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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 111

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 2-3
Article
Zur Geschichte der israelitischen Kirchenverfassung in Bayern
Date
1931-01-01
Page
Seite 111 (sequence 2)
Language
German
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A. Eckstein. Zur Geschichte der israelitischen Kirchenverfassung: in Bayern ten, einer Revision unterzogen und stückweise abgetragen werden1). Hand in Hand mit den Versuchen, die Verhältnisse der Israeliten in politischer und bürgerrechtlicher Beziehung zu verbessern, ging der vom Standpunkt der Staatshoheit aus unternommene Versuch, auch ihre innergemeindlichen Einrichtungen organisatorisch zu gestalten, zu diesem Behufe die sämtlichen Gemeinden des Landes zu einer Gesamtgemeinde zusammenzufassen und eine Instanz zu schaffen, die als Aufsichtsbehörde zur Entscheidung in allen religiösen Fragen und Differenzen sachverständig und berufen wäre. Naheliegend war der — zuerst von jüdisch-freisinniger Seite angeregte — Plan zur Einrichtung einer sogenannten Kirchenverfassung nach protestantischem Muster. Aber mehrere nach dieser Richtung unternommene Anläufe scheiterten. Sie mußten scheitern einerseits an der unausgleichbaren Gegensätzlichkeit der religiösen Richtungen, die im Zusammenhang mit der kulturellen Gesamtentwicklung innerhalb der Gemeinden entstanden waren, andererseits an der Abgeneigtheit der staatlichen Verwaltungsbehörden, mit weltlichem Arme in Angelegenheiten des Gewissens einzugreifen2). So blieb es seit 1813 bei der so beliebten Methode des Gehenlassens und Fortwursteins. Nachdem es aber den nahezu 50 Jahre fortgesetzten Bestrebungen und Bemühungen der von politischen Fortschrittsfreunden unterstützten Gemeinden gelungen war, den rückständigsten Teil des Judenedikts (§§ 12, 13 und 18, Abs. 1) durch Landtagsabschied vom 10. November 1861 außer Geltung zu bringen, und dadurch der kirchenrechtliche Teil desselben ein unzeitgemäßer Torso geworden, richtete der damalige Minister für Kirchen- und Schulangelegenheiten v. Zwehl, diesmal angeregt von jüdisch-konservativer Seite, an drei hochangesehene Rabbiner der drei verschiedenen Richtungen innerhalb des Judentums, nämlich an den freisinnigen Rabbiner Dr. Jos. Aub in Mainz, der 1830—1850 als Rabbiner in Bayreuth amtiert hatte, ferner an den konservativen Dr. Feuchtwang in Nikolsburg, der 1846—1856 als Rabbiner in Oettingen amtiert hatte, endlich an den orthodoxen Rabbiner S. R. Hirsch in Frankfurt a. M. ein Anschreiben, in welchem es heißt3): „Wohlmeinende denkende Männer aus der Mitte des Judentums haben mir in jüngster Zeit wieder mit Berufung auf unleugbare Tatsachen die verderbe liehen Folgen geschildert, welche die neologische Richtung und der dadurqh entstandene Zwiespalt der Glaubensanschauungen innerhalb der isr. Religionsgemeinschaft auch in Bayern hervorgebracht hat, und mir als wirksames Mittel der Abhilfe die Einsetzung einer Oberbehörde für die Religionsangelegenheiten bezeichnet. Dieser Vorschlag, wenngleich keineswegs ein neuer, scheint den gegebenen Verhältnissen gegenüber einer wiederholten genauen Erwägung in hohem Grade würdig zu sein."!) Vgl. meine Schrift „Der Kampf der Juden um ihre Emanzipation in Bayern", 1905. 2) Vgl. die zusammenhängende Darstellung bei Jos. Heimberger, „Die staatskirchenrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern" (1912), S. 16—26. s) Quelle für das Nachfolgende: Akten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten betr. die Religionsverhältnisse der Israeliten in Bayern, 1827—1900. 111

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