Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Das Statut der jüdischen Bevölkerung der Grafschaft Wied-Runkel (Pinkas Runkel)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 132 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2259275-2259293-2259296-2261447--3856-2261532- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Bernhard Wachstein. Das Statut der jüdischen Bevölkerung der Grafschaft Wied-Runkel. (Pinkas Runkel) mit diesem Privilegium verknüpft2). Schon 1708 übernahm er auch das Rabbinat in der alten Gemeinde Friedberg, wo er bis zu seinem am 7. Februar 1750 erfolgten Tode verblieb3). Der zweite Rabbiner, unter dessen Vorsitz 1751—1760 die restlichen Punkte 31—40 zustandekamen, war Israel Lipschitz, der in dem drei Stunden von Runkel gelegenen Diez domizilierte. Seine Aufnahme in Runkel gab der Gemeinde Fnedberg zu einem Protest Veranlassung, in welchem sie auf den seiner Zeit mit Barm festgelegten Beschluß hinwies, der die Runkeler verpflichtet, sich an das Friedberger Rabbinat anzugliedern4). Aus der Stellung von Lipschitz zu dieser Streitsache erhalten wir einige belangvolle Daten. In Nr. 45 seiner RGA-Sammlung Or-Jisrael vom 2. Schebat 512 (28. Januar 1752) setzt er mit Aufwand großer Gelehrsamkeit die Irrigkeit des Standpunktes der Friedberger Gemeinde auseinander. Hauptsächlich wird die Frage gestellt, ob der geltend gemachte Beschluß mit Zustimmung aller Interessenten oder der von ihnen in dieser Hinsicht ermächtigten Vertreter zustande kam, und dann aber auch, ob ein solcher Beschluß auch für die Folge trotz der möglicherweise eintretenden Veränderung der Zustände gefaßt werden konnte. Die Entfernung Friedbergs brachte es mit sich, daß der Rabbiner nur in den Landversammlungen erschien. Schon dieser Besuch verursachte große Ausgaben. Bei Vorfällen ritueller oder rechtlicher Natur konnte der Rabbiner nicht leicht erreicht werden, so daß sich tatsächlich Unziemlichkeiten ergaben, indem unwissende Männer sich anmaßten, Entscheidungen zu treffen. Eine notwendige Folge dieses Zustandes war es auch, daß die christlichen Gerichte in Zivil- und Eheangelegenheiten in Anspruch genommen wurden. Aus gelegentlichen Bemerkungen in dieser Quelle können wir ebenfalls ersehen, daß die geringe Zahl der Runkeler Judenschaft es ihr nicht ermöglichte, ein selbständiges Rabbinat zu schaffen. Israel Lipschitz, ein Gelehrter von Namen, kam um 17415) nach Diez und wirkte dort mehr als 22 Jahre5). 1763 übernahm er das Landrabbinat in Cleve5), wo er bis zu seinem am 3. November 1782 erfolgten Tode verblieb. In Cleve erwuchs ihm durch die bekannte Scheidungsaffaire ein Streit mit dem Frankfurter Rabbinat, der einen heftigen Charakter annahm. Lipschitz hatte die namhaften Autoritäten der Zeit auf seiner Seite6). Einen neuen Rabbiner, Chajjim b. Moses, finden wir erst 1770 in den Protokollen. Auch dieser Rabbiner, dem wir bis 1780 begegnen, hat wie sein Vorgänger sein Hauptrabbinat in Diez. Er ist mir aus einer anderen hebräischen Quelle nicht nachweisbar, doch scheint er mit dem Rabbiner Heymann Lesser, der um diese Zeit die Beschwerden der Diez-Hadamarer Judenschaft in gutem Deutsch verfaßte7), identisch zu sein. Der Landversammlung gehören außer dem Rabbiner an: der Landvorsteher, Parnes u-Manhig, auch Schtadlan ha-M'dina genannt, 2) S. Mitt. d. Gesamtardi. d. deutschen Juden I, S. 64. 3) Literatur zur Aszendenz und Deszendenz sowie überhaupt zu seiner Biographie s. Wach stein, Insdiriften des alten Judenfriedhofes in Wien II, S. 376, und Reg. das., S. 613 s.v., Beer-O p p e n h ei m , wozu Loewe Idstein, Index Approb. Nr. 487 und Nr. 2754 nachzutragen ist. *) Die Friedberger leisteten nicht leicht auf die von ihnen losgerissenen Glieder Verzicht. S. z.B. Hildesheimer-Festschrift, S. 83, hebr. und Hinweisn.27. s> n"3ö mv om-a vmurw rt*mz*züv rnsrvsm pn vbbqz triam . ♦.. Or ha- Jasdiar Bl. 8a. Der Zeitpunkt des Antrittes in Cleve nach Baer, Das Protokollbudi der Landjudensdiaft im Herzogtum Cleve, S. 107. 6) Literatur über Israel Lipschitz s. Eisenstadt - Wiener, Daath Kedosdiim, S. 118 et passim; Kaufmann - Freudenthal, Die Familie Gomperz. S. 74, 31°; Löwenstein in ZfhB 1902, S. 61—63, und Index Approbationum. Nr. 2134. 7) Kober, Zur Vorgeschichte der Judenemanzipation in Nassau, Philippson- Festsdirift, S. 284. Nach Note 3 das. hat er 1763 von Isr. Lipschitz die Autorisation erhalten. 132