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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 4 · p. Seite 199

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 4
Article
Elkan Herz, der Freund und Verwandte Moses Mendelssohns, der Vater der ersten Leipziger liberalen Judengemeinde
Date
1932-01-01
Page
Seite 199 (sequence 2)
Language
German
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14. August 1774 ein Knabe von anderthalb Jahren starb4), der nach Dessau zur Beerdigung überführt wurde, schrieb er am 15. August folgenden Brief an den Rat5): „Als ich wegen meines gestern verstorbenen Kindes von I1/2 Jahren einen Leichenzettel gegen erlegung 6 Reichsthaler ausgebethen, so hat der Oberleichenschreiber mir 14 Rthlr. davor zu bezahlen verlanget. Da nun bey allen und jeden der gleichen Vorfällen, wenn einer meinesgleichen ein klein Kind begraben lassen wollen, z. B. Baruch Levy und andere, nicht mehr als 6 Rthlr. gegeben, so dünket mir, wenn ich 14 Rthlr. geben sollte, solches zuviel zu seyn. Ich gebe, wie bekannt, als ein hiesiger Schutzjude an Sr. Churfstl. Durchl. und an Ew. Magnif. und an hochw. Herren beträchtliche Abgaben, habe selbige bisher willig entrichtet, werde auch künftighin solches zu thun nicht ermangeln, und hoffe daher auch, dass ich nicht als ein Fremder anzusehen und daher auch mir nicht mehr als anderen Schutzjuden abgefordert werden wird. Ich bitte daher Dieselben gehorsamst, mich durch diesen Todesfall so schon höchst betrübten, mein totes Kind gegen Erlegung derer bisher gebräuchlich gewesenen 6 Rthlr. begraben zu lassen und dass dieserhalb Nöthige an dero Oberleichenschreiber ergehen zu lassen. Ich werde solches mit schuldigster Dankbarkeit verehren und jederzeit verharren E. Magnif. Hochedelgeb. . . . gehorsamster Diener Hertz Jacob." Der Rat schrieb unter das Gesuch, daß nur „arme Juden" mit 6 Reichstalern durchgelassen würden, Herz aber als vermögender Mann habe 13 Taler 14 Groschen zu entrichten. Seine Ehefrau Gittel starb am 22. Dezember 1774 im Alter von 60 Jahren, er selbst aber am 1. April 1775 im Alter von 58 Jahren. Beide wurden nach Dessau überführt und daselbst auf dem Judenfriedhof beigesetzt6). Auch noch Elkan Herz versucht, diese ungerechten Leichengebühren zu beseitigen. Am 24. Oktober 1810 schreibt er als Führer der Leipziger *) Leichenbuch der Stadt Leipzig Nr. 31 Bl. 235 b. s) L.R.A. LI/87 Bl. 15. «) Leichenbuch Nr. 31 (1768—1779). Judengemeinde an den Rat der Stadt7): „Da nun in den letzten Jahren diese Fälle sich gehäuft, und es unserer nur aus vier Contribuenten bestehenden Gemeinde zu schwer fällt, diese Last ferner zu tragen", so bittet die Leipziger Gemeinde um dieselben Vergünstigungen, wie sie die Dresdner Juden erhalten. Dort seien die Leichengebühren auf die Hälfte ermäßigt worden. In Leipzig mußte noch im Jahre 1811 für jede Leiche ein Betrag von 6 Talern, 2 Groschen entrichtet werden. Neben Elkan Herz gehörten im Jahre 1810 noch David Hirsch, Herz Löb Levi und Leser Philipp zu den jüdischen steuerpflichtigen Gemeindegliedern. Auf ihnen ruhten alle Lasten, und der Rat machte sie für alle Schäden haftbar, die ihm durch unbemittelte Juden entstanden, vor allem aber für die Leichengebühren. Am 13. November 1811 wagten diese vier das Leipziger Schutzrecht genießenden Juden nochmals den Versuch, eine Ermäßigung der Leichengebühren zu erreichen. Sie schrieben an den Rats): „. . . Ew. Magnif. ... ist ohne unser Ansuchen bekannt, dass die hiesige jüdische Gemeinde lediglich in vier Familien, uns, den Endesunterzeichneten, besteht. Aus dieser geringen Zahl ergibt sich, wie äußerst beschwerlich es uns hat fallen müssen, nicht blos die Kranken unserer Nation, gleichviel, ob einheimisch oder fremde, auf unsere Kosten zu verpflegen, sondern auch für Beerdigung der Verstorbenen, sie mögen hier nun frey gelebt oder in gefänglicher Haft, auf dem Rathhause oder Georgenhause9) oder auch im Lazareth sich befunden haben, zu sorgen, und in letzterem Falle für jede Leiche an Deroselben Leichenschreiber sechs Reichsthlr. 8 Groschen und außerdem noch vier Groschen und sechs Pfennig an den Gerichts-Frohn zu bezahlen, vorzüglich, da uns ohngeachtet die Gemeinde in Dessau bey Dürftigen; die Gebühren des Begräbnisses zu erlassen pflegt, allein die Trans-) portkosten und Sterbekleider jedesmal in einen Aufwand von 27 bis 28 Rchsthlr. versetzen." In Dresden, wo damals bereits über hundert Familien zur Judengemeinde ge- *) L.R.A. LI/15 foi. 4 b. 8) L.R.A. LI/87 fol. 16 ff. 9) Zuchthaus am Brühl. 199

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