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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 4 · p. Seite 237

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 4
Article
Die deutschen Bischöfe und die Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges
Date
1931-01-01
Page
Seite 237 (sequence 5)
Language
German
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Sara Schiffmann. Die deutschen Bischöfe und die Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges Tode hinwies. Die Juden baten um Gewährung einer Frist, während derer sie sich dann gegenseitig erschlugen15). Aus den Angaben der lateinischen Quellen ergibt sich ebenso wie aus den hebräischen die Machtlosigkeit des Bischofs gegenüber den Angreifern. Auch aus dem lateinischen Bericht vernehmen wir nicht, daß der Bischof ihnen entgegenzutreten suchte. Das Versagen des Bischofs wird, wenn man es im Zusammenhang mit den allgemeinen Wormser Verhältnissen betrachtet, durchaus verständlich. Die Stadtherrschaft des Wormser Bischofs war im Gegensatz zu Speyer keineswegs sicher. In den Bürgern erwuchs ihm seit 1073 eine starke Opposition. Diese behauptete sich auch, als ein Gegenbischof aus der kaiserlichen Partei das Regime führte. Die Bürger traten als selbständige Macht auf, und so mochte der Bischof, der schon 1073 vor den Bürgern kapituliert hatte, im Jahre 1096, wo zumindest ein großer Teil der Bürger bewaffnet am Angriff der Kreuzfahrer teilnahm (s. III), die Juden nicht zu schützen. Wie sich im einzelnen die Beziehungen zwischen Juden und Bischof gestaltet haben, wissen wir nicht; doch dürfen wir annehmen, daß die Urkunde Heinrichs IV. sie aus dem Machtbereich des Bischofs eximierte. Der bischöfliche Schutz beschränkte sich also auf die Aufnahme der Juden in seinen Palast. Dieser Schutz aber war ebensowenig wirksam, wie die Macht des Bischofs gesichert war. Die 800 Opfer sind ein sprechender Beweis dafür. C. Mainz: Erzbischof Ruthard (25. Juli 1089 — 2. Mai 1109)^). Ueber die Unruhen in Mainz berichten alle drei Quellen. Am ausführlichsten ist I; II gibt einen sehr kurzen Auszug aus I, III liegt nur fragmentarisch vor und ist, soweit erhalten, ebenfalls ein Auszug aus I17). Der Mainzer Bericht in I zerfällt in viele, nur lose miteinander verbundene Abschnitte; darum ist der Ablauf der Ereignisse für uns nicht überall durchsichtig. Das gilt vor allem für die Zeit unmittelbar vor der Verfolgung. Mit Ausnahme der letzten Geschehnisse sind alle anderen undatiert. Wie sich aber die 15) MG SS. V, S. 465: „Qui cum non aliter illis salutem, nisi baptizarentur, promitteret, inducias colloquii rogaverunt ... et eadem hora episcopi cubiculum intrantes, nostris foras expectantibus quid responsuri essent, diabolo et propria duricia persuaderrte, se ipsos interfecerunt". 16) Von 1098 bis November 1105 war er von Mainz abwesend; durch Heinrich V. wurde er wieder auf seinen Bischofsstuhl berufen. — Meyer von Knonau V, S. 252. Hauck III, S. 982. 17) III und I stimmen, soweit III reicht, fast wortgetreu überein, wenn auch die Reihenfolge der Episoden mehrmals abweicht (so ist z. B. S. 52 Zeile 27—33 S. 6 Z. 1—2 und S. 8, Z. 10—18 und S. 54 Zeile 14 — S. 57, Z. 7 S. 9, Z. 2 — S. 10, Z. 9. S. 14, Z. 5—16. S. 10, Z. 12 — S. 11, Z. 5 v. u. S. 14, Z. 15—18). Es fehlen in III: der Abschnitt über Gottfrieds und Heinrichs IV. Schutz, die für uns so wichtige Flucht Ruthards, der zugunsten der Juden fesprochen hatte, und endlich die am 25. Mai (dem Tage 'der Belagerung' der tadt durch Emicho) wiederholte Bitte um Schutz und das Versprechen des Bischofs und des Burggrafen (s. u.). 237

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