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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 105

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 2-3
Article
Die hebräische Sprachwissenschaft in Deutschland im Zeitalter des Humanismus
Date
1932-01-01
Page
Seite 105 (sequence 6)
Language
German
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Otto Kluge. Die hebräische Sprachwissenschaft in Deutschland im Zeitalter des Humanismus theologischen Fakultät wurden in den Statuten von 1533 drei Professoren zugesprochen, von denen einer die Lektur des Alten Testaments hatte. Drei Jahre später (1536) erfolgte die Reformation der gesamten Universität, die aus den konfiszierten Kirchengütern eine größere Zahl von Professuren dotieren konnte. Bei dieser Gelegenheit erhielt — eine wichtige Neuerung — die philosophische Fakultät unter ihren 10 Professoren einen Hebraisten, der an vier Wochentagen je eine Stunde hebräische Grammatik lesen und beliebige Texte, meist Psalmen, erklären mußte. Das Hebräische war hiermit eingegliedert in die Reihe der Sprachwissenschaft. Praktische Bedeutung hatte das kaum, 1544 hatte der hitzige Hyper-Lutheraner Matthias Flacius Illyricus13 a) die hebräische Professur inne (bis zu seiner Flucht 1549), und nach Melanchthons Tod 1561 wurde die hebräische Lektur ausdrücklich wieder der theologischen Fakultät zugeteilt14). In Leipzig war das schon 1539 geschehen. Das Hebräische blieb weiterhin die Domäne der Theologen nach Melanchthons erwähntem Leitsatz. Ein Dokument dafür sind die Anfangsworte des berühmten hebräischen Lexikons von J. Forster 1557. (S. Abkürzungen.) Forster, ein bevorzugter Schüler Reuchlins15), kam 1549 nach Wirtenberg und schrieb dort das Werk, das seinen Namen hauptsächlich bekannt gemacht hat. In der Einleitung sagt er: „Das Studium der hebräischen Sprache dient dem Verständnis der heiligen Schrift" (Bl. 8 b), sein Zweck ist „Christum illustrare, prodesse ecclesiae Dei" (Bl. 2 b). „Quare cum haec lingua pugnando valet contra adversarios verbi et pro oppugnanda veritate, ideo Theologo summe est necessaria" (Bl. 7 b). Und auch das zweite Thema des Melanchthonischen Sprachprogramms finden wir bei Forster: die Rabbinenverachtung. An den Anfang stellt Forster den Satz: „Viele Jahre nach dem Wiedererwachen des Evangeliums habe ich gesehen, daß in Schulen und Synagogen die rabbinischen Kommentare das Uebersetzen und Erklären beherrschen, daß ihre Leitsätze16) wie heilige Mysterien Gottes mit größter Ehrfurcht und Scheu angebetet werden. Daher konnten wir zu dem wahren Sinn der heiligen Schrift nicht vordringen". Diesen Standpunkt, daß die Bibel aus sich selbst zu erklären sei, verrät schon der Untertitel. Er ist zunächst eine theoretische Konstruktion. Aber Forster sucht sein wissenschaftliches Kastratentum zu rechtfertigen und wird — wie immer, wenn es schwache Positionen zu verteidigen gilt — im Eifer der Beweisführung aggressiv. Er wirft den Rabbinen Unwissenheit und bewußte Irreführung vor. Ihre ganze Synagoge und all ihre Bücherschätze können nicht sagen, was eigentlich nöp:1 bedeutet, kennen nicht die Etymologie von j^ir, den Unterschied von }~£ und HS," von und ""la"^, wissen nicht, wie sich DK3 zu verhält u.a. Auch die alten Uebersetzer Gregorius, Hilarius, Basilius haben schändlich und schamlos gearbeitet. Dann sucht der Verfasser Stimmung für die Sprache dadurch zu machen, daß er behauptet, Individuum u. Kosmos i. d. Philosophie der Renaissance. Leipzig, Berlin 1927, S. 77—82. Bildmaterial bei A. Dören, Fortuna im M. A. u. i. d. Renaiss.^ Vorträge der Bibl. Warburg, Leipzig 1924, S. 71 ff. 13a) In seinem Hauptwerk, der „Clavis scripturae sacrae", Basileae 1567, setzte er sich mit dem Grundsatz „ex solo scripturarum fönte omnis veritas haurienda est" (Bd. II, S. 11) in schärfsten Gegensatz zur Tradition, insbesondere zu Bellarmm (s. u. S. 116). Ebendorf S. 498—509 einer der üblichen Traktate „de studio ling. Hebr". 14) Paulsen, I, S. 233. P. Barth, D. Geschichte der Erziehung i. soziolog. u. geistesgesch. Beleuchtung. Leipzig 1920. S. 293 f. Vgl. die ähnlichen Zustände in Heidelberg unten S. 110. 15) Reuchlins Brief an ihn, 11. April 1521 („dignus, cui publici auditorii pulpitum concesserim"). Geiger, Briefw., S. 330. 16) „Peruschim", s. Teil I, A. 123. 105

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