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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 4 · p. Seite 234

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 4
Article
Die deutschen Bischöfe und die Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges
Date
1931-01-01
Page
Seite 234 (sequence 2)
Language
German
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Sara Schiffmann. Die deutschen Bischöfe und die Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges der von einer späteren Hand herrührt, hier erwähnen3). Nach ihm flüchteten die Juden in den „Palast des Königs und Bischofs" und wurden von Johannes unterstützt, der später, aus Zorn, auch durch Geldzahlungen der Juden veranlaßt, einige Christen verstümmeln ließ. TDieser Bericht widerspricht dem hebräischen in mehreren Einzelheiten. Besonders bemerkenswert ist die Angabe, daß der Bischof von den Juden Geld erhielt Schon Remling hat sie auf die Böswilligkeit des Erzählers zurückgeführt*). Für die von dem jüdischen Verfasser hervorgehobene Uneigennützigkeit des Bischofs sprechen auch sonstige Momente (s. u.). Die rechtliche Lage der Judengemeinde in Speyer wie ihre Beziehungen zum Bischof sind urkundlich bezeugt. Die Urkunde des Bischofs Rüdiger vom Jahre 1084 ist gewissermaßen die Gründungsurkunde der Speyerer Gemeinde. Bei der Aufnahme hatte der Bischof den Juden eine Reihe von Vorrechten zugesichert. Wir beschränken uns auf diejenigen Punkte, die für unsere Betrachtung wichtig sind. Zuerst die Bemerkung Rüdigers, er habe beschlossen, die Juden aufzunehmen, weil er damit die Stadt zu größerem Ansehen zu bringen glaube. Hier ist das besondere Interesse des Bischofs an den Juden als einem wirtschaftlich produktiven Element ausdrücklich ausgesprochen. Weiter ist zu betonen, daß sie mit ihrem Archisynagogus, dem Niederrichter, als rechtliche Einheit anerkannt werden, während der Bischof die Appellationsinstanz darstellt. Diese Rechtsbeziehungen dürften, ebenso wie das Interesse des Bischofs an den Juden, nach zwölf Jahren noch fortbestanden haben. Rüdigers Nachfolger Johannes war ebenfalls bestrebt, die Bischofsmacht zu stärken und der Stadt zur Fortentwicklung zu verhelfen5). Er setzte die Bautätigkeit Rüdigers fort und ließ sich, wie dieser, von Heinrich IV. zahlreiche Schenkungen zuweisen6). Wie Rüdiger war er Anhänger Heinrichs IV. Von ihm war er als Bischof eingesetzt7). Seine Gunst wußte er zum Vorteil der Stadt zu nutzen. Es ist daher anzunehmen, daß auch er die Bedeutung der Juden für die Stadt erkannt hat. Als nun die Gemeinde in ihrer Existenz bedroht war, griff er mit seiner Dienstmannschaft ein, um ihr beizustehen. Daß hier der Vorsteher Mosche ben Jekutiel als Mittelsperson genannt wird, ist ganz bezeichnend. Es ist derselbe, der als Petent in der Urkunde Heinrichs IV. 1090 erscheint (s. u.). Er wird sich auf die dortige Bestimmung berufen haben, die dem Mörder eines Juden Verstümmelung androhte8). Die Bestrafung der an der Judenvers) MG SS. V, S. 464 f. *) Remling, Geschichte der Bischöfe zu Speyer, I (Mainz 1852), S. 323; vgL die Bedenken von Aronius Nr. 183. s) Remling I, S. 319. «) Stumpf, Reichskanzler Nr. 2914, 2946, 2950, 2957/8, 2966, 2974. 7S Remling I, S. 317f.; Meyer von Knonau, Jahrbücher IV, S. 291. 8) Hilgard, UB I, 13: „Siquis autem inopia depressns prescriptum persolvere nequiverit, eadem jplectatur pena, qua ille punitus est tempore Heinrici imperatoris, patris mei, qui iudeum nomine vivum interfecit, scilicet ut ei oculi eruantur et dextra manus amputetur". 234

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