Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in der Schweiz unter Kaiser Sigismund (1411-1437)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 79 (sequence 3)
- Language
- German
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NL Giasburger. Zur Geschichte der Juden in der Schweiz unter Kaiser Sigismund (1411—1437) 1414. Rachel, die Witwe Israhels von Brugg und ihre Kinder. Seligmann und seine Familie, der 1415 in eine Kriminalsache verwickelt war (Ulrich, 110). Wir hätten demnach für Zürich etwa 25 jüdische Familien (Steinberg, 7 u. 8). In Bern finden wir um dieselbe Zeit: 1379. Isac von Tanne (Thann). 1381. Benjamin von Schlettstadt. 1382. Symon, Menlis Sohn. Mathis, Eberlins Sohn und seine Frau Hestre Menlinon. 1384. Den Arzt Syman. 1391. Benjamin, seine Frau Meria und ihr Sohn Benfeit (C. Bonfils?). 1408. Isak von Pery (?) und seine Frau Merin mit Kindern und Gesinde. Josef und seine Schwester, deren Mann und Kinder, im ganzen also etwa acht Familien (Steinberg, 10). Von sonstigen jüdischen Niederlassungen in der Schweiz erfahren wir nicht viel. Ihre Zahl dürfte höchstens auf ein halbes Dutzend zu schätzen sein. Im darauffolgenden Jahre 1417 hören wir von einem Prozeß, der zwischen Aron, Israils Sohn, und Rachel samt ihrem Gatten Johennan wegen der Vogtei über die beiden Kinder Israils, Johuda und Nassan, vor Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich anhängig gewesen und entschieden worden war. Kaiser Sigismund befiehlt, daß es bei diesem Ausspruch bleiben sollte und daß daher Niemand, er sei Christ oder Jude, wider diesem Ausspruch handeln sollte. Die Urkunde ist datiert aus Constanz vom 22. November 1417 ( T h o m m e n , 75, 7). Die Annahme liegt nahe, daß der hier genannte Israll identisch ist mit dem im Jahre 1396 in Zürich als Bürger aufgenommenen Israhel aus Brugg, der in der Zwischenzeit gestorben war. Johennan hingegen ist vermutlich identisch mit dem bei Ulrich, 112 erwähnten Jochmann, der im Jahre 1421 eine von einem Ratsmitgliede ihm hinterbrachte Aussage seines Glaubensgenossen Salomon wiederholt. Derselbe habe gesagt, man sollte alle Juden aus Zürich vertreiben, dann wollte er gerne allen Bürgern Geld leihen, und zwar je ein Pfund in der Woche um einen Haller. Die auch anderweitig bekannte Tatsache, daß Kaiser Sigismund wegen seiner bodenlosen Geldverlegenheit bei jeder Gelegenheit die Juden, seine und des Reiches Kammerknechte, abzapfte, wird auch für die Schweiz mehrfach bestätigt. Am 28. Juli 1422 richtet er ein Mandat an die Juden in Zürich, daß sie dem Hans Schreiber den goldenen Opferpfennig bezahlen sollten (Thommen, 140, 19; Nr. 119, III). Am 30. August 1422 berichtet er aus Nürnberg den Juden in Zürich, Bern, Freiburg im Uechtland, Luzern, Solothurn, Burgdorf und sonst, wo sie in der Eidgenossenschaft oder in dem Ergau wohnhaftig sind, daß er Rudolf von Baldegg befohlen habe, den verfallenen güldenen Opferpfennig für die nächsten fünf Jahre einzunehmen, „außer dem, was sich von dies-er Zeit in der Stadt Zürich vergangen hat", d. h. wohl außer den Steuern, die inzwischen in Z. fällig geworden waren (Thommen, 139, Nr. 119, XIII). Entgegen diesem Berichte stellte jedoch der Kaiser um dieselbe Zeit an Henmann Offenburg aus Basel eine Quittung aus, laut welcher er, also nicht Rudolf von Baldegg, den goldenen Opferpfennig bei den genannten Juden, außer in Zürich, Mellingen und Lenzburg, einzunehmen hatte (Thommen, 143, 32. Nr. 119, XII). Desgleichen wird am 23. Februar 1424 aus Ofen an die Juden in Rapperschwyl und Winterthur geschrieben, daß sie den verfallenen goldenen Opferpfennig und auch für die nächsten drei Jahre an Rudolf von Waldeck (= Baiegg) bezahlen sollten (Thommen, 172. Nr. 145, VI). Am 9. August desselben Jahres schreibt der Kaiser aus Nikolaus a.Werd an die Stadt Zürich, es sei ihr erlaubt, Juden und Jüdinnen aufzunehmen, sie 79