Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 104

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 2-3
Article
Der Handel der westeuropäischen Juden mit dem alten Kiev
Date
1931-01-01
Page
Seite 104 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2259275-2259288-2259291-2260971--3413-2261068
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Julius Brutzkns. Oer Handel der westeuropäischen Juden mit dem alten Kiev Die jüdischen Kaufleute, die sich nach Rußland begaben, sollten wegen der Gefahren, mit denen die Reise verbunden war, und der Zufälligkeiten in der Preisgestaltung die Waren weder kaufen noch sie zu einem bestimmten Preise „im russischen Geld" ausgeborgt erhalten, sondern mit den Eigentümern der Waren sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen und nachträglich die Gewinne teilen. Die Festsetzung des Preises im voraus in russischem Gelde wurde als Wucher angesehen und daher verboten313). Aus der Erzählung des R. Isaak b. Ascher Halevi3lb) aus Speyer (Ende des 11. Jahrh.) können wir schließen, daß überhaupt alle Teilnehmer einer Handelskarawane eine Gesellschaft bildeten, gemeinsam in Rußland die Waren einkauften und sie sodann durch Auslosung verteilten. Die führende Rolle in diesem Handel des 12. Jahrhunderts gehört den Regensburger Juden. Von dort aus begab sich auch der Reisende Petachja nach Kiev, der zugleich ein reicher Kaufmann war. Nach Regensburg wurden auch die Waren aus Rußland und anderen Oestlichen Ländern gebracht. Bei Erwähnung eines karäischen Buches sagt Moses Taku32), „es wurde mir erzählt, dieses ketzerische Buch sei aus Babylon nach Rußland und aus Rußland jiach Regensburg eingeführt". Dank ihrem großen Handel und Reichtum genießen die Regensburger Juden einen besonderen Schutz. Als Wohnsitz wird ihnen ein besonderer Stadtteil zugewiesen, der bereits im Jahre 1006 Erwähnung findet, zu einer Zeit, wo die Juden in anderen deutschen Städten noch keine eigenen Stadtteile besaßen33). Im Jahre 1182, wo schon Beschränkungen des jüdischen Handels eingeführt werden, erhalten die Regensburger Juden vom Kaiser Friedrich I. ein sehr weitgehendes Privileg, in dem alle ihre alten Rechte gewährt bleiben, nämlich das Recht, „Gold, Silber und andere Waren zu verkaufen, sowie zu kaufen nach dem alten Brauch, ihr Eigentum und ihre Waren zu tauschen und Gewinne nach den alten Bräuchen zu erhalten"34). Dieses Privileg wird im Jahre 1216 vom Kaiser Friedrich II. bestätigt, und im Jahre 1230 gibt ihnen Heinrich VII. noch weitere Rechte in bezug auf ihr Vermögen und die Gerichtsbarkeit35). Im Genüsse dieser Privi- 3l«) a.a.O., §5 Ende. [Nach meinem Dafürhalten entspricht die Wiedergabe des Verf. nicht dem Text, vielmehr handelt es sich dort um die Frage, ob ein Jude einem anderen Waren, die nicht ein justum pretium, sondern einen Liebhaberwert haben, zum Handel und zur späteren Bezahlung übergeben kann, ohne sich einer Uebertretung des Zinsverbotes schuldig zu machen. Elieser b. Nathan erwähnt da die Usance beim Export nach Rußland, wo entweder die Lieferanten das Risiko trugen und dafür einen Preisaufschlag erhielten oder die Ware sofort in russischer Währung bezahlt erhielten und die Exporteure das Risiko des Transports und der möglichen Preisschwankungen trugen. Das läßt auf ein völlig durchgebildetes Exportsystem schließen. I.E.] s1^) Menachem b. Serach. Zeda laderech, ed. Lemberg, I 143. 32) Ketab-Thamim im Sammelbuch Ozar Nechmad, Wien 1860, Bd. III p. 80. 33J Aronius, N. 150. 34) Das. N. 315 [vgl. dazu Täubler in Mitteilungen d. Gesamtarch. d. deutschen Juden IV, S. 31 ff.]. ») das. N. 403, 448. 104

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.