Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 4)
- Language
- German
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Rosy Bodenhehner. Beitraf Geschichte der Juden in Oberhessen euwerer rüstung bei dach und bei Nacht wan man die losung wirt gebenn die Juden zu . . . .*9) sampt denen so sie beherbergen, gebet fein achtunge auff alles und seid getrost und unverzaget, der wucher ....**) und Diebisch gut so sie einkauften soll ihnen Eingetrencket werden. Datum et consignatum uf .... usw." Kein Wunder, wenn diese Stimmung schließlich bis zum Landgrafen drang. Solange Ludwig V. (1596—1626) lebte, geschah ihnen noch nichts, doch soll man nach seinem Tode auf seiner Schreibtafel die lakonische Bemerkung gefunden haben, „die Juden aus Gießen und Marburg fortzuweisen"00). Sein Nachfolger, Georg II. (1626—1661), haßte die Juden wohl mehr als irgendeiner seiner Vorgänger. Er umgab sich mit Theologen, unter denen sich so grimmige und fanatische Judenfeinde befanden, wie der Gießener Superintendent Haberkorn. Sein ganzes Leben lang schwankte Georg zwischen der Alternative, ob man die Juden besser bekehren oder vertreiben solle. Die Bekehrungsversuche, die während seiner Regierungszeit an den Juden unternommen wurden, sind geistesgeschichtlich so aufschlußreich, daß sie eine besondere Behandlung verdienen61). Verschiedentlich machte er Ansätze, die Juden aus den Städten zu vertreiben. Einen Befehl, die Juden aus Darmstadt, Marburg und Gießen zu verjagen, nahm er zwar auf die Vorstellung der Juden hin wieder zurück, dagegen liegen Ausweisungsbefehle aus den Jahren 1637 und 1639 vor52). Die Juden, die keinen Schutzbrief für die Stadt haben, sollen sogleich herausgeschafft werden, denen, die einen besonderen Schutzbrief haben, gibt man ein Jahr Frist. Diese Befehle können aber nicht sehr genau ausgeführt worden sein; denn schon 1651 wieder drängt der Superintendent Haberkorn, man möge die Juden aus Gießen ausweisen. Und noch ein Jahr vor Georgs Tode, 1660, ist das Problem nicht gelöst Ein ganzer Abschnitt seines Testamentes63) ist der Judenfrage gewidmet Er warnt seinen Sohn und successor vor den Juden. Wer rechtschaffene Gottseligkeit im Lande schaffen will, muß sich vor ihnen vorsehen, „dann sie sind ein müßig und unnutzbar Volk, so sich nicht mit seiner Handarbeit61) nach göttlicher Ordnung nehret, sondern in Otio liegt, sich mit dem Wuchersack schleppet, und wo etwas zu erschachern ist, aufwartet, saugen die Christen aus, lästern, schänden und schmehen den Sohn Gottes, unsern einigen liebsten Erlöser und Seligmacher Jesum Christum und seine hochgelobte Mutter Maria aufs gräulichste, Unehren Gott mit ihrem täglichen abergläubischen Gebet, und wer allein um verderblichen Gewinnes willen die Juden häget und schützet, dem ist ein Säckel von judischen Geldes lieber, dann die Ehre Gottes." Er berichtet dann von den Bekehrungsversuchen, die er mit ihnen unternommen, weil doch schließlich auch nichts damit ausgerichtet sei, daß eine christliche Obrigkeit nach der anderen die Juden aus ihrem Lande vertreibe. Er empfiehlt seinem Sohn und successor, diese „zur Ehre Christi gemeinte Intention" fort- *9) Diese Stelle des Zettels ist völlig abgegriffen und nicht mehr zu lesen. 60) Angeführt bei Günther, a. a. O., S. 85. 61) Sie sollen in einem Kapitel, das die religiöse Lage der Juden behandelt, besprochen werden. Hess. Staatsarch. XI, 2. Konv. 4, fol. 30 ff. 6S) Testament Georg IL, abgedruckt bei v. Rommel, a. a. O., 1. Bd., S.506. 6*) Wie wäre das bei den herrschenden Zunftvorschriften möglich gewesen? 14