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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 36

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 1
Article
Die Judenfrage auf den Posener Provinziallandtagen von 1827 und 1845
Date
1932-01-01
Page
Seite 36 (sequence 7)
Language
German
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Manfred Laubert. Die Judenfrage auf den Posener Provmziallandtagen von 1827 und 1845 gegen den Inhalt aller, selbst gerichtlicher Urkunden, offen steht. Mehr als landesübliche Zinsen zu nehmen ist den Juden zu untersagen. 19. Wegen der fremden Juden bleibt es bei den bestehenden Gesetzen. 20. Verstöße gegen die Bestimmungen 4, 9, 11/2 sollen wie Verbrechen behandelt werden, die den Verlust der Nationalkokarde involvieren. 21. Rabbiner und Religionslehrer müssen das Polnische und Deutsche völlig beherrschen, sich über ein zweijähriges Universitätsstudium ausweisen und sich einer Prüfung unterwerfen. Privatlehrer sind nicht zu dulden, wohl aber Privatstunden durch öffentliche Lehrer. 22. Gottesdienst und Religionsunterricht dürfen nur in polnischer oder deutscher Sprache erteilt werden12). 23. Besondere jüdische Schulen sind nur für den Religionsunterricht statthaft. Um die Verlegung des Sabbats auf den Sonntag durchzusetzen, soll der König die Rabbiner und Religionslehrer zusammenberufen und sie zu dieser einschneidenden Veränderung ermuntern. 24. Die Judensynagogen sollen in Hinsicht der Gemeindeverhältnisse als Korporationen behandelt werden. 25. Die Ausschreibung von Beiträgen darf bloß mit Genehmigung der Regierung erfolgen. Als Zweck dieses detaillierten Programms wurde die Absicht angegeben, die Rechtsverhältnisse der mosaischen Bekenner zu regeln, die Christen gegen Ungebühr von Seiten jener zu schützen, den Juden aber die Mittel zu verschaffen, mit der Zeit und so bald als möglich das Staatsbürgerrecht zu erwerben, weil das Interesse der Gesamtheit die schnellste Besserung der augenblicklichen Lage erforderte und auch zum Schutz des christlichen Gewerbes eine Beschränkung der Ausbreitung des Judentums ratsam war. Insbesondere wurde durch finanzielle Vergünstigungen ein Anreiz zum Ergreifen schwerer, physische Arbeit bedingender Erwerbszweige vorgesehen. In der Hoffnung, daß diese Anordnungen binnen 10 Jahren die Juden zur Erteilung des Bürgerrechts würdig machen würden, baten die Stände, alsdann die Frage der Emanzipation von neuem zur Beratung des Landtags zu stellen. In seiner Begutachtung dieser Vorschläge (18. Januar 1828) sowie in früheren Voten führte der Oberpräsident v. Baumann aus, daß die Posener Juden im allgemeinen sich in einem Zustand der Depravation befanden, der den gesetzlichen Beschränkungen zur Rechtfertigung diente. Andererseits hatten aber langer Druck und willkürliche Behandlung den moralischen Verfall dieser Bevölkerungsklasse sehr unterstützt und sie gegen die Regierung und christlichen Einwohner in ein feindliches, der Notwehr gleichendes Verhältnis versetzt. Seines Erachtens mußte das Hauptziel der Behörden darauf gerichtet sein, den Israeliten den Uebertritt zum Christentum zu erleichtern. Dieser Absicht wurde indessen durch Druck entgegengearbeitet. Erreichte man dadurch auch vielleicht^ daß sich hie und da ein Jude aus materiellen Motiven taufen ließ, so war das doch ein wertloser Gewinn. Wohl aber erhoffte Baumann von einer Beleihung mit bürgerlichen Rechten eine Beförderung der Konversion für die große Masse. Als ganz undurchführbar bezeichnete er die Bildung von zwei Klassen, von der nur die Reichen profitieren würden, während der moralischste arme Jude übersehen würde. Ebensowenig vermochte er auch nur im entferntesten die Hoffnung zu teilen, daß die Landtagsvorschläge binnen 10 Jahren eine die Gewährung des Staatsbürgerrechts begründende Wendung zum Besseren herbeiführen würden. Sodann 12) Es ist bezeichnend, daß stets die polnische Sprache an erster Stelle genannt wird. 36

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