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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 199

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 2-3
Article
Zur ostjüdischen Einwanderung in Preußen
Date
1931-01-01
Page
Seite 199 (sequence 6)
Language
German
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Salo Baron. Zur ostjüdischen Einwanderung in Preußen belassen, und nur deren Befolgung einschärfen zu müssen. Die gutachtlichen Vorschläge der Neumärk. Regierung scheinen mir eines Theils an sich zu weit zu gehen, indem sie blos wegen der Besorgniß vor dem Andränge ausländischer Juden, die neue und so eben erst hingestellte Verfassung in Absicht der einländischen Juden wesentlich alteriren würden, da sie hauptsächlich davon ausgehen, daß — wie vormals — kein einländischer Jude seinen Wohnsitz zu verändern befugt, sondern bis auf eingezogene besondere Genehmigung an den einmal erwählten Wohnort gefesselt seyn, und bei allen Behörden weitläufiges Juden Tabellarwesen zur fortwährenden Controlle der Juden-Wohnsitze angelegt und dauernd unterhalten werden solle. Anderntheils scheint auch die Besorgniß, welche die Neumärk. Regierung aus dem Gesetze des Herzogthums Warschau hegt, daß nehmlich dort kein Jude aus dem Schankwesen und Getränke-Handel oder Getränke-Fabrikation zu thun haben solle, übertrieben: Denn eigentlich ist dies Gesetz nicht sowohl neu, als aus den vormaligen polnischen Zeiten, wo es schon mehrmals von Zeit zu Zeit erschienen, aber nie ausgeführt ist, aufgefrischt, und es ist zumal bei solchen Zeitumständen, wie die jetzigen, nicht einmal wahrscheinlich, daß es zur Ausführung kommen werde; zum wenigsten scheint nichts oder wenig dabei gewagt, dies erst abzuwarten. Ich habe daher geglaubt, bis auf weiteres keine abermals neue Legislation in diesem Punkte in Vorschlag bringen zu dürfen. Berlin, den 3ten März 1813. Schuckmann. An des Königl. Staats Kanzlers Herrn Freiherrn von Hardenberg Excellenz. Bülow 6) notiert dazu am Rande: Resp: Se. Excellenz wären mit der Ansicht der H. Referenten von dem in Frage seyenden Gegenstande vollkommen einverstanden, und glaubten daß es zur Abwendung der von der Neumärkischen Regierung geäußerten Besorgniß vor der Hand, keiner andern als der von dem H. Referenten bereits erlassenen Verfügung bedürfen werde. Berlin lOten März 13. Im Sinne dieses Bülowschen Antrages wird die zustimmende Erklärung von Hardenberg an Schuckmann am 21. März 1813 „in mundo" vollzogen. 2. Einige Jahre später mußte Hardenberg wieder gegen einen solchen Provinzialismus Stellung nehmen. Der Anlaß war allerdings jetzt ein viel kleinerer. Es hatte sich nämlich ein preußischer Jude, Julius Ludwig Wiener, in der Stadt Memel ansiedeln wollen. Dagegen wehrten sich die dortige Stadtverwaltung und die christliche Kaufmannschaft mit aller Macht und, nachdem zuerst die Regierung in Gumbinnen und nachher das Ministerium des Inneren erklärt hatten, daß man Wiener als preußischem Staatsbürger die Niederlassung in Memel nicht versagen könne, richteten sie am 31. Mai 1817 ein ausführliches Schreiben mit angeschlossenem Promemoria an den Staatskanzler: 6) Es ist dies wohl Friedrich von Bülow (1762—1827) — nicht der spätere Finanz- bzw. Handelsminister Ludwig Fr. V. H. von Bülow —, der seit 1812 Geheimer Staatsrat und Mitglied des Oberfinanzkollegiums in Berlin war. Als Hardenberg mit dem König im Januar 1813 nach Breslau abging, wurde Bülow in die für die Zeit der Abwesenheit des Königs eingesetzte Regierungskommission berufen. Auch mit der Judenfrage hatte Bülow schon seit 1811 als Vertreter Hardenbergs zu tun. Vgl. Freund, Emanzipation I, 199. 199

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