Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 4
- Article
- Beziehungen des Vierländer-Parlaments zu Deutschland im 17. Jahrhundert
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 274 (sequence 3)
- Language
- German
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unsere jüdischen Ceremonien thäten"8). Jetzt werden mit einem Mal sogar der Waad arba arazoth und das Rabbinat zu Prag bemüht. Es wurde nämlich seitens der Altonaer Juden, wie aus dem eben gebrachten Zitat hervorgeht, den dänischen Beamten vorgestellt, daß ihre Beweggründe religiöser Art wären, Gründe, die in jener von Religion erfüllten Zeit noch als die wirksamsten schienen; und zwar bestand der Vorwurf darin, daß die Hamburger Gemeinde „die Toten verunehre", dadurch, daß sie ihre Toten an einem nicht voll belegten jüdischen Friedhof vorüberführe; ein Vorwurf, der, wenn er mit Recht erhoben worden wäre, die Hamburger Gemeinde ins größte Unrecht gesetzt hätte. Um sich von diesem Vorwurf zu entlasten, wandte sich diese Gemeinde an die damaligen größten jüdischen Autoritäten, an die im Waad arba arazoth vereinigte politische Körperschaft der polnischen Judenheit und an dasRabbinat von Prag als der damals größten jüdischen Gemeinde Mitteleuropas, um von diesen beiden Behörden darüber Auskunft zu erlangen, ob dieser Vorwurf zu Recht erhoben würde. Denn die Tatsache des Vorüberführens der Toten gaben sie ja zu; es handelte sich nur darum, ob dieses eine dem ß"".dischen Gesetz widersprechende andlung wäre, wie es in der bereits erwähnten9) Urkunde heißt: „Darauff Brieffe in Pohlen und nacher Präge geschickt, auch gutte Anttwort bekommen". Ueber die Antwort aus Prag gibt uns nur diese kurze Notiz Auskunft, über die seitens der polnischen Judenschaft gegebene noch die Antwort selbst, die uns in einer Abschrift im Archiv der Deutsch-Israelitischen Gemeinde10) (der ich an dieser Stelle für die Genehmigung, sie benutzen zu dürfen, nochmals danke) enthalten ist. 8) Nach dem Aktenstück Ottensen I im Archiv der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburg aus einer Unkostenspezifikation des Ottenser Streites, undatiert, aber aus dem Jahre 1666; abgedruckt in meinem in Anm. 3a zitierten Artikel, S. 59—60. 9) s. vor. Anm. 10) Aktenstück im Archiv d. Deutschlsr. Gemeinde E 10 a Nr. 1. 274 Sie ist Dienstag, den 28. Aw 5424 (IQ. August 1664), datiert und in Danzig10 a) ausgestellt, wo damals wahrscheinlich während des Marktes eine Tagung stattfand. Die Hamburger Gemeinde hatte durch zwei Abgesandte, namens Daniel11) und Jacob12), einen Brief vorlegen lassen, in dem mitgeteilt war, daß sie einen eigenen Friedhof gekauft hätte, weil die Altonaer Vorsteher die Toten der Hamburger Juden drei Tage und drei Nächte hindurch nicht beerdigen ließen — was ein Verstoß gegen das jüdische Recht war, wie, es ja die Mischna Sanhedr. 6, 5 sagt: „Wer einen Toten über Nacht unbestattet läßt, übertritt ein biblisches Verbot""). Wenn dies zutrifft, dürfte es darauf zurückzuführen sein, daß die betreffenden Mitglieder der Hamburger aschkenasischen Gemeinde keine Beiträge zur Altonaer Gemeinde gezahlt hatten und zahlen wollten, obwohl sie deren Friedhof mitbenutzten. Vielleicht sollte durch diese Verzögerung 10») Für Beziehungen von Hamburger Juden zu Danzig im 17. Jahrh. s. Memoiren d. Glückel von Hameln, ed. Kaufmann, SS. 75, 79/80, 122 (es handelt sich meistens um Perlenhandel; es wird dort auch die Uebersiedlung eines Hamburger Juden nach Schottland b. Danzig erwähnt); für Beziehungen des polnischen Waad zu Danzig s. L. Lewin a. a. O., SS. 42, 50. u) Daniel: wahrscheinlich identisch mit Daniel Hirsch, der mit anderen Juden zusammen am 22. November 1664 eine Bittschrift an den Senat einreicht (Archiv Deutsch-Isr. Gmde. Ottensen I).— Ueber Daniel Geis s. b. M. Grunwald, Portugiesengräber auf deutscher Erde, S. 41 (aus dem Jahre 1653, dessen Name aber nichts mit ■ Ruach Geist zu tun hat, sondern \ mit Geis, einem alten Familiennamen. 1 der auch heute noch in jüdischen Familien vorkommt.) 12) Jacob: wahrscheinlich identisch mit Jacob Sößmann, der 1666 Mai 3. in dem Aussöhnungsvertrag zwischen den beiden Gemeinden Altona und Hamburg als einer der Vertreter der Hamburger Gemeinde erwähnt ist; s. Grunwald, Hamburgs deutsche Juden, S. 182. 1S) Das Verbot wird auf den Bibelvers V Moses 21, 23 zurückgeführt.