Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 1
- Article
- Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 17)
- Language
- German
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Sara Schiffmann. Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges größeren Gemeinden wie Regensburg, Mainz, Köln und Trier solche Privilegien erteilt hat. Täubler glaubt, ein Privileg für Regensburg rekonstruieren zu können67). Auch für Mainz scheint uns ein solches sehr wahrscheinlich zu sein. Die Mainzer Gemeinde ergriff zur Zeit der Verfolgungen die Initiative, beim König Schutz und Hilfe zu erbitten. Sie beantwortete das Schreiben der französischen Juden, das „an alle Gemeinden" des Rheinlandes gerichtet war. Auch sonst ist ihre Autorität unter den jüdischen Gemeinden bezeugt. Der Verfasser von I preist Mainz als einen Ort, in dem „Thora und Größe, Reichtum und Ehre" vereinigt sind (S. 6). Es ist auch bemerkenswert, daß er Magenza in zwei Worte auflöst: nrn pa* Schild und Panzer aller Gemeinden (S. 2), womit er ihren Vorrang vor den übrigen Gemeinden des Reiches hervorheben will. Es ist unwahrscheinlich, daß diese Gemeinde nicht nach Freizügigkeit und Handelsfreiheit für ihre Mitglieder gestrebt haben sollte. Der Mainzer Abgesandte war es, der den Schutzbefehl des Königs erwirkte; deutet das nicht auf ein bestimmtes Schutzverhältnis gerade dieser Gemeinde zum König? Ferner nahm Heinrich IV. die Untersuchung über das Vermögen der getöteten Juden in Mainz vor. All dies scheint auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis hinzudeuten. Aber noch andere Momente kommen hinzu. Die Speyerer Juden, die aus Mainz geflüchtet sind, lassen sich ein Schutzprivileg bestätigen, das nach Breßlau wahrscheinlich auf eine italienische Vorlage der Kalonymiden zurückgeht. Ist dem so, dann ist ohne weiteres klar, daß diese Vorlage zuerst in Mainz verwertet worden war, wo die Kalonymiden sich zunächst niedergelassen hatten. Ohnehin liegt es nahe, anzunehmen, daß die Speyerer Juden ihre Gemeinde nach dem Vorbilde der älteren gebildet (nur, daß sie sich mehr gegen die Umwelt zu sichern hatten, — Privileg von 1084) und die in ihren Händen befindliche Urkunde, die den Zusammenhang mit den Schutzbriefen Ludwigs des Frommen zeigt, aus Mainz mitgebracht haben. (Dem ist die bekannte Tatsache hinzuzufügen, daß gerade in Mainz die älteren Urkunden verloren gegangen sind). Es scheint sogar alles dafür zu sprechen, daß nach1 den Unruhen von 1084, die die Flucht einiger Juden nach Speyer, zur Folge hatten, die Mainzer Gemeinde die Geldnot des Königs» benutzt hat (s. o.), um sich ein Schutzprivileg ausstellen zu lassen. Dabei mag auch der im folgenden Jahre ausgerufene Gottesfrieden63) und der oft bekundete Friedenswille des Königs die Juden angeregt haben, ihn um seinen Schutz zu bitten. 67) Mitteilungen V, S. 31—44. 68) Meyer von Knonau IV, S. 24, Anm. 42, glaubt, daß die in MG LL II, S. 55 ff. abgedruckte Urkunde „als die an die Mainzer Anordnungen sich anschließende Verkündigung der dort erweiterten Bestimmungen, wohl wahrscheinlich für den Bamberger Sprengel," zu betrachten sei. Es ist jedenfalls zu beachten, daß mercatores, rustici und mulieres in den Frieden eingeschlossen sind, die Juden aber nicht. Sollte dies darauf hindeuten, daß sie als Nichtgläubige einfach übergangen sind? Und mußte dies sie nicht dazu anregen, sich eines besonderen Schutzes zu versichern? 55