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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 152

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 2-3
Article
Kampf um die Fürther Judenapotheke
Date
1932-01-01
Page
Seite 152 (sequence 4)
Language
German
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Ausrast Jegel. Kampf um die Fürther Judenapotheke verschiedene Wurzeln, die mit Ausnahme der zuletzt genannten noch heute offizinell sind, auskocht: Alant21), Baldrian22) und Schwalbenwurz23). Hiervon soll Dr. Lob in Regensburg viele Eimer an die Herren, welche zum Reichstag dort weilen, abgesetzt haben, weil sie in ihrem Wohlleben offenbar ein solches Magenmittel brauchten. Es dürfte wohl den mannigfachen heutigen Magenbitterwassern entsprechen. Die Nürnberger Aerzte jener Tage wollten jedoch von dem Getränke nichts wissen, nicht zuletzt aus Rücksicht auf die Stadtapotheker, mit denen sie fast immer in gutem Einvernehmen lebten, wie insbesondere das erwähnte Apothakerprotokollbuch (vgl. Fußn. 13), welches viele Berichte über Nachschau bringt, erkennen läßt. Als nun Dr. Lob den Rat bittet, das Magenwasser, welches er nach dem Zeitbrauch auch Elixier nennt und 1663 zusammen mit Pulver anbringen will, bei der Januarmesse gleich anderen fremden Aerzten verkaufen zu dürfen, muß er wegen des erwähnten allgemeinen Handelsverbotes (vgl. Fußn. 4) wiederholt24) ein Nein hören 25). Infolgedessen bittet Dr. Löb, sein Gebräu wenigstens durch einen christlichen Mittelsmann veräußern zu dürfen. Nachdem das Collegium medicum sich am 13. Dezember 1665 auf Grund des Ratsbefehles eingehend hierüber besprochen hat, empfiehlt es in einem ausführlichen Gutachten, das allerdings über das Magenwasser den Stab bricht, schon mit Rücksicht auf die kaiserlichen Freibriefe die Gewährung der Bitte des Antragstellers. Nunmehr erfüllt der Rat das Ersuchen26). Nach diesen mannigfachen Vorbereitungen errichtet Dr. Löb 1666 eine förmliche Apotheke. Als er bald darauf stirbt, setzt zunächst der älteste Sohn Wolf, der gegen den Zeitbrauch die Apothekerkunst förmlich erlernt hat, das Geschäft glänzend fort. Ungehalten über diesen Erfolg, welcher ihre Einnahmen verringert, wenden sich im Mai 1670 die Nürnberger Apotheker an das markgräfliche Amt Cadolzburg und bringen es fertig, daß Wolf Löb den Befehl erhält, binnen 24 Stunden seine Apotheke zu schließen. Sobald aber der Betroffene persönlich in Ansbach vorstellig wird, läßt man ihn zunächst in Ruhe27). Doch der Vorsichtige erbittet auch bei seinem Grundherrn eine ordentliche Nachschau seiner Apotheke, deren Wert er auf 100 Gulden angibt. Auf Befehl des Dompropstes ersucht28) der dompropsteiliche Amtmann in Fürth den Stadtphysikus von Neustadt an der Aisch, Dr. Georg Sigmund B ä t z, jene vorzunehmen, während nach dem Nürnberger Brauch nur mehrere Aerzte in Gegenwart von Ratsherren sie vornehmen dürfen (vgl. Fußn. 13). Dr. Bätz stellt einen reichlichen Vorrat an trefflichen Heilmitteln und deren guten Zustand fest und lobt die erfreulichen Kenntnisse des Inhabers29). Beruhigt und wohl auch erfreut über dieses Ergebnis, befiehlt der Dompropst, die Nürnberger Taxordmung auf seinen Schutzbefohlenen anzuwenden30) und fertigt am 29. Dezember 1676 den Brüdern Wolf und Moses einen förmlichen Freibrief, der 1687 bestätigt wird, in der üblichen Form aus31). Ueber diese Tatsachen regt sich der Apotheker Johann Deiner, der seit fast zwei Jahrzehnten in Fürth ansässig ist, so sehr auf, daß ihn der Schlag trifft. Die Witwe, welche alsbald den Apotheker Dietrich Tauchwitz heiratet, wendet sich an einen Nürnberger Arzt32), wahrscheinlich den Dekan des Jahres 1676, Dr. Johann Georg Volkamer, um Rat und Hilfe. Dieser veranlaßt natürlich die Standesgenossen, sich mit der Angelegenheit zu befassen, da ihm das erwähnte Grundgesetz von 1592 solche Ueberwachung des gesamten Gesund- 21) F. Losch, Kräuterbuch. Eßlingen und München. 1914, S. 159. 22) a. a. O., S. 153. 23) a.a.O., S. 117 mit 87. 2*) RatsverL 1663, 26. 8.; 1665, 14. 12. 25) Acta 2, 159 ff. 26) Ratsverl. 1665, 14. u. 16. 12. 2?) U. B. II, 302: 1.8.1670. 28) Prot.1, 312 ff. u. 378 ff. 29) U.B.II, 2, 231 ff.: Aug. 1676. so) U. B. III, 153 ff. 31) U.B.II, 2: 232ff. 32) Prot. I, 312 ff. 152

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