Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 1
- Article
- Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 18)
- Language
- German
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Sara Schiffmann. Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges Nach alledem ist die Frage nach dem Verhalten Heinrichs gegen die Juden in der Zeit vor 1096 in dem Sinne zu beantworten, daß er einzelne Gemeinden in seinen Schutz nahm, ihnen Vorrechte gewährte und damit ein Rechtsverhältnis zwischen König und Juden schuf. Den nichtprivilegierten Juden dagegen wurde wohl kein besonderes Recht zuteil; sie genossen nur den allgemeinen Königsschutz als Fremde. Es hing vom guten Willen des Königs ab, sie im Notfall zu schützen oder den Schutz zu widerrufen. Wenn wir also sehen, daß Heinrich zur Zeit des Kreuzzugs alle Juden im Reich schützte (Qu. I, S. 3), so können wir dies nicht allein mit seiner Schutzgewalt einigen Gemeinden gegenüber begründen, sondern müssen noch andere Momente berücksichtigen. Reale Interessen hatten Heinrich bestimmt, den Juden Schutzprivilegien zu erteilen. Dieselben Motive werden auch im Jahre 1096 wirksam gewesen sein. Es kann daher nicht wundernehmen, daß die Juden, die die Gunst Heinrichs bereits erprobt hatten, im Vertrauen auf seinen Schutz ihn um Hilfe baten, zumal im Schutzprivileg für Speyer ausdrücklich gesagt war, daß keiner sie beunruhigen oder ihr Eigentum angreifen sollte69). Dabei wird ihnen der schon 1085 bezeugte Friedenswille des Königs70) nicht unbekannt gewesen sein. Gerade dieses letzte Moment und das Bestreben Heinrichs, seine Autorität zu behaupten, ist unserer Meinung nach ausschlaggebend für den Erlaß seines strengen Schutzbefehls gewesen. Die in dem Bericht enthaltene Nachricht, Heinrich sei zornig geworden, als er die Drohungen Gottfrieds vernahm, ist schwerlich nur subjektive Färbung des Erzählers, sondern gibt durchaus eine Tatsache wieder. In der Drohung Gottfrieds mußte Heinrich eine Auflehnung gegen seine Friedensbestrebungen und eine Verletzung der von ihm erteilten Schutzprivilegien sehen. Dieser Friedensbruch bedeutete für ihn so- 'mit eine Verletzung seiner Autorität, die zu behaupten sein stetes Interesse war. Besonders im Investiturstreit hatte er Gelegenheit, sich ihrer bewußt zu werden. — Wie Heinrich zu dem von dem gegnerischen Papste ausgerufenen Kreuzzug gestanden hat, wissen wir nicht. Doch scheint ihm der von Drohungen gegen die Juden begleitete Glaubenseifer persönlich nicht gelegen zu haben, mußten doch die drohenden Judenverfolgungen die Ruhe im Lande stören. In dem Augenblick, wo der Frieden im Reiche bedroht war, tritt der König als Schutzherr aller Juden auf. — Von besonderer Bedeutung war diese so verschiedenen Motiven entsprungene Handlung für die Entwicklung der Rechtsstellung der Juden. Hier wird zum ersten 69) „Unde regia nostre celsitudinis indictione preeipimus atque iubemus, ut de cetero nullus, qui sub nostra regia potestate aliqua dignitate^ vel potestate sit preditus, non parvus, non magnus, non über aut servus, eos "inquietare quibuslibet iniustis occasionibus aut attemptare presumat, neque de rebus eorum . . . eis aufferre quidquam audeat". — Hilgard, UB I, 12 f. 70) Nitzsch, Geschichte des deutschen Volkes II, S. 128: Heinrich „hatte mit strengster Gewissenhaftigkeit auch in Italien an der Beobachtung der Friedenssatzungen festgehalten". 56