten hat, bei Regulierung der Erbschaften ihres Vaters . . . sich dahin vereiniget, dass Herr Eduard Heinrich Herz vorbeschriebenes, zur Elkan Herzischen Verlassenschaft gehöriges Haus seiner Schwester, gedachter Mad. Jette verehl. Goldschmidt erb- und eigenthümlich abgetreten hat." Dieselbe konnte ebensowenig wie ihr Vater als Eigentümerin ins Ratsbuch eingetragen werden. Sie wählte zu ihrem Lehnsträger und Testamentsvollstrecker den Advokaten und Konsulenten der Tuchhändlerinnung, Dr. Friedrich Wilhelm Römisch, der nun als Besitzer des Hauses amtlich eingetragen wurde und den vorherigen Lehnsträger Seitmann, der als Handlungsbuchhalter in Gera wohnte, ablöste. Römisch kaufte das Haus für 27 500 Reichstaler, gab aber dem Erben noch folgende Erklärung ab16): „Ob nun schon solchergestalt dieses Haus in E. E. Hochw. Stadtraths Büchern auf meinen Namen eingetragen worden, so versichere und erkläre ich mich doch hiermit und kraft dieses für mich, meine Erben und Erbnehm er, dass dieses blos wegen der Religionsverhältnisse der Mad. Goldschmidt geschehen, ich mithin durch die Lehnsreichung dieses Hauses keineswegs das Eigenthum und den Besitz desselben auf irgend eine Art und Weise erlangt zu haben berechtigt bin; vielmehr erkläre ich hiermit ausdrücklich und bestimmt, dass der Besitz und Eigenthum an dem besagten Hause samt Zubehör lediglich der Madame Goldschmidt zustehe, und dass dieselbe nach ihrem Willen damit jederzeit zu schalten und walten, dasselbe wieder zu verkaufen, oder sonst zu veräußern befugt und berechtigt sein solle. 15) Ratsbuch vom Jahre 1816 Band II/Cl. 312 ff. 16) Akten für Staatsangehörigkeit der Stadt Leipzig Nr. 11810. 201