Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 6)
- Language
- German
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Rosy Bodenheimer. Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen geräumt, sind in fremde Herrschaften oder zu den Junkern gezogen. Die wenigen, auf rein hessischem Gebiete gebliebenen Juden — sie behaupten in ihrer Eingabe, sie seien nur noch 15 Mann — sind so arme Leute, daß sie nach ihrer eigenen Aussage „zur Underhaltung von Weib und Kinder das liebe brott über nacht nit in Hausen haben"57). Von diesem Schlage hat sich die oberhessische Judenschaft so bald nicht wieder erholt War ihre wirtschaftliche Lage auch schon vor der Vertreibung aus den Städten keineswegs beneidenswert, so sollen nun, da gerade die Wohlhabenden unter ihnen aus dem Lande oder doch zu den Junkern gezogen waren, die Klagen über ihre Verarmung nicht mehr verstummen. Nach einigen Jahrzehnten kehren sie dann doch wieder in die Städte zurück. In Schotten haben sie sich im Jahre 1681 wieder „eingeschleicht"58), in Alsfeld hat 1703 ein Jude wieder durch Leinwandverkauf die Krämerzunft gegen sich aufgebracht, in Gießen sind sie 1690 wieder nachgewiesen, 1728 ist ihre Zahl dort wieder auf 70 Personen angewachsen59). Auch auf dem flachen Lande haben sie sich bald wieder vermehrt Wir haben eine Aufstellung über die jüdischen Schutzgeldzahler im Oberfürstentum, die im Jahre 1713 unter Landgraf Ernst Ludwig (1678 bis 1739) angelegt wurde und vqn der Kopfzahl der jüdischen Bevölkerung und von ihre? Verteilung in den einzelnen Aemtern einen Begriff gibt60). Im ganzen Oberfürstentum gibt es im Jahre 1713 120 jüdische Schutzgeldzahler (die Juden, die den Schutz der adeligen Gerichtsherren genießen, sind .hier nicht mit einbegriffen), die in fast allen Fällen einen Hausstand haben. Sie verteilen sich folgendermaßen auf die verschiedenen Aemter. Personen, die Schutzgelder erlegen müssen, leben im Amte: Alsfeld 6 Grebenau 44 Allendorf a. d. Lda. 4 Grünberg — Battenberg 8 Homberg a. d. O. 4 Biedenkopf — Herrschaft Itter 6 („daselbst wird keiner geduldet") Königsberg 3 Bingenheim 4 Nidda 4 Blankenstein 7 Oberrosbach 2 Burg Gemünden 1 Schotten 4 Butzbach 10 Staufenberg — Cleeberg 6 Stornfels — Gießen 44 Ulrichstein 3 Ohne Zweifel gab es zu allen Zeiten auch ein paar Juden im Lande, die nicht registriert waren, und die infolgedessen auch kein Schutzgeld zahlten. Der Staat fahndete jedoch nach solchen für ihn unproduktiven Existenzen. So wurde auch im Jahre 1725 eine Untersuchung aller Schutzbriefe im Lande angeordnet. Diejenigen Juden, welche keinen Schutzbrief hatten, erhielten das consilium abeundi61). Den Juden aber gewährte man in diesem Zeitalter der Aufklärung einige kleine Erleichterungen62). Ludwig VIII. gestattete ihnen 1762, «) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 77. Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 113 ff. *>) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 207. «°) Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 200 ff. <*) Günther, a.a.O., S.99. «) Günther, a. a. O., S. 130. 16