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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 25

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 1
Article
Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
Date
1932-01-01
Page
Seite 25 (sequence 15)
Language
German
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Rosy Bodenheiraer. Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen In Battenberg hatte sich der Jude David niedergelassen, er war der einzige Handelsmann im Städtchen, der dort die Bewohner mit Fleisch und Krämerwaren versorgte. Und nun legen zwei Battenberger Bürger der Eingabe des Juden David, in der er die Regierung bittet, ihn doch in Battenberg zu 'lassen, ein eigenes Schreiben bei, in dem sie ausdrücklich wünschen, man möge ihnen doch ihren Juden lassen. „Die Statt Battenberg wolte zwar den einen Juden David, so einen feinen Cräm hat und die Statt weil kein metziger da ist, mit Fleisch versorget, da Euer Fürstliche Durchlaucht gnadigst verwilligen wollten, gerne noch eine Zeitlang be'halten, dann sie hernach an Cramwaren und fleisch mangel leiden müßte . . ."90). In Gießen ist der Jude Simon dem Hüttenschreiber der Eisenhütte von Heuchelheim dringend nötig geworden91). Er nimmt da am Eisenhammer eine eigenartige Vertrauensstellung ein. Der Hüttenschreiber ist oft abwesend, dem Juden obliegt anscheinend die ganze kaufmännische Leitung des Unternehmens. Er vertreibt in Gießen das gewonnene Eisen und verrechnet es, Aber auch die Lohnzahlungen an Schmiede, Köhler, Berg- und Fuhrleute werden täglich oder wöchentlich durch ihn verabfolgt. Hier sehen wir einen hoffnungsvollen Anisatz zu einer glücklichen Verbindung zwischen christlichem industriellem Unternehmertum UHd jüdischer Kaufmannserfahrung und Geschäftsgewandtheit. Bei konsequentem Ausbau solcher Wechselbeziehungen wäre sicherlich beiden Teilen gedient gewesen. Die Vertreibung aus den Städten hat solche Möglichkeiten unterbunden. Denn die wenigen Juden, die nach der Katastrophe sich noch im Lande befinden, sind bettelarm. Und auch der Zuzug von Juden, der später wieder erfolgt, kann sich nicht aus den Schichten des jüdischen Reichtums rekrutiert haben. 1708 bestimmte Ernst Ludwig, daß nur noch Leute aufgenommen werden sollten, die ein Mindestvermögen von 400 Gulden besäßen. Die wenigsten Juden hätten ihr Schutzgeld richtig bezahlt, und die Judenvorsteher hatten selbst verschieß dentlich verlangt, daß das Land von solchen armen Juden geräumt werde. Tatsächlich beweist die schon erwähnte Schutzgeldliste aus dem Jahre 1713, daß von den damaligen Schutzgeldzahlern ein nicht unerheblicher Prozentsatz nur die Hälfte entrichtete. Um die Wende des 18. Jahrhunderts taucht bei den Zunftbeschwerden ein neues Argument auf. Die Lehre des Merkantilismus, daß ,das Geld im Lande bleiben müsse, ist inzwischen bis in die Gießener Zunftstuben gedrungen. Und so schelten jetzt die Handwerker über die internationalen Beziehungen der Juden, denen Juden aus anderen Staaten, vor allem aus der Stadt Frankfurt, Waren in Kommission gaben, so daß durch einen oberhessischen Juden die ganze Judenschaft von Frankfurt Handel triebe. Alle Commerzien ziehen sie an sich, „wodurch das Geld und nervus rerum gerendarum aus dem Lande gebracht und die Christen in ruin gesetzt werden"92). Auch jüdische Militärlieferungen kamen um diese Zeit vor. In den Dörfern kostete das Einzugsgeld nur 30 Gulden, während man 1708 in Gießen 100, in einer Landstadt 50 Gulden verlangte. Das mag manchen armen Mann bewogen haben, seinen Wohnsitz lieber auf dem Lande zu nehmen. Dort aber gibt es neben Kramwaren kaum einen anderen Handelsgegenstand für den Juden als das Vieh. Diese Ware eignete sich auch deshalb zum Judenhandel, weil keine städtische Zunft Anspruch auf ihren Vertrieb machte. Dem Bauern aber diente es, wenn er "im Juden einen Helfer fand, der seiner Wirt- 90) Hess. Staatsarch. XI, Konv. 3, fol. 45 (die Vertreibung der Juden aus den Städten betr.). 91) Hess. Staatsarch. XI, Konv. 3, fol. 89 ff. (Vertreibung aus den Städten betr.). 92) Hess. Staatsarch. XI, 3, fol. 5 (Vertreibung aus den Städten betr.). 25

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