Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 1
- Article
- Neue Funde zur ältesten Geschichte der portugiesischen Juden in Hamburg
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Alfonso Cassuto. Neue Funde zur ältesten Geschichte der portugiesischen Juden in Hamburg 2) dass Sie ihre Todten frey vnd vnbehindert bey Tagk oder Nacht aussbringen vnd begraben mugen, auf dem zu Altena erkaufftem Kirchen, oder sonsten anderswo. 3) Dass sie mugen einen Schullmeister Ihrer Nation halthen so ihren kindern, vnd sonsten niemandts anderes, Lesen, schreiben, vnd rechnen lehret vnd sonsten instituiret, vnd dassselbige privatim in seiner des Schullmeisterss behaus ung. 4) Dass die Contracten vnd verordenungen, so die von der, Nation in Ehestifftungen vbergeben, vnd Testamenten aufrichten, kündig sein sollen, wan sie gleich den gemeinen vnd dieser Statt Rechthen nicht allerdings gleichformbmich. 5) Da einer von der Nation übelthat halber straffwürdigk erfunden wurde, soll derselbe es allein, vnd nicht die andern entgelten, da auch einer sich mit ein: oder ausheimischen Weibs Pereohnen vermischen solth, dass derselbe nicht höher dan ander Nationen vnd Bürger zustraffn. 6) Daß ein Ehrevester Hochweiser Rhatt dar ob vnd an sein wolle, daß die von der Nation den allgemeinen frieden zugemessen haben vnd von niemande er sey auch wer er wolle, hohes oder Nidriges standess bespothet, geschmähet, oder sonsten beschweret werden, da Jemandt da wider handien vnd thun wurde, dass alss dan ein Ehrevester Hochweiser Rhath den oder dieselben amtshalber, vnd ohne vorhergehende Klage, gebührlich vnd ohnnachlessigk straffen wolle. 7) Dass wider Jemandt von der Nation Peinlich nicht solle procediret werden, es habe dan der ancläger vorher so woll wegen der Vnkosten alss der widerclage genügsame Caution gestellet. 8) Wann andere mehr Portugiesen hierkhommen, sollen dieselben dieser vergleichung eben so wohl mit zugeniessen haben alss wan Sie anfangs da bei gewesen weren. 9) Wan Portugiesen alhie anlangen, in meinung anders wo sich nider zu lassen, sollen diese Innerhalb innerhalb Jahres (= 1/2 Jahres) des gewehntliche Schoss zu geben nicht verpflichtet sein, da Sie aber ein Jahr alhie verharren wurden, dass Schoss vff eines Ehrevesten Hochweisen Rhats vergleichung zuentrichten, schuldig sein. 10) Wan Jemandt aus der Nation sonsten von hinnen auffbrechen vnd sich an andere örther begeben wolte, dass Ihnen solliches frey stehen, vnd Er vber erlegung des gewehntlichen Schosses so etwan dess Jahres felligk, mit nichts weiters beschweret werden solle. 11) So Jemandt falliren wurde, der einen Portugiesen schuldigk, dass sollichen Falliten kein gleidt (= Geleit) soll gegeben werden, ohne des Portugiesischen Creditorn vorwissen vnd willen. 12) So begehret auch mehrgemelte Nation dass der auffgesetzte Hispanische Zoll numehr muge abgeschaffet werden. 13) Da auch einer der Nation an andere abgelegene örther verreisen wurde, dass Ihnen gleich andern ein Pass oder Commendation vnter eines Ehrevesten Hochweisen Rhats Insiegell muchte mithgetheilet werden. 14) Dass sie sollen aller vnd Jeder Priulegien vnd Gerechtigkeiten general vnd speciall, wie die namm haben mugen, ess sey an tholagen (= Zulagen), kramgeldt, oder sonsten, — Alss die in dem Niderländischen Vertragk verfasset sein, den Niderländern gleich vnd ebenmessigk sollen zugeniessen haben vnd nicht darüber beschweret werden. Da die Bürgerschaft in gewissem Grade über das Anwachsen der portugiesischen Bevölkerung in Hamburg besorgt war und fürchtete, daß diesen Kaufleuten dieselben Vorrechte eingeräumt würden wie den ansässigen christlichen Hamburgern, ließ sie wahrscheinlich Listen anfertigen, um festzustellen, welche und wieviele Portugiesen sich in Hamburg aufhielten. Diese Listen11), die ich von den Originalen im Hamburger Staatsarchiv kopierte, und zwar in einer von mir als wahrscheinlich angenommenen Reihenfolge, bilden nun eine wertvolle 63