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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 87

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 2-3
Article
Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. auf dem Reichstag zu Augsburg 1566
Date
1932-01-01
Page
Seite 87 (sequence 5)
Language
German
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Max Freud:nthal. Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. schritten eines Butzer und anderer protestantischer Theologen hatten in den Reformationsländern eine so gehässige Stimmung hervorgerufen, daß alle mittelalterlichen Verleumdungen über die Juden wieder ein fruchtbares Feld fanden22). Das zeigte sich in ganz erschreckender Weise auch in Schlesien und führte zu Märtyrertum und Austreibung, zumal der Markgraf Georg von Ansbach für seine schlesischen Herzogtümer ohne Bedenken die Zustimmung zu Ausweisungen erteilte, sobald die ausweisenden Städte den Ausfall aus den jüdischen Einnahmen für ihn auf ihre Rechnung übernahmen23). In seinem fränkischen Lande selbst ließ sich eine derartige Politik freilich nicht durchführen. Die fränkischen Ortschaften, seit Jahrzehnten durch Kriegswirren und Raubzüge heimgesucht, waren nicht in der Lage, solche Lasten auf sich zu nehmen, sie brauchten im Gegenteil Juden zur Hebung des Handels- und Geldverkehrs, wie der Landadel sie brauchte, und Markgraf Georg selber, wollüstig und schwelgerisch und mit dem Namen „der Fromme" nicht wegen seiner Lebenshaltung, sondern ob seiner Beharrlichkeit in der Durchführung der Reformation belegt24), befand sich dauernd in solcher Geldnot, daß er weder der Judensteuern noch der Tätigkeit jüdischer Männer entraten konnte. So störten ihn hier in der Heimat weder die reformatorischen Feindseligkeiten gegen die Juden noch die immer wiederkehrenden Forderungen seiner Landstände auf Ausweisung der jüdischen Konkurrenz. Er nahm diese Beschlüsse an, führte sie aber nicht aus, erteilte vielmehr immer wieder neue Aufenthaltsgenehmigungen für Juden, wobei in den ausgestellten Schutzbriefen regelmäßig der Vorbehalt angemerkt war, daß bei einer vom Kaiser oder von ihm selbst verfügten allgemeinen Ausweisung von Juden die diesem Schutzbriefinhaber mitsamt seiner Familie gewährte Freiheit nicht mehr bindend sein sollte. So stellte Markgraf Georg auch zum erstenmal einem Juden zur Niederlassung in Fürth 1528 ein Privileg auSj obwohl Nürnberg, das 1499 seine Juden für alle Zeiten ausgewiesen hatte, gegen solche Neubesiedlung direkt vor seinen Toren und teilweise sogar auf Nürnbergischem Territorium aufs heftigste Einspruch erhob. Auch um das Vorbringen des Bischofs von Bamberg, daß ihm das Recht der Ansetzung von Juden in Fürth zustehe, kümmerte sich der Markgraf nicht, und seine Nachfolger hielten es ebenso. In dem Streit, der über die Gerechtsame in Fürth zwischen den Markgrafen von Ansbach und den Bischöfen von Bamberg ausbricht und durch zwei Jahrhunderte sich fortsetzt, spielt das Recht der Ansässigmachung von Juden eine gewichtige Rolle, zumal gerade Kaiser Maximilian II. später 1573 den Bambergern dieses Recht ausdrücklich zugesteht, ein Privileg, das von Ansbacher Seite als mit unwahren Angaben erschlichen und nicht als allgemein gültig bezeichnet wurde25). 22) VgL Dubnow a.a.O., Bd. VI, 202 f., 210 f., Feilchenfeld a.a.O., S. 119 ff. 23) Brann, Geschichte der Juden in Schlesien (Jahresbericht des jüd.-theol. Seminars Fraenckelscher Stiftung), Breslau 1910, Heft V, SS. 155 ff., 175 f. 24) Meyer, Christian, Gesch. d. Burggrafenschaft Nürnberg usw., Tübingen 1908, S. 101 f.; Lang, Carl Heinrich, Geschichte des Fürstentums Ansbach- Bayreuth, 2. Aufl., hgg. von Bayer, Ansbach 1913, S. 145 f. 25) Ansbacher Deduktionen a.a.O. passim. 87

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