Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Zur Geschichte der israelitischen Kirchenverfassung in Bayern
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 3)
- Language
- German
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A. Eckstein. Zur Geschichte der israelitischen Kirchenverfassung in Bayern Mit Rücksicht darauf wird angefragt, ob es nach den Grundsätzen der mosaischen Religion zulässig sei, für die Religionsangelegenheiten der Israeliten eine Oberbehörde von Staatswegen einzurichten*). Das Gutachten, mit welchem der entschieden freigesinnte Dr. Aub die Anfrage des Ministers beantwortet, bietet kein Interesse. Geradezu modernistisch äußert sich, über den Rahmen der an ihn gerichteten Anfrage hinausgreifend, der nach seiner religiösen Gesinnung als hochkonservativ bekannte Dr. Feuchtwang5) in seinem Antwortschreiben vom 23. Dezember 1861 folgendermaßen: „Es wird nun einmal allgemein anerkannt, daß der jüdische Gottesdienst in der althergebrachten Form nicht mehr für die jetzige Generation als passend erachtet werden kann. Teils deswegen, weil zu wenig Anregendes für Gemüt und Empfindung geboten wird, teils weil vieles vorhanden ist, was sogar auf Andacht und gehobene Gemütsstimmung störend wirken kann. Mit gutem Gewissen kann niemand behaupten, daß gesetzlich die hergebrachte Form, wie sie jetzt in jeder Landgemeinde Bayerns noch besteht, ohne die mindeste Veränderung schlechterdings beibehalten werden muß. Ein Gottesdienst, wie er z. B. zu München abgehalten wird, trägt durchaus nichts Ungesetzliches an sich, und muß ihn der orthodoxeste Rabbiner gütheißen. Dennoch sträuben sich so viele altgläubige Rabbiner gegen jede Regulierung des Gottesdienstes selbst dann, wenn auch eine bedeutende Mehrzahl von Gemeindemitgliedern die gerechtesten Anforderungen stellt, und werden alle Mittel aufgeboten, um jeden derartigen Wunsch zu unterdrücken. Und doch wird jeder gebildete Gesetzkundige bei Besuch verschiedenartiger Synagogen zugestehen, daß namentlich für die Erhaltung der Jugend im Glauben eine Umgestaltung des Gottesdienstes ein unabweisbares Bedürfnis ist. Ich selbst habe während meines Wirkungskreises in der israelitischen Gemeinde zu (Dettingen in Bayern die Erfahrung gemacht, daß der Sinn der Gemeinden größtenteils mäßigen Veränderungen nicht abhold, vielmehr sehr geneigt ist. Selbst Gemeindemitglieder, die sonst zu den starrsten Altgläubigen gezählt werden, fügten sich sehr gerne den von mir in Berücksichtigung der Lokalverhältnisse gemachten Abänderungen und Anordnungen. Die Gemeinde erhielt einen gebildeten modernen Gottesdienst mit Abschaffung mancher Mißbräuche und Einführung eines einfachen Choralgesanges, und ich glaube behaupten zu können, daß hierdurch für das jüdische Gesetz nichts verloren ging, vielmehr die jüngere Generation, welche allmählich allenthalben dem Gebete und dem Tempel entfremdet, für die Synagoge neu gewonnen wurde. Hierzu kommt ferner, daß ein großer Teil der Orthodoxie den eigentlichen Standpunkt und das Verhältnis des Judentums zur allgemeinen Wissenschaft noch immer nicht zu würdigen versteht. Gründlichste Kenntnis der Bibel, nicht minder Erforschung des Talmuds und der rabbinischen Schriften, besonders Fähigkeit, vorkommende casuistische Fragen zu beantworten, ist für den jüdischen Theologen selbstverständlich unerläßlich und daher die Bestellung von Männern zu Rabbinern ohne solche Kenntnisse als vollkommene Zugrundrichtung des religiösen Lebens zu bezeichnen. Der Seelsorger wird aber nur dann nach allen Richtungen wirken können, wenn er auf gleicher Stufe der Gesamtbildung steht, sich vor Priestern anderer Konfessionen in scientivischer Beziehung nicht zurückversetzt fühlen muß und namentlich nicht zu erröten hat, wenn er weniger Bildung besitzt als irgend ein Mitglied aus einer Gemeinde, oder sich nicht im Stande fühlt, sie nach allen Seiten hin zu repräsentieren. Gymnasial- und Universitätsstudien können unmöglich dem Rabbinatskandidaten erlassen werden. Bekämpfung solcher Wissenschaftlichkeit hieße *) Dr. Grünebaum-Landau behandelte die Frage in einer besonderen Schrift: Israelitische Gemeinde, Synagoge und Schule in der bayerischen Pfalz, 1861. 6) Er war ein Schüler von R. Jakob Ettlinger-Altona und S. B. Bamberger- Würzburg. 112