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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 38

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 1
Article
Die Judenfrage auf den Posener Provinziallandtagen von 1827 und 1845
Date
1932-01-01
Page
Seite 38 (sequence 9)
Language
German
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Manfred Laubert. Die Judenfrage auf den Posener ProvinziaHandtagen von 1827 und 1845 fung eines Uebergangsstadiums und Hebung der alttestamentarischen Glaubensgenossen als Vorbedingung für die Gewährung gleicher bürgerlicher Rechte, hatten auch sie richtig betont. Natürlich liefen dann aber, wenn auch sehr schleppend, die Erörterungen über eine gesamtstaatliche Neuregelung weiter, die in einem Teil der neuen Landesgebiete die Verhältnisse in zeitgemäßer Weise umgestalten und eine größere Gleichmäßigkeit begründen sollte. Hierbei fand der Staatsrat eine genaue Ermittelung der faktischen Zustände in den verschiedenen Provinzen für notwendig. Auf seinen Bericht verordnete eine K. O. vom 13. Dezember 1841, daß diese Ermittelung und auf Grund derselben unter Berücksichtigung der Vorschläge und Beschlüsse des Staatsrats eine anderweitige Erwägung erfolgen sollte. Das Material wurde dann zunächst bei Beratung der Gewerbeordnung benutzt, im übrigen aber systematisch geordnet. Nach den vom Staatsministerium sofort gebilligten Anträgen des Ministeriums des Inneren wurden durch § 100 jenes Gesetzes die mannigfachen, z.T. sehr wesentlichen gewerblichen Beschränkungen, die vielfach für die Juden bestanden, in bezug auf den Betrieb stehender Gewerbe mit Ausnahme der in §§ 51—55 bezeichneten aufgehoben. Der nächste Schritt war die vorgeschriebene Annahme fester erblicher Familiennamen von Seiten der Juden überall da, wo solche noch nicht eingeführt war (K. O. 31. Oktober 1845. Gesetz-Sammlung, S. 682). Weiter setzte eine K. O. vom 21. Dezember 1845 (Gesetz-Sammlung 1846, S. 22) allenthalben die Militärpflichtigkeit fest. Unterdessen hatten sich aber auch die Landtage von neuem mit dem Problem einer einheitlichen gesetzgeberischen Reform befaßt. Damals war auch in das Posener Bürgertum bereits der Liberalismus eingedrungen, und als eifriger Vorkämpfer für die Gleichberechitgung des Judentums betätigte sich besonders der Oberbürgermeister Naumann, der seiner politischen Tätigkeit zuliebe sogar seine Amtspflichten arg vernachlässigte13). Darüber hinaus kokettierte selbst der polnische Adel in dem Bestreben, nach den bisherigen Mißerfolgen seine Aufstandsversuche auf breitere volkstümliche Grundlage zu stellen, damals mit fortschrittlichen Gedanken, und auch in seinen Reihen fanden sich Wortführer für die Fortbildung der angebahnten gesetzlichen Gleichberechtigung aller Staatsbürger. Endlich aber beherrschte alle Abgeordneten der Wunsch, durch Wegräumung bestehender Schranken den Posener Juden die Freizügigkeit zu eröffnen und dadurch das Großherzogtum von seiner Ueberfüllung an israelitischen Einwohnern zu befreien. Sonach ist 1S) In dem Quartalsbericht des Regierungsvizepräsidenten Grafen Itzenplitz an den Minister des Inneren Grafen Arnim vom 3. November 1844 wird bemerkt, daß Naumanns Amtstätigkeit „als eine erfreuliche nicht bezeichnet werden" könne, da er wenig Eifer entwickelte. Die Realschulgründung und die Verbesserung der Armen- und Krankenpflege kamen nicht vom Fleck, ungeachtet es an Anregung seitens des Oberpräsidenten und der Regierung nicht gefehlt hatte, weshalb ein immer nachdrücklicheres Einschreiten notwendig wurde. 38

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