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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 37

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 1
Article
Die Judenfrage auf den Posener Provinziallandtagen von 1827 und 1845
Date
1932-01-01
Page
Seite 37 (sequence 8)
Language
German
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Manfred Laubert. Die Judenfrage auf den Posener Provinziaüandtasen von 1827 und 1845 tadelte er, daß die gestellten Anträge die geltenden Bestimmungen teilweise noch verschärften und allzu rigoros waren. Er meinte, die Juden des Großherzogtums seien vielleicht nicht besser, gewiß aber nicht schlechter als die der übrigen Provinzen- Ferner verwarf er eine Differenzierung nach dem von den einzelnen ergriffenen Handwerk; denn ihre physische Beschaffenheit ließ ihnen vielfach keine Wahl. Bedenklich war es auch, die Abwanderung der Juden aus der Provinz zu unterbinden, da diese Maßnahme bei ihrer großen Zahl und starken Vermehrung für Posen von nachteiligsten Folgen sein konnte. Er wollte von einer Konfination in den augenblicklich von ihnen bewohntem Landesteilen ganz absehen. Am schlimmsten waren im allgemeinen die armen Juden. Zudringlich gegen Fremde, zur Uebernahme jeglicher Dienstleistung bereit, am meisten dem Schacher sich widmend und die Rolle von Vermittlern, sog. Maklern oder Faktoren übernehmend, drängten sie sich in das Geschäftsleben des Landes ein. Allerdings bekehrten sich auch diese Leute in zunehmendem Umfang zum Handwerk, wenn auch nicht einem körperlich anstrengenden. Dabei war aber nicht zu leugnen, „daß sich in der eigenen Tätigkeit der Einwohner der Provinz noch einige Lücken finden, die, wenn die Juden plötzlich verschwinden sollten, auszufüllen sehr schwer werden würde". Es brauchte nur auf die Faktoren, Branntweinbrenner, Krugpächter, Wollhändler und Schneider hingewiesen zu werden, die z. T. gegen Bezahlung mit Naturalien den Bewohnern des platten Landes ihre Kleidung fertigten oder flickten, und auf die Sattler, die auf den Vorwerken die Geschirre in Ordnung hielten. Der bisherige Aufwand hatte indessen geringen Erfolg, denn der Landtags ab schied vom 2 0. Dezember 1828 begnügte sich mit der lakonischen Zusicherung, daß die Wünsche der Versammlung bei den künftigen Beratungen Berücksichtigung finden würden. Diese Beratungen wurden aber erst 1830 wieder aufgenommen. Damals bestimmte eine K. O. vom 30. August, daß das Edikt von 1812 auf die neuen Provinzen keine Anwendung finden dürfe. Die Vorschläge der Landtage waren den sehr unterschiedlichen Zuständen der Einzelprovinzen entsprechend recht mannigfaltig und z.T. tief eingreifend ausgefallen. Einig waren die Stände mehr oder weniger darin, daß Beschränkungen in den Rechten der Juden zum Schutz der christlichen Bevölkerung unentbehrlich erschienen. Die Gesetzgebung konnte deshalb kaum hoffen, den ständischen Wünschen gerecht zu werden, ohne der eine rückschrittliche Behandlung der Israeliten ausschließenden bundesgesetzlichen Vereinbarung zu nahe zu treten und den Juden durch Entziehung der ihnen eingeräumten Rechte zugleich die Möglichkeit zu ihrer Fortbildung auf bedenkliche Weise zu kürzen. Auch unter dem neuen Minister des Inneren, Freiherrn v. Brenn, kam dann nur mit Hilfe von Baumanns Nachfolger Flott well, dem lebhaften individuellen Bedürfnis der Provinz Posen abhelfend, das dortige Sondergesetz vom 1. Juni 1833 als provisorische Verordnung zustande. Es berücksichtigte die Landtagsvorschläge jedoch nur in geringem Maß und brachte namentlich die Zweiklasseneinteilung. Von dem altpreußischen Edikt unterschied es ferner besonders die vorgeschriebene Bildung jüdischer Korporationen. Im übrigen atmete es bei aller Anerkennung der in Posen herrschenden Rückständigkeit doch liberalen Geist und versuchte die spätere Gleichstellung vorzubereiten, weit mehr als die vom Egoismus der einzelnen Erwerbsschichten ausgehenden Stände. Den Kernpunkt freilich: Schaf- 37

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