Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 7)
- Language
- German
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Rosy Bodenheimer. Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen zu schlachten und auch Fleisch zu verkaufen. 1769 ergeht ein Erlaß, daß Juden, die ohne ihr Verschulden mit dem Schutzgeld in Rückstand gekommen sind, vier Jahre Frist bekommen, bevor man ihnen den Schutz kündigt 1774 wird das Abtriebsrecht von Christen auf Wohnhauser, die von Juden gekauft sind, auf ein Jahr beschränkt. 1786 wird den Juden Geldleihen auf liegende Güter, wenn die Verschreibung gerichtlich geschieht, gestattet. 1805 wird schließlich der demütigende Leibzoll aufgehoben. Im Jahre 1815 wird der Erwerb von Immobilien auf Versteigerungen gestattet. Die Konzession für deren Besitz muß dann nachträglich erwirkt werden. Im Jahre 1814 hatte man die Juden bereits in die hessische Landwehr eingestellt. Als im Jahre 1820 die neue hessische Verfassung erschien, wurde durch sie den Juden prinzipiell die Möglichkeit gegeben, hessische Staatsbürger zu werden. Es werden jedoch verschiedene Bedingungen gestellt, von deren Erfüllung die Zulassung zur Staatsbürgerschaft abhängig gemacht wird63). Die Regierung beabsichtigte vor allem, die Juden von ihrem bisherigen Haupterwerbszweige, dem Kleinhandel, oder wie man sich ausdrückte, dem Schacher, abzuziehen und sie dem Deutschtum zu assimilieren. So verlangte man von einem Juden, der Anspruch auf Staatsbürgerrechte machte, sich aber vom Handel ernähren wollte, ein Mindestkapital von 4000 Gulden, wenn er Inländer, von 8000 Gulden, wenn er Ausländer war. Er mußte den Handel als Engroshandel betreiben oder einen offenen Laden halten, auf keinen Fall durfte er Handel im Umherziehen ausüben. Juden aber, die Landwirtschaft oder ein Handwerk treiben wollten, gewährte man diese Rechte, wie schon der hessische Staätsminister du Thil im Jahre 1810 vorgeschlagen hatte, als „reitzende und verlockende Prämie", selbst wenn sie unvermögend waren. In jedem Falle verlangte man Kenntnisse im Lesen und Schreiben der deutschen Sprache und einen guten geschäftlichen Leumund. Bankrotteure galten als ungeeignet zur Aufnahme zu Staatsbürgerrechten. Bei der Erwerbung der Ortsbürgerrechte sind Orts- und Judenvorsteher über das Gesuch des Petenten zu vernehmen. — Für die Masse der jüdischen Kleinbürger bestanden diese Rechte nicht. Sie blieben immer noch Schutzjuden. Auch von ihnen verlangte man ein Vermögen von 1000 Gulden und die nötigsten Kenntnisse der deutschen Sprache. Sie waren aber noch immer allerhand demütigenden Ausnahmebestimmungen ausgesetzt. Daß sie weder aktives noch passives Wahlrecht zum Landtag hatten, verstand sich von selbst. Es gab für sie aber noch einige unwürdige privatrechtliche Beschränkungen. Schuldverschreibungen von Christen zugunsten eines Juden, die auf eine Summe über 20 Gulden lauteten, galten nur, wenn sie gerichtlich bestätigt waren. Der jüdische Zeuge für einen Juden gegen einen Christen galt als verdächtiger Zeuge. Der Schutzjude, der einen Eid vor Gericht schwört, „muß sich herabwürdigenden Formen unterwerfen und sich pränumerando verfluchen wie ein Matrose" 64). Gegen diese Ausnahmebestimmungen kämpften vor allem zwei liberale Zeitungen, die beide im Jahre 1833 in Darmstadt erschienen, „Der Beobachter in Hessen bei Rhein" und die „Teutsche Vaterlandszeitung". Ihren Bemühungen war es mit zu verdanken, wenn in den Tagen der Märzrevolution die letzten Ausnahmebestimmungen fielen und der Verfassungsgrundsatz aufgestellt wurde: „Die Verschiedenheit des Religionsbekanntnisses hat keine Verschiedenheit in den politischen und bürgerlichen Rechten zur Folge". 63) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4. Zusammenstellung der über die Aufnahme der Juden in den landesherrlichen Schutz sowie über die Aufnahme derselben als Staats- und Ortsbürger erlassenen höchsten Bestimmungen. «*) Teutsche Vaterlandszeitung (Darmstadt) 1833, Nr. 44. 2 17