Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. auf dem Reichstag zu Augsburg 1566
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 83 (sequence 1)
- Language
- German
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Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. auf dem Reichstag ZU Augsburg 1566 Von Max Freudenthal In seinem „Teutschen Reichs-Archiv" hat Johann Christian Lünig einige mittelalterliche Judenprivilegien zusammengestellt, die sicherlich nicht ohne Absicht als einzige aus dem zahlreichen Material, über das er verfügte, ausgewählt sind1). Obwohl sein Werk eine leicht zugängliche Quelle bildet, wird es dennoch von Graetz, Stobbe, Dubnow nirgends zitiert und ist, wie es scheint, auch manchen Spezialforschern auf dem Gebiete der jüdischen Geschiente unbekannt geblieben. Die erste dieser Urkunden hat Aronius in seinen Regesten unter Korrektur Wieners behandelt2). Sie ist ein Auszug aus einem lateinischen Privileg, das von König Konrad IV., dem Sohne Friedrichs IL, angeblich im Jahre 1234 ausgestellt wurde. Die Jahreszahl ist auffällig, da Konrad erst im Jahre 1237 als deutscher König gewählt und gekrönt wurde. Aronius schreibt mit anderen die Urkunde Friedrich II. selbst zu. Lünig gibt den Auszug daraus offenbar deshalb wieder, weil hier der Begriff der Kammerknechtschaft der Juden bereits seinen festen Rahmen gefunden hat. Die zweite Urkunde ist die Erneuerung dreier von Kaiser Karl V. erteilter Privilegien durch seinen Nachfolger Ferdinand L, datiert Prag, 4. Monat x. 1560. Weshalb diese Urkunde von Lünig aufgenommen wurde, ergibt sich aus der Fülle des Inhalts von selbst. Es sind die drei Privilegien, die Josel von Rosheim von Kaiser Karl erwirkte3). Im ersten, Innsbruck, 18. Mai 1530, bemerkt der Kaiser, daß er bereits nach seiner Königskrönung zu Aachen die jüdischen Freiheiten im Reich und in seinen erblichen Fürstentümern und Ländern bestätigt habe. Er sei nunmehr nach seiner Krönung als römischer Kaiser gebeten worden, auch in dieser Eigenschaft die Privilegien zu erneuern und zu bestätigen, was im folgenden geschieht. Das zweite Privileg, von Karl V. in Augsburg am 12. August 1530, also kurz nach dem ersten, unterzeichnet4), ist eine Erneuerung des von Kaiser Sigismund ursprünglich für die Juden im Elsaß bestimmten Freiheitsbriefes, der hier nicht datiert, von dem aber jetzt bekannt ist, daß er in der gleichen Form am 14. September 1414 für die Frankfurter Juden erteilt worden war5). Kaiser Karl dehnt ihn nunmehr auf das ganze Reich aus und will, „daß die obbestimmten artickel in allen ihren inhaltungen meynungen und begreifungen ganz kräftig und mächtig seyn und die gemeldte gemeine jüdischeit im heiligen reich nun führohin dieselben also haben darbey bleiben und sich der nach allen ihren inhalt geruhiglich gebrauchen und nießen sollen und mögen, in aller maßen die jüdischeit in städten im Elsaß wie obsteht sich derselben bißhero gebraucht und genossen haben von recht oder gewohnheit von allermänniglich unverhindert"6). Als Strafe für die Zuwiderhandlung wird außer der von *) Pars generalis, 1. Teil, Leipzig 1713, S. 577 ff. a) Aronius, Julius, Regesten zur Geschichte der Juden usw., Berlin 1902, Nr. 468. *) VgL Feilchenfeld, Ludwig, Rabbi Josel von Rosheim, Straßburg 1898, S. 53 ff. Auch er kennt Lünig nicht, zitiert aber aus anderen Quellen. Im folgenden sind einige charakteristische Stellen aus dem Original wiedergegeben, die Feilchenfeld übergangen hat. *) Ueber die Urkunde und das Datum s. Feilchenfeld a. a. O., S. 55 Anm. 1. 5) Kracauer, J., Geschichte der Juden in Frankfurt. Bd. I, Frfrt. 1925, S. 14^. Damit erledigt sich Feilchenfeld a. a. O., S. 54 Anm. 1 betr. des Ausstellungsjahres. 6) Ein von Kaiser Sigismund selbst auf die Juden des ganzen Reiches bezogenes Privileg vom 6. Juni 1415 hat anderen Wortlaut; abgedruckt bei A11m ann und Bernheim, Ausgewählte Urkunden usw., Berlin 1904, *• 83