Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 1 · p. Seite 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 1
Article
Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
Date
1932-01-01
Page
Seite 20 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2259275-2259293-2259295-2261316--3700-2261381
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Rosy Bodenheimer. Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen Im Dorfe Storadorf teilt sich Hessen mit dem Herrn von Seebach in das Judenregal. 1714 hat jeder dort auf seinem Anteil 11 Judenfamilien sitzen7*). Nicht viel anders lagen die Verhältnisse in dem von Rabenauschen Londorfer Grund, in dem 1782 28 jüdische Familien wohnten 75), und in den von Schenckschen Besitzungen. "Nur die Herren von Riedesel, die auch in ihren reichsunmittelbaren Gebieten keine Juden aufnahmen, hatten in ihren mittelbaren hessischen Gerichten Oberohmen, Engelrod und der Cent Lauterbach auf jegliche Judenrezeption verzichtet. Es ist begreiflich, daß dem Staate Hessen dieses Sonderrecht seiner Junker ein ewiges Aergernis abgab. War der Staat bereits in früheren Jahrhunderten gelegentlich gegen ihre Privilegien vorgegangen, so nimmt im 18. Jahrhundert, als durch die Theorien des Absolutismus der Staatsgedanke als solcher sich intensivierte, sein Kampf gegen diese Rudimente des anders denkenden Mittelalters erbitterte Formen an. Von 1738 an beginnt ein zähes Ringen des nach Zentralisation strebenden Staates gegen die Gerichtsherren, die sich ihrer Rechte zu wehren wissen. Man forderte den Herren ihre Rechtstitel ab. Gegen diese ließ sich nichts einwenden. 1748 erfolgt eine neue Verordnung der Regierung, die eine Höchstzahl für jeden Adeligen für Judenaufnahmen festsetzen will. Dies Gesetz wird von den Junkern nicht beachtet. Ebensowenig Erfolg hat ein Versuch, den die Regierung im Jahre 1766 unternimmt, die Juden der adeligen Gerichtsherren auf die hessische Judenordnung zu verpflichten. Die Ritterschaft beschwert sich auf dem Landtag. Neue Judenaufnahmen gelangen gar nicht zur Kenntnis der Regierung, da der Gerichtsherr und der Jude gemeinschaftlich still schweigen. 1781 wird die Verordnung der Regierung wiederholt, aber schon wagt diese nicht mehr, sie zu veröffentlichen. Im Jahre 1788 endlich gibt die Regierung diesen für sie so unrühmlichen Kampf auf. Sie verzichtet auf ein besonderes Schutzgeld neben dem des Gerichtsherrn; denn sie fürchtet Klagen der Junker beim Reichsgericht76). Man erhob auch keine Sonderabgaben für die „adeligen" Juden, wenn sie Handel in den landesherrlichen Aemtern trieben77). Erst im 19.Jahrhundert gelang es dem hessischen Staate, endlich mit den adeligen Gerichtsherren zu Verträgen zu kommen, die diese auf alle politischen Sonderrechte verzichten ließen. Im Archiv der Herren von Nordeck zur Rabenau endet der Aktenband, der die Judensachen enthält, mit einem Schreiben des hessischen Staates vom 12. April 1813 an die Patrimonialgerichtsherren, in dem ihnen „für die verlohrenen Judenschutz- und Judeneinzugsgelder" eine jährliche Entschädigung von 176 Gulden 98 Kreuzern und 1/2 Pfg. zugesagt wird. 74) Hess. Staatsarch. XI, 1. Konv. 9, fol. 4 (acta: das mit dem von Seebach wegen Aufnahme der Juden zu Storndorf verglichene Regulativ betr.). 7i) Archiv von Nordeck zur Rabenau: Judensachen. Im Hess. Staatsarch. 76) Im Jahre 1706 hatte Hessen einen ähnlichen Prozeß gegen die Ganerben vom Busecker Tal verloren. 77) Dieser Vorschlag, die „adeligen" Juden beim Handel auf hessischem Gebiete einer Sonderabgabe zu unterwerfen, war der Regierung von einzelnen Beamten gemacht worden, wird aber von dieser abgelehnt, weil sie lieber auf eine Einnahme verzichten, als die Vorstellung aufkommen lassen Will, der Gerichtsbezirk des Junkers sei ein kleiner Staat im Staate. Man hat die Theorie auf- 20

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.