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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 86

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 2-3
Article
Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. auf dem Reichstag zu Augsburg 1566
Date
1932-01-01
Page
Seite 86 (sequence 4)
Language
German
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Max Freu&nthal. Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. von Grumbach einen gefährlichen Stoß erhalten hatte. Der ganze Reichstag sollte also unter der Parole stehen, die im Reichstagsabschied nachher in den Worten Ausdruck fand: „Schutz des Religions- und gemeinen Friedens, damit Ruhe, Friede, Einigkeit und Sicherheit in Heiligen Reich erhalten und männiglich bey dero seinigen gehandhabt werden möge"14). Der Reichstag war bereits am 12. Oktober 1565 einberufen worden, konnte aber erst am 23. März 1566 eröffnet werden. Maximilian weilte seit dem 20. Januar 1566 in Augsburg. Die Wochen zwischen seiner Ankunft und der Eröffnung der Tagung nutzten alle Stände, die besondere Wünsche und Interessen hatten, sie dem Kaiser vorzutragen. So kamen auch die Angelegenheiten der Juden in diesem Zeitraum zur Erörterung. Es traten in dieser Hinsicht von verschiedenen Seiten Wünsche an den Kaiser heran: Bitten der Juden selbst, Gesuche von judenfreundlicher und Forderungen von judenfeindlicher Seite. Die allgemeine Situation der deutschen Juden war gerade damals keine günstige. Die durch Kaiser Ferdinand I. verfügte Ausweisung aus Böhmen war noch nicht rückgängig gemacht; immerhin schwebten bereits Verhandlungen mit den Juden in Prag wegen einer Beisteuer zur Türkenhilfe, die bei gutem Verlauf eine Aussicht auf Abänderung dieser Anordnung eröffneten und wirklich im Jahre darauf 1567 zu ihrer Aufhebung unter gewissen Bedingungen führten15). Aus Bayern und aus der Oberpfalz waren die Juden ein Jahrzehnt zuvor vertrieben worden16). Jetzt in Augsburg ließ sich Herzog Albrecht V. von Bayern von seinem kaiserlichen Schwager Maximilian II. ein Privileg ausstellen, daß die von Juden mit seinen Untertanen errichteten Kontrakte ungültig sein sollten17). Der Bischof von Straßburg, Erasmus, erhielt gleichfalls während der Augsburger Tagung vom Kaiser ein Privileg Karls V. aus dem Jahre 1545 erneuert, wonach ohne spezielle bischöfliche Erlaubnis Juden mit seinen Untergebenen keine Geldgeschäfte treiben durften; sie sollten sonst bestraft werden und ihre Geschäfte als null und nichtig gelten18). Der Bischof Veit II. von Bamberg hatte zum Frühjahr 1565 die Wegschaffung der Juden aus dem Gebiet des Domkapitels angeordnet und als letzten Termin gerade jetzt die Zeit der Reichstagung in Augsburg angesetzt19). Dagegen erhob freilich nicht bloß die Judenschaft, sondern auch der fränkische Landadel Einspruch beim Kaiser; der Landadel stand bekanntlich fast immer auf seiten der Juden, da er ihre geschäftliche Tätigkeit und finanzielle Hilfe nicht entbehren konnte20); sein Protest blieb in der Tat auch diesmal nicht unbeachtet, wie ein Rechtfertigungsschreiben des Bischofs aus dem Jahre 1568 erweist21). Nicht besser stand es mit den protestantischen Fürsten. Der Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz, gegen dessen Calvinismus der Kaiser in Augsburg besonders Front machen wollte, war den Juden ebensowenig Freund wie sein Gegenpart Kurfürst August von Sachsen. Die leidenschaftlichen Reden und Schriften Luthers gegen die Juden aus seiner späteren Lebensperiode, die Hetz- 14) Teutsche Reichsabschiede, Frankfurt 1747, III. Teil, S. 211 ff., Datum des 30. Mai 1566. ») Bondi-Dworsky a.a.O., Nr. 6S5, 686, 688, 698. 16) Aretin, Geschichte der Juden in Baiern, Landshut 1803, S. 49; Weinberg, Gesch. d. Juden in der Oberpfalz, III, Sulzbürg 1909, S. 9. 17) Aretin a.a.O., S. 62. «) Scheid a.a.O. — Auch Ueberlingen am Bodensee erhielt auf dem Augsburger Reichstag hinsichtlich der Kontrakte mit den Juden eine Erweiterung seiner Privilegien, die ihm durch Karl V. zugestanden worden waren; Loewenstein, Gesch. d. Juden am Bodensee, 1879, S. 14. 19) Eckstein, Gesch. der Juden im ehemal. Fürstbistum Bamberg, S. 16. 20) Vgl. meine Ausführungen in dieser Zeitschrift, Jahrg. 1, S. 53. 21) Staatsarchiv Nürnberg, Ansbacher Deduktionen, Rep. 109, Nr. 31. Das Schreiben ist dort irrtümlich dem Bischof Weigand zugewiesen, der aber 1556 bereits verstorben war. 86

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