Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 4
- Article
- Der Vorwurf der Hostienschändung und das erste Auftreten der Juden in der Mark Brandenburg
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 195 (sequence 7)
- Language
- German
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Hans Lichtenstein. Der Vorwurf der Hostienschändung u. das erste Auftreten der-Juden in der Mark Brandenburg tober desselben Jahres das Schlachten dort ebenso, wie es einige Jahre zuvor in Stendal festgesetzt worden war37). Am 23. Oktober 1345 gaben die Juden der Vogteien Stolpe, Jagow, Kyritz und Brandenburg, der Neu- und der Alt mark dem Markgraf en eine außerordentliche Beisteuer von 600 Goldgulden, und es wurde ihnen dafür zugesichert, daß ein Jahr lang keine andere Anforderung an sie gerichtet werden sollte38). Am 27. Dezember 1346 gab der Markgraf den Fleischern zu Strausberg hinsichtlich des Schlachtens der Juden dieselben Rechte, die die Fleischer zu Berlin und Cölln erhalten hatten39). Am 25. Februar 1348 verpfändete er dem Luckauer Bürger Thilo von Kalow die Juden zu Guben und Lucka u40). Unter den Blutorten des Schwarzen Todes schließlich werden noch Soldin und Osterburg genannt41). 1370 überließ der Rat zu Woldenberg in der Neumark den Platz, wo die Juden früher gewohnt hatten, dem Kloster Marienwalde^a), und wir gehen wohl nicht fehl in der Annahme, das Ende der jüdischen Ansiedlung mit dem Schwarzen Tode in Verbindung zu bringen. III. Erst anläßlich der Pestverfolgung erfahren wir also, daß es in Soldin und Osterburg Juden gab. Sicherlich sind sie nicht gerade damals erst nach den genannten Orten gekommen, zumal sie in der Neumark seit 1321 bezeugt sind und in den Osterburg benachbarten Städten Seehausen und Werben bereits 1334 auftreten. Wenn aber in diesem Jahre die Juden an insgesamt sechs Orten Schutzbriefe erhalten und dies für alle sechs Orte die erste Erwähnung von Juden bedeutet, so dürfen wir daraus folgern, daß sie noch nicht lange an diesen Orten lebten. Die Urkunde selbst spricht davon, daß sie vorher übermäßig schwer belastet worden seien. Ihre Lage war bis dahin noch nicht gesetzlich geregelt, und die Stadtbehörden oder die Vögte hatten sich das zunutze gemacht. Wie Markgraf Waldemar 1315 die Stellung der Juden in Nauen regelte, so hätte er es sicherlich auch an den in Frage stehenden Orten getan, hätten damals schon Juden dort gelebt Die Ansiedlung der ersten Juden erfolgte hier vielmehr offenbar in der Zeit nach seinem Tode (1319), und die damaligen Wirren benutzten die Städte, um sich Rechte über die Juden anzumaßen. Erst als Ludwig der Römer seine Herrschaft in der Mark gesichert hatte, vermochte er den Städten die usurpierten Rechte wieder zu entreißen und die Juden erneut als seine Kammerknechte in Anspruch zu nehmen. Zwischen 1319 und 1334 wird also die Ansiedlung der Juden an den fraglichen sechs Orten erfolgt sein. Unter ihnen nun befand sich Pritzwalk, wo die Entstehungsgeschichte von Heiligengrabe schon 1287 Juden voraussetzt. Wir dürfen diesen Teil der Erzählung also mit Sicherheit als Legende bezeichnen. Damit wird es auch unwahrscheinlich, daß ein Jude mit der Entstehung des Wunderblutes überhaupt etwas zu tun hatte. Wenn 1294 die jüdische Gemeinde in Frankfurt a. d. O. bereits so zahlreich war, daß zehn Schlächter konzessioniert werden mußten, so muß sie schon einige Zeit bestanden haben. Es hat also wahrscheinlich 1287 bereits Juden in der Mittelmark, etwa in Frankfurt und Berlin gegeben, aber sicherlich nicht in Pritzwalk oder der Prignitz überhaupt. Die Heiligengraber Legende wird ebenso wie die Beelitzer erst nach dem Pariser Hostienprozeß entstanden und zu Beginn des 16. Jahrhunderts unter dem frischen Eindruck des Berliner Prozesses neu belebt worden sein. Damals sind nach dem Vorbilde der Holz- «) Riedel A I 146—48. 38) Riedel C 1 45; vgl. G. Sello, Der Bär V (1S79), 23. 39) Riedel A 1XII 72f.; vgl. Berünisches Stadtbuch, S. 80f. «>) Riedel B II 237. tt) Siegmund Salfeld, Das Martyrologium des Nürnberger Memorbuches (Quellen z. Gesch. d. Juden i. Dtschld. III, Berlin 1898) S. 85. — Riedel A XVIII 457 f. tia) Werner Heise, D. Juden i. d. Mark Brandenburg bis zum Jahre 1510, II. Teil, Diss. Berlin 1932, S. 64 f. 195