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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 133

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 2-3
Article
Das Statut der jüdischen Bevölkerung der Grafschaft Wied-Runkel (Pinkas Runkel)
Date
1932-01-01
Page
Seite 133 (sequence 5)
Language
German
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Bernhard Wachstein. Das Statut der jüdischen Bevölkerung der Grafschaft Wied-Runkel. (Pinkas Runkel) später 2 Vorsteher, 3 Landkassierer, Gobhim, Gobhe Medina, 7 Schätzer, Baale Maarichim, Schamaim, von denen 3 der wohlhabenden Klasse, 2 der mittleren und 2 der mittellosen angehörten. Später kommen an ihre Stelle die Deputierten. Die im folgenden wiedergegebenen Takkanoth behandeln: Verwaltung: §§ 1—2, 31, 34, 40; s. auch § 22; Steuerwesen: §§ 2—10, 19, 23, 34, 38—39; s. auch §§ 16—IS, 20—21. Strafgelder § 30; s. auch §§ 13, 23, 36—37, 39; Synagoge: §§ 15—16, 22, 27, 33; s. auch § 30; Schule: §§ 16—18, 20, 32—33; Armenfürsorge: § 21; s. auch §§ 5, 33, 38; Lebensführung: §§ 13—14, 26 (Konkurrenz); 25, 39 (Prozeßführung); 11—12, 29, 36 (Gastmähler); 28, 37 (Spiel); 35 (Tanz); Rituelles: § 24 (Erub). Die Sprache der Takkanoth ist ein mit Jüdisch-Deutsch stark vermengtes Hebräisch. Das Hebräische ist durchweg im Musivstil gehalten, manchmal bis zur Verdunkelung des von dem Schreiber beabsichtigten Sinnes. Für die des Hebräischen nicht Kundigen ist eine Uebersetzung des hebräischen bzw. eine Transkription des jüdisch-deutschen Textes beigegeben. Die Transkription wurde gewählt, um dem Leser einen möglichst unmittelbaren Eindruck vom Dokument zu gewähren. Allerdings konnten dabei gewisse Härten nicht vermieden werden. Die Nachweise für den hebräischen Stil sind dem hebräischen Teil beigegeben. Hingegen sind die historischen Erläuterungen und die wenigen notwendigen Erklärungen mancher jüdisch-deutschen Wendung im deutschen Teile enthalten. Dem hier abgedruckten Texte liegt die Hs. Manfred Goldschmidt, Frankfurt a.M. Nr. C III (43 Bl. in 4°, von denen BL 2, 33 und 43 unbeschrieben sind), die ich vor längerer Zeit durch die Liebenswürdigkeit ihres Besitzers benützen konnte, zugrunde. Die Protokolle von 1760 sind hier nicht wiedergegeben, die vor 1760 im Anschluß an die Takkanoth nur im hebräischen Texte. Das Original wurde auf Geheiß des Vorstehers Meir, d. i. Meir b. Mordechai in Runkel, von dessen Hauslehrer und Vorbeter Moses b. Ahron aus Pressburg (in den ersten Teilen) angefertigt. Es freut sich der Schreiber, und frohlocken wird der Leser, daß es uns vergönnt war, den alten Glanz der Krone wieder herzustellen und den Schutz eines Rabbinats zu genießen . . .8). Es fand sich bei uns ein der die göttlichen Gebote Ausführende und das Vertrauen all der Söhne dieses Landes Genießende, unser Herr und Meister, der Oberrabbiner (Gott schirme und schütze ihn), um mit Zustimmung unserer ganzen Gemeinschaft das Brüchige zu befestigen und dauerhafte Einrichtungen zu schaffen. So soll es nicht fehlen, das Nottuende auch zu vollführen. Und nun wollen wir beginnen: 1.) Bei der alle drei Jahre zum Zwecke der neuerlichen Vornahme einer Vermögensschätzung anzuberaumenden Versammlung aller Bewohner unseres Landes gehört der Vorsitz unserem Meister und Lehrer, dem Oberrabbiner der Gemeinde .. .9) oder dessen 8) Im Original gestrichen und für den Kopisten unleserlich. 9) Der Ort des Vorsitzenden Rabbiners, Friedberg, wohl deswegen ausgelassen, weil sich die Runkeler Judenschaft ihre Freiheit in der Bestellung eines Rabbiners wahren wollte. 133

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