Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 26

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 1
Article
Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
Date
1932-01-01
Page
Seite 26 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2259275-2259293-2259295-2261316--3706-2261387
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Rosy Bodenbeimer. Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen schaft das nötige Zuchtvieh zuführte, und der ihm entbehrliche Tiere auf die Märkte schaffte. So ist im Laufe des 18. Jahrhunderts der Viehhandel immer mehr eine jüdische Domäne geworden. Selbst ein Darmstädter Pfarrer, der den Juden jedes Reisen und Handeln am Sonntag verbietet, sieht 1719 ein, daß man denjenigen Juden eine Ausnahmebewilligung geben müsse, die auf die berühmten oberhessischen Viehmärkte gehen wollten93). „Das ist mir aber doch bekand, daß wo die renommierte Viehmärckte in Hessen als zu Gießen, Herchenhain, Bobenhausen einfallen, die ohne Juden nit wohl können gehalten werden, ihnen nit verwehrt werden kann, auf Sonntag Nachmittag mit ihrem Vieh auf solche Märckte zu fahren." Auch die Jahrmärkte in Gießen werden stark von Juden besucht, sonst .hätte die rituelle Garküche nicht rentieren können, die 1715 zuerst auftaucht91) und die jüdischen Marktbesucher verköstigt. Der Jude Amschel Aaron bittet 1731, man möge ihm den Weinzapf für die Juden auf den Jahrmärkten genehmigen 95). Im weiteren Verlaufe des 18. und frühen 19. Jahrhunderts verelenden die oberhessischen Juden immer mehr. Die Wachs-, Silber- und Pferdegelder sind dauernd im Rückstand. Auch das Schutzgeld kann von vielen nicht me.hr bezahlt werden. Jeden Freitag geht ein Almosenpfleger der Gießener Judengemeinde ans Stadttor (seit 1748) und gibt dort 15 Betteljuden ein paar Münzen, damit sie den Sabbat begehen können96). Aus allen Aemtern häufen sich die Beweise jüdischer Armut. Aus Alsfeld97), aus Gladenbach liegen erschütternde Klagen vor. In Höringshausen geht es ihnen schlecht. Elend und Sorgen grassieren in fast allen Judenhäusern Oberhessens. "Nicht umsonst ist wohl der hessische Staatsminister du T.hil, ein guter Kenner der oberhessischen Verhältnisse, der Ueberzeugung, daß das Los eines gemeinen Taglöhners besser sei als das des Juden: „Jener gewinnt wenigstens sicher seinen Lebensunterhalt, dieser ringt mit den nagendsten Sorgen und kann ihnen oft mit dem besten Willen nicht abhelfen, nebenbei drückt ihn die so schwer auf ihm lastende Verachtung, und er muß mit der Verzweiflung ringen." Da die Juden fast alle von den gleichen Nahrungszweigen leben, machen sie sich gegenseitig eine unerträgliche Konkurrenz. Vor allem ist es die Ueberzahl der junkerlichen Juden, die den ohnedies kargen Nahrungsspielraum bis zur Unerträglichkeit einengt. In den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts hatte zwar Regierungsrat Stockhausen versucht, ihnen Erleichterungen zu erwirken. Die Juden wurden zum Erlernen von Handwerken zugelassen. Es haben auch nicht wenige von dieser Erlaubnis Gebrauch gemacht. Dann aber verarmten sie und kehrten zum Kleinhandel zurück. Der gute Eifer ließ nach, sobald die Ermunterung der Regierung aufhörte. Diese aber hatte — das ist die Meinung du Thils — bei diesem Experimente zu viele illiberale Einschränkungen gemacht, sodaß sie sich nicht wundern mußte, wenn der gutgemeinte Versuch fehlschlug98). Noch in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts treffen wir ähnliche Verhältnisse an. Der „Beobachter in Hessen bei Rhein"99) führt aus dem Briefe 95) Hess. Staatsarch. XI, 3, fol. 23 (acta Fürstl. Verordnungen, daß die Juden auf Sonn- und Feyertägen sich nicht nur des Parthierens, Handelns, Schuldforderns, allen und jeglichen Reißens, sondern auch des Ausgehens aus ihren Häusern enthalten sollen). 9*) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 160. »») Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 183. 96) Die Regierung will sie nicht in die Stadt lassen, weil sie fürchtet, sie könnten Krankheiten einschleppen. Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 227 ff. 9*) Hess. Staatsarch. XI, 1. Konv. 9, fol. 60/61. 9*) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 42 (Gutachten . .'.). 99) Jahrg. 1833, Nr. 14. 26

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.