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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 39

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 1
Article
Die Judenfrage auf den Posener Provinziallandtagen von 1827 und 1845
Date
1932-01-01
Page
Seite 39 (sequence 10)
Language
German
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Manfred Laubext. Die Judenfrage auf den Posener ProvinziaHandtagen von 1827 und 1845 es begreiflich, daß 1845 eine ganze Reihe von Eingaben zur Judenfrage vorlag (Nr. 61—69), von denen die des Abgeordneten v. Lipski um restlose Gleichstellung die radikalste war. Alle Deputierten stimmten darin überein, daß der demütigende und beklagenswerte Zustand der Alttestamentarier nicht eine Folge eigener Schuld, sondern eine solche der Bedrückungen war, denen sie seit Jahrhundertem ausgesetzt wurden. Die schon im Eingang als vorläufige bezeichnete Verordnung von 1833 sei selbst als solche so ersprießlich gewesen, daß die Juden dreist ihre Würdigkeit für eine Gleichstellung behaupten dürften. Da die im Herzogtum Warschau auf 10 Jahre verfügte Wiedersuspension der politischen Rechte (Verordnung 17. Oktober 1808) im Jahre 1818 nicht erneuert wurde, machte eine Bittschrift aus Schwerin a. W. geltend, daß die Juden eigentlich ihrer durch die Konstitution von 1807 erlangten Befugnisse gar nicht verlustig gegangen wären. Sehr skeptisch äußerte sich allerdings der Vorsitzende des vorbereitenden Ausschusses, Graf Dzialynski, ein nicht von demokratischer Liebedienerei angekränkelter polnischer Magnat. Er meinte, aus allen Winkeln kröchen die Juden hervor und würden Reichtum und Macht ganz an sich reißen. In anderen Ländern mit liberaleren Gesetzen wären die Juden weit weniger zahlreich, und gerade die aufgeklärtesten Völker gingen bei der Emanzipation anderer infolge der gemachten Erfahrungen sehr vorsichtig zu Werke, z. B. die Engländer gegenüber den Katholiken und Juden. Es handele sich darum, ein Volk aufzunehmen, dem der Begriff der höchsten Tugend, die Nächstenliebe, völlig fremd sei; denn diese sei ausschließlich eine Satzung des Neuen Testaments. Der Ausschuß hatte sich trotzdem zu einer Bitte an den Monarchen geeinigt, daß erstens der Unterschied zwischen naturalisierten und nicht naturalisierten Juden wegfallen möge, und zweitens, daß alle im Sinn der Verordnung von 1833 als Einwohner der Provinz anerkannten Juden in ihren zivilen und politischen Rechten mit den Christen auf dieselbe Stufe erhoben werden möchten unter Vorbehalt der geltenden Beschränkungen hinsichtlich der Staatsämter und Magistratsdirigentenposten, der Funktionen als ständische Vertreter und der Nichtausübung von Ehrenrechten beim Ankauf von Rittergütern (§ 20 a—c des Gesetzes von 1833), sowie auch der Nichtgestattung zur Gasthofhaltung und des Kleinhandels auf dem Lande. Abgeordneter v. Kurcewski unterstrich die notwendige Erweckung des Ehrgefühls und trat ein für eine Petition ohne alle Einschnürungen. Dzialynski erwiderte abermals mit dem Hinweis auf die große Zahl der Israeliten, die die Christen auch von allen städtischen Aemtern verdrängen würden. Freiherr v. H i 11 e r wollte Uebergangsbestimmungen nicht bloß aus zahlenmäßigen Rücksichten, sondern auch wegen des geringen Bildungsgrades der jüdischen Masse, v. S a d o w s k i widersetzte sich diesen Anträgen überhaupt. Aber sofort erschien v. Brodowski mit der bündigen Erklärung, die Christen trügen seit 18 Jahrhunderten die Schuld am Zustand der Juden, und das Uebersiedelungsverbot in die alten Provinzen steigere die Dichtigkeit der Posener Juden und benachteilige daher hier die christliche Bewohnerschaft. Seinem Wunsch nach gänzlicher Emanzipation pflichteten v. Niegolewski und v. Jarochowski bei. Letzterer wartete mit geschichtlichen Reminiszenzen auf durch die Behauptung, jede Intoleranz sei den Polen fremd, und schon Boleslaw von Xalisch habe im 13. Jahrhundert den Juden die mildesten Gesetze gegeben. Außer Lipski ergriffen noch v. Kraszewski und besonders Naumann das Wort zu Gunsten der unbedingten Emanzipation, während Heliodor Graf Skorzewski sie bekämpfte. Man ersieht eine ziemlich schroffe Scheidung zwischen den polnischen Magnaten und der Szlachta, dem Klein- und Mitteladel. Land- und Stadtgerichtsdirektor Willmann wollte sich mit dem Ausschußantrag begnügen. Schließlich wurde die restlose Emanzipation mit 29:19 Stimmen verworfen, aber mit einer Mehrheit von 32:16 Stimmen eine solche unter gewissen Einschränkungen angenommen (Prot. 15. März). Hier- 39

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