Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die hebräische Sprachwissenschaft in Deutschland im Zeitalter des Humanismus
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 16)
- Language
- German
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Otto Kluge. Die hebräische Sprachwissenschaft in Deutschland im Zeitalter des Humanismus Wie verschieden die Schulordnungen damals zur Aufnahme des Hebräischen sich stellten, zeigt folgende Gegenüberstellung. Die Kursächsische Schulordnung 1528 (auf Grund von Luthers Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn): „Erstlich sollen die Schulmeister vleis ankeren, das sie die kinder allein lateinisch leren, nicht deudsch oder grekisch oder ebreisch, wie etliche bisher gethan, die armen kinder mit solcher manchfeltickeit beschweren, die nicht allein unfruchtbar sondern auch schedlich ist"49). Hamburgische Schulordnung 1529: „Wollen die Schüler Höheres haben, so mögen sie mit andern Sprachen, als griechischer oder hebräischer, im Lectorio lesen"; doch soll der Superintendent darauf achten, „dat dorch solcke erwehlende und freywillige lectiones de verordnete lectiones nich verhindert werden"50). Die Braunschweigische Schulordnung 1528: Man mag die Schüler „och Hebreische bockstaue kennen und lesen leren"51). Das Gleiche sagen, aber immer mit Beschränkung auf die, „de dartho geschicket werden", die Schleswig-Holsteinische 1542 und die Land-Braunschweigische Schulordnung 154352), das Gleiche der Satz aus den Tübinger Statuten 1536 „Hora XII erit hebraicarum literarum, ad quam quos ire oporteat Magistrorum iudicium esto"53). Es ist der Gesichtspunkt der Konzentration und der Befähigung, der zur Beschränkung und Vorsicht bei Aufnahme dieses Unterrichtsgegenstandes rät. Die praktische Schwierigkeit, woher die Lehrkräfte zu nehmen sind, scheint bereits überwunden zu sein. Allerdings erwähnt noch 1576 Hier. Wolff in Augsburg, daß dort in Ermangelung eines Fachlehrers der Mathematiker (Gg. Hennisch) die Elemente des Hebräischen lehre, „si captus auditorum feret"54), wie denn auch E. O. Schreckenfuchs (s. u. S. 123) in Freiburg nebeneinander Mathematik und Hebräisch dozierte und W. Postel (s. Teil I, A. 40) in Paris Professor der Mathematik und orientalischen Sprachen war. Auch in der Lehrerausbildung beginnt das Hebräische eine Rolle zu spielen. Die Mindener Kirchenordnung 1530 verlangt, daß der Schulmeister ein auch im Griechischen und Hebräischen erfahrener Mann sein soll55). Daß die Verschiedenartigkeit des Schülermaterials und der Schulgattungen auf die Einführung fördernd oder hemmend wirkte, sehen wir an den Züricher Anstalten. Dort bezeichnete Zwingli 1523 als Ziel des gelehrten Unterrichts die Kenntnis der drei Sprachen, insbesondere der hebräischen und griechischen, „quod sine altera vetus instrumentum, sine altera novum pure capi difficulter possit"56). Die hebräische Lektur der Stiftsschule am Großmünster erhielt damals Pellikan (s. Teil I, S. 90). Die von Melanchthon begutachtete Mecklenburgische Schulordnung 1552 sah für die höheren Schulen im Unterschied von den „Kinderschulen" die Erhaltung der hebräischen Sprache, die Auslegung der Propheten für die Erwachsenen vor57). Um die Mitte des Jahrhunderts findet das Hebräische Eingang an den sächsischen Fürstenschulen (unter Rivius 1543, in Meißen 1564), an den thürin- «) Vormbaum, I, S. 5. 50) ebda., S. 25. si) ebda., S. 15. 52) ebda., S. 42. 46. 5») Urkunden Tübingen, S. 387. 54) Institutio, IIb, S. 450. Als einen Fall, der in der akademischen Geschichte gewiß ohne Parallele steht, berichtet A. Tholuck (Das akademische Leben des 17. Jahrhunderts. Halle 1853/54, I, S. 93) aus den Marburger Lektionsverzeichnissen von einem Chr. Fr. Crocius, medicinae et linguarum orientalium professor, der in der medizinischen Fakultät die interpretatio psalmorum ankündigt und 13 Jahre lang (1660—73) damit fortfährt. 65) G. D. Mertz, Das Schulwesen der deutschen Reformation, Heidelberg 1902. S. 471. 56) „Quo pacto ingenui adolescentes formandi sint". 1. Ausg. 1523. Huldr. Zwingiis sämtl. Werke, her. von E. Egli u. G. Finsler. Leipzig 1908. Bd. II, S. 526—51. S. 542. Die Verbindung des hebräischen und griechischen Professorats, die bis ins 17. Jahrhundert gewöhnlich war, u. a. auch bei Clenard 1520, beseitigte endgültig Tib. Hemsterhuys in Holland (1685—1766). E. Drerup, Die Schulaussprache des Griechischen von der Renaissance bis zur Gegenwart 1. Teil, Paderborn 1930. S. 410. 412. 57) Vormbaum, I, S. 61. 115