Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2259275-2259293-2259295-2261316--3698-2261379- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Rosy Bodenheimer. Beitrag zur Geschieht« der Juden in Oberhessen B) Die Juden in den adeligen Gerichten der althessischen Lande. Die erste feste Jahreszahl, die sich uns für die Judenaufnahme in adeligen Gerichten bietet, ist das Jahr 1524. Als damals Philipp der Großmütige seine Juden vertreiben wollte, befahl er seinen Amtleuten: „Du solt auch in unserm Amt keynen Juden wohnen lassen, und den Edelleuten so bey dir in deinem Amt oder nahe dabey sitzen ansagen, daß sie sich dergleichen (ent) haltenn, desgleichen auch Yhren verpiten, sich in unserm Fürstenthume, Landen oder gepieten nicht betreten zu lassen und denselben unser Sicherheit und gleyt aufsagen" 65). Es ist kaum anzunehmen, daß die Edelleute damals diesem vagen Befehle nachgekommen sind. Zeugnisse aus späteren Jahrhunderten beweisen nur allzu deutlich, daß die Junker sich vom hessischen Staate in Bezug auf ihre Juden keine Vorschriften machen ließen. Aus dem Jahre 1625 liegt dann eine Beschwerde von den Herren des Dorfes Bisses66) vor, weil der hessische Rentmeister in Nidda es gewagt hat, im Jahre 1624 ihre Juden zu sich zu zitieren, um sie zur Schutzgeldzahlung an den hessischen Staat zu zwingen. Hier muß der Staat zurückweichen. Er kann sich auch nicht gegen die Junker durchsetzen, als im Jahre 1643 eine große Judenversammlung in Gießen angesetzt ist. Der Rechner von Gießen muß da in dürren Worten nach Darmstadt melden, aus dem Busecker Tal sei kein Jude erschienen, „weil die Ganerben sich derer angenommen" 67). Den eigentlichen Zuzug von Juden bekamen die adeligen Gerichte aber erst im Jahre 1662, nach der großen Vertreibung aus den Städten. Damals waren den gehetzten Juden die Dörfer der Junker Rettungseilande, auf die sie vor der Sturmflut des Hasses flüchteten, die sie umbrandete. Sie konnten auf diese Weise dem Staat entfliehen, der ihnen das Dasein so feindselig erschwerte, und doch in jener Landschaft bleiben, in der sie beheimatet waren und wirtschaftlich wurzelten. Wir haben Zeugnisse, daß im Amte Grünberg alle Juden damals unter die vom Adel gezogen sind68), daß im Jahre 1667 im Amte Alsfeld nur unter den Junkern in Storndorf und Angerod noch Juden wohnten69). Die Junker aber griffen nicht ungern zu jener Einnahme und wehrten sich entschieden, wenn durch neuerliche Eingriffe von hessischer Seite ihr Vorteil geschmälert werden sollte. Der Junker Wilhelm Burckhard Schenck zu Schweinsberg, Herr des Dorfes Rülfenrod, ist nicht wenig erbost, als der Pfarrer von Ehringshausen seinen Juden religiöse Schwierigkeiten macht (1683) und diese mit Wegzug aus dem Dorfe drohen. Er wendet sich energisch an die hessische Regierung70), ihn vor diesem Schutzgeldverluste zu bewahren. <*) zit. nach Chr. H. S. Gatzert, a. a. O., S. 2. 66> Georg Chr. v. Buseke, Joh. Georg Schenck zu Schweinsberg, Kurt Riedesel zu Eysenbach. (Später im 18. Jh. gehörte das Dorf Bisses der Familie von Nagel). Hess. Staatsarch., Konv. 4, foL 2. 67) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 26 (Judenkonvente). 68) Hess. Staatsarch. XI, 3. fol. 104 (acta Vertreibung der Juden aus den Städten). *>) Hess. Staatsarch. XI, 3. fol. 106. 70) Hess. Staatsarch. XI, 3. fol. 35 ff. (acta und Verordnungen, die auf den Schabbes der Juden von den Christen jenen zu geschehende Dienste und Verrichtungen betreffend). 18