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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 29

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 1
Article
Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
Date
1932-01-01
Page
Seite 29 (sequence 19)
Language
German
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Rosy Boden heimer. Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen verschlossener Haustüre verrichtet werden. Fremde Juden sollte man nicht dazu verschreiben. Nicht mehr als 15 Personen durften sich versammeln. Religiöse Zeremonien durften nicht auf der Straße oder an den Fenstern verübt werden. Dazu wurde eingeschärft, daß nichts gelehrt werden dürfe, was sich gegen das Christentum richtet. Diese Anordnungen waren schließlich doch so beschaaffen, daß die Juden dabei ihre religiösen Bedürfnisse befriedigen konnten. Immer wieder aber gab es Differenzen mit dem Staate über die Frage der sogenannten Sabbatdienste105). Da den Juden verboten ist, am Sabbat Feuer anzuzünden, hatte sich die Gepflogenheit herausgebildet, daß eine christliche Frau gegen entsprechendes Entgelt in die jüdischen Häuser kam, dort am Freitagabend die Lichter löschte und am Samstag den Ofen besorgte. Wegen dieser Handreichungen sind Bände von Akten vollgeschrieben worden, Konsistorien und Universitäten haben Gutachten über die „servitia sabbatica" abgeben müssen, immer wieder schreiten die Theologen dagegen ein, daß ihre Pfarrkinder durch ihre Beihilfe dem jüdischen Aberglauben Vorschub leisten. Verschiedentlich war es vorgekommen, daß die „Sabbatfrau"106) von ihrem Pfarrer vom Abendmahl ausgeschlossen worden war, daß man ihr mit der Verweigerung eines christlichen Begräbnisses gedroht. So kam es schließlich dahin, daß 1639 die Sabbatdienste von Georg II. verboten wurden. 1642 jedoch wurden sie wieder erlaubt, weil die Juden in diesem Punkte um keinen Preis nachgaben. Immer wieder gibt es Vorstöße der Pfarrer gegen diese Verrichtungen. 1652 in Butzbach, Gießen und Oberrosbach107), 1683 in Rülfenrod, 1698 an verschiedenen Orten, während die Regierung letztenendes die Dienste immer wieder erlaubt und sogar die Pfarrer zur Rede stellt, weil sie einsieht, daß es für die Juden bei dieser scheinbaren Bagatellsache um einen Grundsatz ihrer Religion geht, und daß sie lieber „abbauen und gar aus dem Dorff" ziehen108), als hier verzichten. Schwieriger waren die Angriffe der evangelischen Mission abzuschlagen. Es ist sicher, daß Butzer es von seinem Standpunkte aus gut mit den Juden gemeint hat. Es war ein heiliger Eifer in ihm und seinen Nachfolgern. Sie wollten ein verstocktes Volk erlösen, das einem „Irrglauben" anhing und sich dem Lichte des Evangelismus verschloß. Noch im Angesicht des Todes empfiehlt Georg II. seinem Sohne die Judenpredigten als gottgewolltes Werk. Er solle nur diese „zur Ehre Christi gemeinte Intention ja in alle Wege kontinuieren". Es war gut gemeint von diesen frommen Missionaren, wenn sie die Juden zu sich hinüberziehen wollten. Sie unterschätzten aber doch die Schwierigkeiten ihres Vorhabens. Die Religion war für diese jüdischen Menschen der Sinn ihres Lebens, sie war die Grundlage auch für ihre nationale Existenz. Jahrtausendealt war ihre Geschichte, Feuer und Wasser, Vertreibung und Not hatten die Vorfahren auf sich genommen für diese Religion, Generationen von feinsten Köpfen hatten ihr System, die letzten Nuancen seiner Durchführung ausgearbeitet. Selbst in diesen armseligen Nachkommen, diesen verachteten kleinen Händlern und Geldleihern, lebten die Traditionen dieser Vergangenheit. Der Verlauf eines solchen Bekehrungsversuches ist uns überliefert. Er ist so charakteristisch, daß er eine eingehende Schilderung verdient109). Für den 2. November 1643 werden die Juden nach Gießen verschrieben. Man versammelt sie vermutlich im Rathaus; denn in die Kirche waren sie nicht zu 105) Hess. Staatsarch. XI, Konv. 3, fol. 1—134 (acta und Verordnungen, die auf den Schabbes der Juden von den Christen jenen zu geschehende Dienste und Verrichtungen betreffend). 10<5) Hess. Staatsarch. XI, 3, fol. 40 (Sabbatdienste) und XI, 2. Konv. 4, fol. 40. 107) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 44. los) Tatsächlich sollen aus diesem Grunde Wegzüge vorgekommen sein. 109) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 1—41 (Judenkonvente). 29

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