Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Der erste Israelit in der Leipziger Kramerinnung
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 133 (sequence 3)
- Language
- German
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men, und mir an der definitiven Erledigung dieser nunmehr seit beinahe zwei Jahren anhängigen Differenz dringend gelegen ist, richte ich an den geehrten Stadtrat das ergebenste Gesuch, der hiesigen Kramerinnung die sofortige Ausstellung der erforderlichen Aufnahme- Zusicherung und zwar, da die wiederholt ausgesprochene Androhung von Geldstrafen bis jetzt ohne allen Erfolg geblieben ist, unter Einziehung der letzteren nunmehr unter Androhung von Gefängniszwang aufzugeben." Der Rat erhöhte die Strafe auf 20 Taler, die Kramerinnung aber dachte auch jetzt noch nicht an eine Aufnahme des jüdischen Geschäftsmannes. Da der Rat mit schärferen Mitteln vorzugehen drohte, blieb der Innung nichts anderes mehr übrig, als sich den Anordnungen der Behörde zu fügen. Am 27. Februar 1857 richtete sie nunmehr ihren letzten' Protest an den Stadtrat zu Leipzig, ein Dokument, in dem die Innungsgewaltigen noch einmal all ihren Haß gegen die Juden zusammenballten. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: „Wir kennen seit Eingang der letzten Ministerialverordnung kein gesetzliches Mittel mehr, um uns der Aufnahme des Juden Levi noch länger zu weigern, und haben uns dem Ausspruche der Autorität der hohen und höchsten Behörden zu fügen ... Da uns indessen der geehrte Stadtrath dessen erneute Anregung notifizieret hat, so erklären wir hiermit, daß wir nach Lage der Sache der Aufnahme des genannten Levi in unsere Innung gegen die Gebühr und nach produziertem Bürgerschein weitere Hindernisse nicht entgegenzustellen haben, werden auch ergangener Anordnung gemäß die uns auferlegte Strafe von 10 Reichsthalern zu berichtigen unvergessen sein, damit gleichsam ein Wahrzeichen belegend, von wo ab unsere Jahrhunderte mit augenscheinlichem Segen für die Stadt unversehrt erhaltene Kramerordnung einer ihrer besten Vorzüge benommen worden ist." Mit diesem Dokument begann in Leipzig eigentlich erst die von Staatswegen schon seit dem Jahre 1818 erklärte Gleichberechtigung jüdischer und christlicher Kauf- und Handelsleute. Es muß mit aller Schärfe ausgesprochen werden, daß ein Grund für diesen Jahrhunderte lang ausgeübten Haß gegen das Judentum nicht vorgelegen hat. Für alle diese Thesen von nicht einwandfreiem Handelsgebaren der Leipziger Meßjuden haben sich trotz gründlichster Aktensichtung im Leipziger Ratsarchiv keine Beweise finden lassen. Das Gegenteil ist der Fall! Hierfür nur ein Beispiel! 2) Im Jahre 1735 beklagte sich der Altgeselle der Brüderschaft der Bürstenbinder zu Leipzig beim Rate darüber, daß ihnen die Meister ihre Insignien, einen wertvollen Bruderschaftsbecher mit 27 daranhängenden silbernen Schildern, sowie zwei zinnerne Trinkbecher von der Herberge geholt hätten. Als der Rat die Sache untersuchte, stellte es sich heraus, daß die Meister das Eigentum der Gesellen an den Juden Baruch Aaron Levi3) verkauft hatten. Auf Vorhalt des Rates, wie er die Sachen habe kaufen können, erklärte Levi am 3. August 1758 vor dem Rate (Leipziger Ratsarchiv, II. Sekt. H./918 Bl. 9): „Es sey an dem, daß er die silbernen Schilder vom Bürstenbinder Handwerk erkauffet. Er wiße aber nicht, wieviel solche gewogen, noch wieviel er dafür bezahlet, denn es sey schon Jahr und Tag, und er habe solches nicht aufgeschrieben." Als der Rat ihm wegen des Kaufes Vorwürfe machte, sagte Levi zum Gerichtsschreiber: „Es wären vier Meister und Bürger, daraus die Innung bestehe, die ihm die Schilder verkauffet. Warum er solche nicht kauffen solle, da sie ihm solche ins Hauß gebracht, und überdies derer Meister Weiber dabey gewesen? Im übrigen habe er das Silber in die Münze getragen und an Ephraim verkauffet." 2) Leipziger Ratsarchiv, II. Sekt. B/894 u. H/918. 3) Siehe meinen Artikel über die ersten ansässigen Juden Leipzigs im Gemeindeblatt der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig (Nr. 29 vom 19. Juli 1929). Aaron Baruch Levi wurde nach dem Tode Ephraims dessen Nachfolger. Er starb am 16. November 1784 als kursächsischer Hof- und Münzjude auf dem Brühl in Leipzig. 133